Meine Tochter bekommt von nirgendwo Geld

Es geht um meine Tochter, um die ich mir große Sorgen mache, weil sie vor einiger Zeit zu ihrem Freund gezogen ist und nun von nirgendwoher Geld zum leben bekommt. sie war auf der Arge, bekam dort aber alles abgelehnt, da sie keine Massnahme machen kann, weil sie 3 kleine Kinder betreuen muss. Der älteste ist 6 Jahre alt und die Kinder wohnen ihrem Haushalt mit. Sie ist dadurch nicht versichert und nichts und ich kann ihr leider auch nicht groß helfen. Dadurch, das die Arge alles ablehnte, bekommt sie selbst auch kein Kindergeld und hat nicht einen Cent zum Leben, kann nicht zum Arzt oder sonst was. Kann mir jemand sagen, was man da tun kann, wohin wir uns wenden können und die entsprehenden Anträge stellen, denn ohne Geld kann man nicht leben. Über eine rasche Antwort, würde ich micht sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen M. Pabst-Jacobs

Da weiß ich nicht wirklich weiter ich fürde empfehlen, zur partei „Die Linke“ zu gehen die machen kostenlose Sozialberatung und haben auch Anwälte die helfen können und auch wissen was einem zusteht und wie mann darankommt. Einfach die linke anrufen und fragen wann und wo die termine sind

Hallo

leider kann man mit diesen wenigen Angaben auch nur sehr wenig anfangen. Dazu müsste man wesentlich mehr über die genauen Umstände wissen . Z.B. wie alt ist die Tochter; hat sie eine abgeschlossene Erstausbildung; wo hat sie bis zu ihrem Umzug zu ihrem Freund gelebt (falls sie unter 25 ist und bisher bei den Eltern gelebt hat: lag ein Härtefallgrund für ihren Auszug aus dem Elternhaus vor) ; wessen Kinder sind es, wieviele der Kinder sind ihre eigenen/ wie alt sind ihre eigenen Kinder; lebt bei ihr und ihrem Freund auch ein gemeinsames Kind; falls kein gemeinsames Kind vorhanden: leben sie und ihr Freund in einer Wirtschaftsgemeinschaft und stehen finanziell füreinander ein (oder liegen getrennte Kassen/ Konten vor). Kindergeld für sie selbst kommt bei einer Volljährigen nur unter bestimmten Voraussetzungen in Frage (liegen diese bei ihr vor ?) http://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder.html
Dann müsste man auch die genauen Einkommensverhältnisse aller (ggf.) Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft kennen…

bekam dort aber alles abgelehnt

…und sie müsste einen schriftlichen (Ablehnungs-)Bescheid bekommen haben, aus dem mit Nennung der Rechtsgrundlage genau hervorgeht, warum sie keinen Anspruch auf Leistungen hat. Diese Begründung müsste man wissen…

… usw.usw. Zu wenig Informationen.-

Falls sie und ihr Freund eine Bedarfsgemeinschaft darstellen (weil sie eine der Voraussetzungen des § 7 Abs. 3a SGB II erfüllen, z.B. gemeinsames Kind oder gemeinsames Wirtschaften) , dann wird das Einkommen ihres Freundes auch bei ihren Bedarfen berücksichtigt… und er muss ggf. auch für ihren Lebens-und Wohnbedarf aufkommen und sie ggf. privat krankenversichern.

Zur Zumutbarkeit von Maßnahmen -> http://hartz.info/index.php?topic=4593.0

LG

Hallo,

wieso kann deine Tochter denn an keiner Maßnahme teilnehmen? Sie würde ja seitens der ARGE Kosten für die Kindesbetreuung bekommen.
Sie sollte umgehend nochmals bei der ARGE vorsprechen, um eine Lösung zu finden.

Gruß

HalloHerzblatt4,
sorry, war zwei Tage auf Montage und kann erst jetzt antworten.
Es hört sich ja alles schlimm an.
Um alles in die Reihe zu bekommen sollte Deine Tochter zum Amt für Soziales gehen. Das man ganz ohne Versorgung bleibt ist ja fast unmöglich.
Das staatliche Kindergeld steht doch immer zu. Der Weg zum Jugendamt könnte auch helfen. Ansonsten rate ich den Gang zum Sozialgericht. Dort wird man auch beraten und es ist kostenlos. Die können einem auch die nötigen Schritte sagen und notfalls eine Klage gegen das Jobcenter vorbereiten im Zwingendm Fall mit einer Eistweiligen Verfügung.
Mfg. sdm-korekt