Meine Schwester ist Schwanger und sie möchte

… das ich das kind gross ziehe.Ich würde das auch gerne machen.Habe ich eine chance es zu bekommen und welche Rechte hat der leibliche Vater?

Servus,

wenn eine frischgebackene Mutter den Vater ihres Kindes nicht kennt, kann sie ihn auch bei dem Papierkram nach der Entbindung nicht angeben. Ergo steht keiner in den Dokumenten. Also gäbe es auch niemanden der Ansprüche anmelden könnte.
Ausser der mögliche Vater würde einen Gentest machen wollen um seine Vaterschaft und Ansprüche darauf gerichtlich durchzusetzen. Der „Anwärter“ bräuchte zu diesem Gentest aber die Zustimmung der Mutter zur Probenennahme beim Säugling. Würde die Mutter die Zustimmung dazu verweigern, müsste wohl erst hierzu ein Beschluss beigebracht werden.

Zeitaufwändig und teuer die Geschichte.

Nachteil für den Säugling: Keine Erbanpsüche aus dem Nachlass des Vaters, wenns mal soweit wäre.

Wem die Mutter ihr Kind anvertraut solange sie zur Arbeit, KH-Aufenthalt, oder sonstwo ist, ist alleine ihre Sache. Solang sie voll geschäftsfähig ist.
Wenn deine Schwester minderjährig wäre, könnte sie nur durch Heirat ab einem Alter von 16 Jahren als voll geschäftsfähig gelten. Der Ehepartner müsste dann aber, zum Zeitpunkt der Eheschliessung, 21 oder älter sein.

Falls diese Konstellationen nicht zu erreichen oder gegeben wären, käme das Jugendamt ins Spiel. Dann könntet ihr nur noch den offiziellen Weg der Adoption wählen.

widecrypt

Hallo,
das ist ein Ding.
Sie will ihr Kind nicht groß ziehen?
Warum bekommt sie dann überhaupt eins?
Also mir fehlen ein bissel die Worte.

Hallo bergrute,

es gibt Situationen, in denen man schwanger wird, ohne das zu wollen, von Gewalteinwirkung mal abgesehen, und die Lebensumstände lassen ein Kind nicht zu. Oder die emotionale Lage ist nicht entsprechend, dass es einem Kind gerecht würde. Aber man ist entschieden gegen Abtreibung (was ich nachvollziehen kann). Dann finde ich es einen großen Schritt (in Verbindung mit Hochachtung) dazu zu stehen und seinem Kind ein besseres Umfeld zu gestatten, ohne es gänzlich „wegzugeben“.

lg, Dany

8 Like

Hallo,

damit müßtet ihr zu einer familienberatungsstelle oder zum jugendamt gehen, denn der leibliche vater hat nur dann keinen anspruch auf das kind, wenn das kind mit seinem einverständnis adoptiert wurde. alles andere ist von ihm zumindest anfechtbar. aber da müßt ihr euch erkundigen.

liebe grüße

brenna

weiterer Nachteil für das Kind: keinen Kontakt zum Vater / keine Verbindung zu den eigenen Wurzeln

Gruss