bekomme ich probleme wenn ich die person bekannt gebe die mich zu ddr zeiten bespitzelt hat
ich würde es gerne öffendlich machen(zeitung)
dieser IM arbeitet bei einen bekannten fußballverein in ostdeutschland
bin selber fußballer gewesen und habe diese person zu ostzeiten
in allem unterstützt,das ist nun der dank
danke im vorraus
Hallo, (übrigens eine nette Grußformel)
bin zwar kein „Stasi“ Spezialist, jedoch würde ich meinen, vorallem wenn du es öfefntlich machen möchtest, das es evtl. wegen Rufmord Schwierigkeiten geben könnte.
MfG
Hallo,
- ist das eine Frage fürs Rechtsbrett (bitte FAQ:1129 beachten).
bin zwar kein „Stasi“ Spezialist, jedoch würde ich meinen,
vorallem wenn du es öfefntlich machen möchtest, das es evtl.
wegen Rufmord Schwierigkeiten geben könnte.
- Aber wenn es doch stimmt?
Gruß
Elke
Hallo,
bin zwar kein „Stasi“ Spezialist, jedoch würde ich meinen,
vorallem wenn du es öfefntlich machen möchtest, das es evtl.
wegen Rufmord Schwierigkeiten geben könnte.
oder eventuell auch nicht. Das Verbreiten wahrer Tatsachen ist nicht verboten.
Gruß
Christian
Das stimmt zwar, jedoch die namentliche Nennung der Person denke ich mal schon.
Hallo Kitt,
was würde passieren, wenn Du mit Deiner Akte zuerst zu der betreffenden Person und danach je nach Reaktion zum Vereinsvorstand gehst?
Du siehst dann ja, wie die Sache sich entwickelt, und behältst das große Geschütz Zeitung noch in der Hinterhand.
Gruß
Cassius
Hallo,
mit dieser Logik darf ich also sagen:
Ich wurde beleidigt.
aber nicht:
Mr X hat mich beleidigt.
WEnn er es getan hat, darf ich das aber sagen, das hat nichts mit Rufmord zu tun.
Gruß
Elke
Das stimmt zwar, jedoch die namentliche Nennung der Person
denke ich mal schon.
Falsch gedacht.
C.
Das stimmt zwar, jedoch die namentliche Nennung der Person
denke ich mal schon.
Also darf ich nicht sagen, dass Adolf Hitler für den Mord an 6 Mio. Juden verantwortlich ist?
Gruß,
Anja
So, jetzt hab ich mal was rausgesucht.
Zitiere "Tat nicht mehr vorwerfen?
Die Begründung der Gerichtsurteils: Die (…) Berichterstattung über die gegen ihn erhobenen Stasi-Vorwürfe stellt eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts (…) dar, (…) weil seine Person in den Augen des Publikums negativ qualifiziert wird.“ Der Richter meint, fast 20 Jahre nach dem Ende der DDR gebühre heute der „Resozialisierung“ der Vorrang vor dem Informationsrecht der Öffentlichkeit Im Klartext: Weil die Sache schon so lange her ist, dürfe man einem Stasi-Spitzel seine Tat heute nicht mehr vorwerfen. Das könne nämlich seinen Ruf und damit seine gesellschaftliche Stellung beschädigen. "
Worum ging es da?
Hallo
Zitiere "Tat nicht mehr vorwerfen?
Die Begründung der Gerichtsurteils:…
Worum ging es denn bei diesem Gerichtsurteil?
Wer hat was beantragt, und was hat das Gericht dann geurteilt?
Du hast ja nur die Begründung hier zitiert.
MfG
In dem Text bzw. dem Urteil, ging es um die Namentliche nennung von „Stasi“ Mitarbeitern. Ein Mitarbeiter hatte gegen das nennen seines Namens geklagt und ist damit durchgekommen. Urteil, die nennung des Namens ist nichtig. Wenn man den Namen wohl schon vorher via Zeitung veröffentlich, würde wohl u. u. noch Schadensersatz dazukommen.
MfG
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Leider bin auch ich kein Experte was die rechtlichen Dinge betrifft.
Wenn Dir das Veröffentlichen so sehr am Herzen liegt, könntest du diese Info immer noch anonym an die Presse schicken. Dann liegt die Entscheidung bei denen, da sie für die Veröffentlichung die Verantwortung tragen.
Allerdings würde ich mir dies genau überlegen, weil Rache meiner Meinung nach nicht unbedingt das beste Motiv ist. Wieso sprichst Du ihn nicht mal persönlich darauf an.? Man weiss ja nicht welche Gründe er hatte. Ich kenne einen Fall aus meiner angeheiraten Familie, wo ein guter Freund zwanzig Jahre später erpresst wurde, weil er bei ner Prüfung betrogen hatte. Entweder er besorgt Infos oder die zerstören sein Leben, welches er sich bis dato aufgebaut hatte. Als er damit direkt konfrontiert wurde ist er heulend zusammengebrochen. Das Verhältnis ist natürlich noch immer gestört, aber gelitten hatte er auch während der ganzen Zeit.
Grüße
wollen mir mal so sagen, man sollte doch langsam alles ruhen lassen sonst müsten mir noch nach schauen bei den Politiker im ehemaligen West Deutschland wer Nazzi oder Hoher Wermachts Offizier war
Hallo Philipp,
wenn Du schon etwas „raussuchst“, dann sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass Du dazu auch die Fakten oder wenigstens die Fundstelle angibst. Vor allem, wenn dazu ausdrücklich noch einmal nachgefragt wird.
So kann sich nämlich jeder überzeugen, dass Du da nicht einfach haltlose Gerüchte verbreitest. Was hier - sorry, wenn ich das so unmissverständlich sagen muss - gerade der Fall ist.
Zu den Fakten:
Bei einer von Schülern und ihrem Religionslehrer Edmund Käbisch erstellten Ausstellung im Rathaus von Reichenbach im Vogtland mit dem Thema „Christliches Handeln in der DDR“ wurde ein gewisser Holm Singer öffentlich als IM ‚Schubert‘ des MfS enttarnt. Singer erwirkte beim Langericht Zwickau in einer Eilentscheidung (was in Fällen einer vermuteten Verletzung des Persönlichkeitsrechtes normal ist) am 06.03.2008 eine einstweilige Verfügung (was etwas völlig anderes ist als ein „Gerichtsurteil“) zur Schließung der Ausstellung.
Also schon per definitionem ein Provisorium, dass dazu dienen soll, bis zu einer abschließenden Entscheidung nach Klärung und rechtlicher Würdigung des Sachverhaltes eine Vergrößerung eines möglicherweise eingetretenen Schadens zu verhindern.
Natürlich wurde gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Bereits nach der mündlichen Verhandlung am 08.04.2008 machte die Richterin Gerth deutlich, dass sie die einstweilige Verfügung wieder aufheben würde. Diese Aufhebung erfolgte dann auch am 22.04.2008 durch schriftlichen Gerichtsbeschluss.
Zu eigentlichen Ausgangsfrage:
Einen ehemaligen IM des MfS als solchen zu bezeichnen, ist selbstverständlich kein ‚Rufmord‘. Einschlägig sind hier die §§ 186 und 187 StGB; der Straftatbestand ist natürlich nur dann erfüllt, wenn es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt.
Ein wenig anders stellt sich die Sachlage dar, wenn eine solche Tatsache öffentlich gemacht werden soll (etwa durch eine Anzeige in einer Zeitung). Hier sind die Bestimmungen des Stasiunterlagengesetzes StuG zu beachten, insbesondere §20 (http://www.gesetze-im-internet.de/stug/index.html). Ich empfehle, sich insbesondere Abs. 1 Nr. 6 g) und h) anzuschauen, ob der dort berichtete Sachverhalt zutrifft.
Eine weitergehende Rechtsauskunft - für deren Richtigkeit als Laie ich ohnehin keinerlei Garantie gegen könnte - ist hier gesetztlich nicht zulässig.
Freundliche Grüße,
Ralf
Hallo + Danke.
So ergibt das einen Sinn.
Gruß
Elke
bekomme ich probleme wenn ich die person bekannt gebe die mich
zu ddr zeiten bespitzelt hat
Selbst wenn du Probleme bekommen solltest, wünsche ich Dir den Mut dazu, es zu tun, weil es für alle aufrechten Menschen ein guter Schritt ist, die schmierigen Stasi-Spitzel nicht im Schatten der Anonymität zu lassen, sondern ihre Visagen ans Licht zu zerren.
Die Stasi hat, ähnlich wie die Gestapo, zu viel Leid unter die Menschen gebracht. Sie war sich ja nichtmal zu schade, sogar die alten Foltermethoden und das alte Instrumetarium der Nazis einzusetzen. Die Berichte meiner in Stasi-Gefängnissen gefolterten und Patienten und Zegnisse von ermordeten Mithäftlingen haben mir genug gezeigt.
Gruß und viel Erfolg,
Branden
Hallo!
Du wirst da sicher keine Probleme bekommen, solange das der Wahrheit entspricht und irgendwie nachweisbar ist.
Ob das die Zeitung druckt, muss die selbst entscheiden.
Übrigens sollte man auch beachten, dass in der DDR sehr viele Leute überwacht wurden, besonders irgendwelche auffälligen Leistungsträger, wie z. B Sportler.
Das war damals fast „normal“, die Spitzel wurden aber auch teilweise dazu genötigt. Es gab auch genug Stasi-Spitzel, die halt 2 x im Jahr ihren Bericht abgegeben haben, so nach der Art: alles unauffällig, keine besonderen Vorkommnisse. Obwohl die wussten, dass Du z. B. beim 50. Geburtstag des Nachbaren mit deren Westbesuch ausgibig gefeiert hast, oder vielleicht sogar dabei waren. Die wollten damit einfach nichts zu tun haben, und haben ihre Pflicht erfüllt, und hatten dann wieder ein halbes Jahr ihre Ruhe.
Solch einen Fall kenne ich auch persönlich.
Ich würde erstmal raten, nachzuforschen, ob Dir durch die Spitzelei irgend ein Nachteil entstanden ist. Es kann auch sein, dass der Spitzel dich unterstützt hat, und Du weisst es garnicht. Das wäre dann sehr unfair, Terror zu machen.
Wenn er Dich natürlich nachweislich irgendwie verpfiffen hat, in Deiner Karriere behindert hat, oder schlimmeres, natürlich, volles Rohr. Die Freie Presse schreibt sowas gern, und kümmert sich auch darum.
Grüße, Steffen!
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Keine Ahnung, schlichte Seelsorge ist das Besprechen des Schuldfragenumstands ja nicht, oder doch?
Ich habe, glaube ich, eine gute Idee. Setze ihn einfach unter Druck, also nicht als Erpresser oder so, stell moralisch sachliche Anforderungen, beachtet eure Rollen, auch die seine, die er als Ignorant der Dinge, die dein Leben beeinflussten spielte. Vertrau ihm und sag es ihm, wenn er sagt kein Interesse an Macht und Geld gehabt zu haben, und versuch dein Leid nicht an einem der Arme der Gabelung des Schicksalsflusses stärker ausgeprägt zu erfahren als am anderen. Die Götter, Geister oder Gott werden dir da wahrscheinlich nicht wirklich helfen, das muss warten, es ist wie es ist und was es ist. Der Mensch hat zwar keinen freien Willen, aber auch Morgen ist nicht aller Tage Abend.
AAAAAAAHHHHHH, DER, DER WILHELM, DER BISMARCK, DER, DER DER PREUSSE WAR, EINER, DER WAR, ALLE, JEDER, MOHAMMED, LINCOLN, EINER, ALLE MANDELA, HITLER, ALLE, EINER, EINSTEIN, HITLER, EIN UMS ANDERE, EINER, DER DIE GESCHICHTE, du weißt schon, auch, sogar bzw. alternativ beeinflusst, auch theoretisch im Knast würde er Steuern kosten und nicht positiv auf das Leben wirken können, und das ist seine Pflicht. „Ich weiß, dass immer noch was gutes in dir ist, Vater, oder?“
Ich trink jetzt ‚nen Kaffee. Bin ich teilnamslos?
Gefahren oder anderen blödsinn, aufbäumende Rethorik etc. überseh ich irgendwie automatisch, denk mir aber meinen Teil und nuschel Flüche in mein‘ Bart.
Hallo,
die ddr Spitzl sind ja nicht ausgestorben,viele sind jetzt bei der Polizei,in der Politik,in den Medien,im Arbeitsamt usw. usf.Im Gegenteil die spitzeln munter weiter.Diesmal halt mit anderen Aufträgen. Wenn morgen der Teufel an der Macht wäre würden die auch für den weiterspitzeln.Ich persönlich würde ihn persönlich darauf ansprechen und wenn er mit Feigheit reagiert oder auf Nichterkennen macht könnte ich mir vorstellen ziemlich sauer zu werden und demjenigen vor versammelter Mannschaft ein paar unangenehme Fragen zu stellen.Das einzige was die scheuen ist nämlich die Öffentlichkeit.Aber am besten du vergißt es, sonst müsstest du bei der Menge dieser Sorte
einen Fulltimejob draus machen.Das war wie Steffen meint nicht nur damals fast normal, sondern auch noch heute, viel nötigen braucht man diese Spezie nicht für ihre Dienste.