Meine Stunden auf anderer Rechnung möglich?

Hallo liebe Community,

das hier ist meine erste Frage hier überhaupt, also bitte fallt nicht direkt über mich her, wenn was nicht eindeutig von mir beschrieben wurde :smile:

Hier mein Dilemma (ich versuch mal die Fragen zu nummerieren, damit ihr sie leichter beantworten könnt):

Ich bin Student und habe momentan 450€-Jobs in Aussicht. Der eine bringt mir 10€/Stunde und macht nicht so viel Spaß und der andere bringt mir 5,20€/ Stunde macht aber mega viel Spaß. Da ich keine Lust habe mich zu entscheiden, würde ich eigentlich gerne beide machen.

  1. Ist das generell möglich, solange ich nicht über 450€ pro Monat komme?

Nun hat mir eine Freundin mit Gewerbeschein angeboten meine Stunden von dem „10€/Stunde-Job“ auf ihre Rechnung zu schreiben, sodass ich den anderen Job parallel ausüben kann, ohne mir Sorgen machen zu müssen, dass ich über die 450€ komme. Sie sagte mir, dass sie keine Steuern zahlen brauchte. Sie kann die Rechnung ausstellen, weil sie dort selber beschäftigt ist, der Chef ist was das angeht ziemlich entspannt und von dessen Seite sollte es kein Problem sein.

  1. Kann meine Bekannte das einfach so tun? Oder muss sie da mit Konsequenzen rechnen? Sie erzählte mir irgendetwas von Krankenversicherung, kennt sich einer auf dem Gebiet aus?

Last but not least:

  1. Wäre das ganze überhaupt legal oder fällt das unter Steuerhinterziehung oder sonst etwas?

Ich danke euch für eure Zeit und hoffentlich hilfreichen Antworten :smile:

Lg Maddy456

FAQ:1129

Hallo liebe Community,

Hallo,

das hier ist meine erste Frage hier überhaupt, also bitte
fallt nicht direkt über mich her, wenn was nicht eindeutig von
mir beschrieben wurde :smile:

Trotzdem kann man das Lesen und Beachten der von Dir bestätigten FAQ:1129 verlangen.

&Tschüß

Trotzdem kann man das Lesen und Beachten der von Dir bestätigten FAQ:1129 verlangen.

… keine Rechts- oder Steuerberatung, hier geht es um Gestaltungsmöglichkeiten.

Deswegen lasse ich stehen und würde auch Antworten stehen lassen, die keine Rechts- oder Steuerberatung darstellen.

Gruß

Nordlicht

  1. Ist das generell möglich, solange ich nicht über 450€ pr Monat komme?

Ja.

  1. Kann meine Bekannte das einfach so tun?

Das wäre nicht sauber, bleib beim Mini-Job.

Hallo Wolfgang,

danke für deine konstruktive Antwort.

Lg

Hi!

Ich sehe es zwar anders, aber nachdem der MOD sein OK gegeben hat …

  1. Ist das generell möglich, solange ich nicht über 450€ pro
    Monat komme?

Grundsätzlich geht das.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob die 450,-€ als Grenze auch gilt, wenn einer der beiden Jobs bereits im letzten Kalenderjahr ausgeübt wurde, da es eine Übergangsfrist gibt, aber da hilft hoffentlich jemand weiter, die tiefer in der Materie steckt.

  1. Kann meine Bekannte das einfach so tun? Oder muss sie da
    mit Konsequenzen rechnen? Sie erzählte mir irgendetwas von
    Krankenversicherung, kennt sich einer auf dem Gebiet aus?

Das wäre etwas, was im Zweifel als Betrug und/oder Steuerhinterziehung zu werten wäre, denn evtl. anfallende SV-Beiträge und Steuern werden nicht gezalt.

Abgesehen davon ist ein Arbeitsvertrag das, was man höchstpersönlich nennen kann.

Deine Freundin könnte Dich nichteinmal vertreten, wenn Du mal ausfällst …

  1. Wäre das ganze überhaupt legal oder fällt das unter
    Steuerhinterziehung oder sonst etwas?

s.o.

Gruß
Guido

Jaja, komm ja schon…

  1. Ist das generell möglich, solange ich nicht über 450€ pro
    Monat komme?

Grundsätzlich geht das.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob die 450,-€ als Grenze auch
gilt, wenn einer der beiden Jobs bereits im letzten
Kalenderjahr ausgeübt wurde, da es eine Übergangsfrist gibt,
aber da hilft hoffentlich jemand weiter, die tiefer in der
Materie steckt.

Aaaaalso.

Grundsätzlich kann ein „alter“ neben einem „neuen“ Minijob vorliegen und beide können getrennt weiter laufen.

Ich gehe mal davon aus, dass aus dem alten Minijob bisher keine RV-Pflichtbeiträge entrichtet wurden.

Aber nichtsdestotrotz muss man beide zusammenrechnen, weil eben nun mal zwei geringfügige Beschäftigungen zusammen zu rechnen sind, hier gilt § 8 Abs. 2 SGB IV ohne Einschränkung ob neu oder alt. Die wirken hier quasi nicht aufeinander ein.

Liegt die Entgeltsumme aus beiden unter 400,00 Euro, dann bleibt der alte Minijob ein alter und der neue bleibt ein neuer. Dann ist es sogar zulässig, wenn aus dem alten nur pauschale RV-Beiträge entrichtet werden und aus dem neuen Pflichtbeiträge zur RV.

Liegt die Entgeltsumme aus beiden zwischen 400,00 und 450,00 Euro, dann rutscht der alte Minijob ins Neurecht hinein. Bleibt ein Minijob, aber eben nach Neurecht. Beim neuen bleibt alles so wie es ist. Für den alten Minijob kann dann natürlich auch eine RV-Pflicht eintreten, da muss man dann schauen, was in dem neuen hinsichtlich der RV gemacht wurde. Fallen da Pflichtbeiträge an, dann grundsätzlich auch für den „alten“, worauf man natürlich verzichten kann. Hat man im neuen aber schon auf die RV-Beiträge verzichtet, dann wirkt meines Wissens dieser Verzicht auch gleich auf den alten, d.h. da bleibt alles beim alten.

Liegt die Entgeltsumme über 450,00 Euro, dann wird aus beiden Minijobs eine versicherungspflichtige Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung in der neuen Gleitzone.

Zudem Rest mit Rechnungen schreiben enthalte ich mich mal, sonst werd ich bloß wieder groß und grün.

LG
S_E

PS: Zu dem Thema Befreiung und RV-Pflicht, Aufstockung, Verzichtserklärung, etc. ist meines Erachtens noch nicht alles bis ins letzte Detail geklärt, von daher übernehme ich dafür keine Garantie.

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Cool, vielen Dank!

Das ist ja selbst dann vollkommen dämlich gelöst, wenn man täglich damit zu tun hat.
Können die nicht ein mal Nägel mit Köpfen machen, eine klare Grenze setzen und eine Änderung wirksam machen, wenn die Änderung wirksam wird, statt jedesmal irgendwelche Ausnahmen mit einer Übergangszeit einzubauen? !
Zumindest verstehe ich langsam, warum die Prüfer, die gerade im Haus sind, Fünfe sehr viel häufiger mal gerade sein lassen. …

Nochmal danke für Deine gewohnt hohe Fachkompetenz.

LG
Guido

Cool, vielen Dank!

Gern geschen.

Das ist ja selbst dann vollkommen dämlich gelöst, wenn man
täglich damit zu tun hat.

DAS geht ja noch. Die richtigen Granaten sind ja die Übergangsfälle von 400 bis 450 Euro. Da kommt man unter Umständen sogar dazu, dass eine einzelne Beschäftigung in dem einen Zweig eine geringfügige Beschäftigung ist und in dem anderen eine pflichtige. Was natürlich bei Mehrfachbeschäftigungen dazu führen kann, dass man in dem einen Zweig zusammen rechnet und in dem anderen wiederum nicht.

Was alles in allem dazu führt, dass man unter Umständen sogar Beiträge an die Pflichtkasse zahlen darf und dann noch gleichzeitig Pauschalbeiträge an die Minijob-Zentrale. Mit normalem Menschenverstand nicht mehr begreiflich.

Von so lustigen Fällen wie mit Werkstudenten oder Rentner will ich gar nicht erst anfangen (Beitragsgruppe 3501, hallo, gehts noch?)

Können die nicht ein mal Nägel mit Köpfen machen, eine klare
Grenze setzen und eine Änderung wirksam machen, wenn die
Änderung wirksam wird, statt jedesmal irgendwelche Ausnahmen
mit einer Übergangszeit einzubauen? !

Nein das geht nicht. Es könnte ja jemand benachteiligt werden. Da verstehe ich daber auch nicht, warum viele Übergangsregelungen in dem Zusammenhang nur zwei Jahre gelten.

Zumindest verstehe ich langsam, warum die Prüfer, die gerade
im Haus sind, Fünfe sehr viel häufiger mal gerade sein lassen.

Braucht man manchmal =) Hatte gestern auch so eine Phase, wo ich über eine betriebliche Altersvorsorge gebrütet habe und zu dem Schluss kam, dass…naja…egal =)

LG
S_E