Meine Schwester möchte mir ihren Anteil von

… der zusammen geerbten WOhnung schenken. Wert des Anteiles 40000€. Wie kann man dies Asbesten machen um so wenigere möglich Steuer zu bezahlen. Wie hoch ist dann dieser Betrag?.

Hallo,

Unter Geschwistern hat man einen Freibetrag von 20000.-€
Der restliche Betrag wird mit 30% versteuert.
die Schenkung gilt 10 Jahre danach kann man wieder an die selbe Person schenken.
Falls ihre Schwester verheiratet ist oder ein Kind hat,können Sie einen Teil ihrer Schwester schenken,den anderen Teil dem Schwager oder Kind.
Sie haben die Möglichkeit zusammen bei einem Notar ein Erstgespräch zu führen,das ist KOSTENLOS.
Der Notar klärt Sie über alle Möglichkeiten auf.
Wenn es dann zu einer Einigkeit kommt muss es sowieso notariell gemacht werden.
So haben beide Seiten eine Sicherheit.
Da ihre Schwester die Schenkung bekommt,müsste Sie die Notarkosten übernehmen.:
die aber gering sind ca.300-400€ ,gegen die Steuer von 30%

Hoffe es hilft ihnen weiter.

Gruß
monika61

… der zusammen geerbten WOhnung schenken. Wert des
Anteiles 40000€. Wie kann man dies Asbesten machen um so
wenigere möglich Steuer zu bezahlen. Wie hoch ist dann dieser
Betrag?.

… der zusammen geerbten WOhnung schenken. Wert des
Anteiles 40000€. Wie kann man dies Asbesten machen um so
wenigere möglich Steuer zu bezahlen. Wie hoch ist dann dieser
Betrag?.

Hallo robertus123,

um die Schenkung zu vollziehen, mußt Du mit Deiner Schwester eine notariellen Schenkungsvertrag machen; er ist vergleichbar mit einem Kaufvertrag.

€ 40.000,00 Schenkungswert sind m. E. unter Geschwistern steuerfrei; bitte im Internet nachlesen unter: Schenkungssteuer - Höhe - Freibeträge.

Nach dem Wert der Schenkung richten sich natürlich auch alle anderen Kosten:

– Notar
– Umschreibungskosten
– Grunderwerbssteuer

Wenn Du weitere Detailinformationen benötigst, schreibe mich direkt an mit entsprechendem Betreff:

[email protected]

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

zuerst muss geklärt wrden, ob der Anteil erbschaftsteuerrechtlich tatsächlich 40.000 € wert ist (Werden keine Schulden „mitübertragen“?).

Falls ja >> zwischen Geschwister gibt es einen Freibetrag von 20.000 €. Der übersteigende Betrag (20.000 €) wird mit 15 % besteuert. = 3.000 €.

Ich rate Ihnen mal Kontakt mit dem für Sie zuständigen Erbschaftssteuerfinanzamt aufzunehmen. Vielleicht geben die am Telefon genauere Auskünfte.

Fragen Sie dies einem Notar. Die Notare sind verpflichtet Auskünfte kostenlos zu geben. Meistens kennen Sie sich sehr gut aus zum Thema Erbsteuer. Sie würden dann eine Schenkung Ihres Schwesters über 40000 Euros bekommen (hat sie keine Kinder?). Da gibt es ein einfaches Steuersatz (vermutlich hoch). So ist es halt.