Meine Tochter hatte eine

… Zahnzusatzversicherung. Nach einem Vermögensberaterbesuch wurde diese zum Ende dieses Jahres gekündigt, gleichzeitig eine neue abgeschlossen. Für diese neue bezahlt sie nun schon zeitgleich Beitrag, obwohl Leistungen erst ab Juni 2013 gewährt werden. Ist dies zulässig?

Hallo,

neue Verträge der Zahnzusatzversicherung haben eine Wartezeit und oft auch noch eine Summenbegrenzung.

Die Wartezeit beträgt oft 3 Monate für Zahnbehnaldungen und 8 Monate für Zahnersatz. In vielen Tarifen gibt eine zusätzliche Summenbegrenzung, die hohe Erstattungen zu Beginn der Vertragslaufzeit unmöglich macht.

Ich würde meinen, dass Ihr Vermögensberater es eindeutig zu eilig hatte und erst recht, wenn 2 Verträge gleichzeitig laufen und bezahlt werden müssen.

Falls Sie das als problematisch empfinden, können Sie Ihren Berater direkt ansprechen und auf eine Fehlberatung plädieren. In solchen Fällen können Berater haftbar gemacht werden.

Simon