Ich und meine 3 geschwister haben von oma ein haus geerbt. meine schwester wurde zur testmentsvollstreckin laut testament berufen. Die Häuser sollen veräußert werden. Die geht laut testament aber nicht ehe ich das 25. lebensjahr abgeschlossen oder einen arbeitsvortrag vorweisen kann . Ich bin 22 und habe einen säugling. das heißt ich kann ihn noch nicht in eine krippe oder ähnliches abgeben um mir zb. einen Job zu suchen -> arbeitsvertrag vorweisen kann . Nun geht es dem haus finianziell sehr schlecht ( laufende kosten , darlehen ) Die häuser sollen nun veräußert werden. Meine schwester meinte nun zu mir : entweder ich suche mir innerhalb der nächsten 4 wochen einen job oder ich werde vom testament ausgeschlossen…
Nun meine frage, geht das ? darf sie das einfach so …
Solange sie kein Notar ist, meines Wissens nach nicht, allerdings darf sie das Haus veräußern, wenn es weitere Kosten verursacht, denn die Kosten muss ja irgendjemand tragen!
Natürlich NEIN! Ein TV kann die Erbfolge nicht im Nachhinein abändern. Die Erbfolge ist unabänderbar, es sei denn, es ist darüber eine entsprechende Bestimmung im Testament enthalten, oder ein Miterbe schlägt die Erbschaft aus.
So wie Sie es schildern, scheint sich die Schwester recht herrisch und feindselig aufzuführen. Sie könnte nur dann Ihre Rechte beschneiden, wenn sich diese Befugnis direkt aus dem Testament ergibt. Wenn Sie möchten, teilen Sie mir unter Fortlassen der Personalien und Adressen etc. den Wortlaut mit, damit ich die Lage beurteilen kann.