Meine Tochter ist 14 Jahre und ist schwarz gefahre

Hallo,

vielleicht können Sie mir die Frage beantworten.
Meine Tochter ist 14 Jahre alt und ist mit der VGN Zug schwarz gefahren. Meine Tochter bekommt 45 € Taschengeld. Kann ich als Erziehungsberechtiger dafür Haftbar gemacht werden? Oder wohl eher nicht. Da Tochter 14 Jahre ist und ein monatliches Taschengeld bekommt.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Hi Micha,
mit 14 ist Deine Tochter durchaus in der Lage, die Rechtssituation von „Schwarzfahren“ zu erfassen und sich der Verfehlung bewusst zu sein. Somit ist sie strafrechtlich schon selbst belangbar.
Wenn Sie aber nun - aus welchen Gründen auch immer - nicht zahlt, dann bist Du nach wie vor ihr gesetzlicher Vormund und musst ggf. auch für die Zahlung einstehen.

super klingt gut.

Das hängt davon ab ob ihnen eine verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, was eher unwahrscheinlich ist. Ihre Tochter wird die Strafe wohl alleine zahlen müssen, was sie als solches auch akzeptieren sollten. Gruß

Hallo,

Ihre Tochter ist mit 14 Jahren bedingt Geschäftsfähig:

http://www.schulbildung-bad-kreuznach.de/bwl/stufen_…

Das heißt das Ihre Tochter weiß das sie einen Fahrschein braucht und sich selbstständig einen Fahrschein kaufen kann.

Tut sie das nicht weiß sie dass das unrecht ist!

Da der Betrag für einen Fahrschein unter den Taschengeldparagraph http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagrap

fällt ist das als Rechtsgeschäft gültig.

Tut sie das nicht ist sie dafür auch haftbar und wird den erhöhten Fahrpreisentgelt(40€)zahlen müssen.

PS:

An Ihrer Stelle würde ich auf jedenfall von Ihrer Seite aus Ihre Tochter in die Pflicht nehmen, schließlich ist das ganze auch als Denkzettel gedacht!
Sollte Ihre Tochter öfters als Schwarzfahrerin angetroffen werden geht das ganze dann vor Gericht.
Außerdem wird wohl bald das Fahrpreisentgelt von 40€ auf 60€ bzw. auf 75€ erhöht, hier sind wir dann nicht mehr bei einer Ordnungswidrigkeit sondern bei einer Straftat!!
Diese geht dann sofort vor Gericht!!

Hallo,

vielleicht können Sie mir die Frage beantworten.
Meine Tochter ist 14 Jahre alt und ist mit der VGN Zug schwarz
gefahren. Meine Tochter bekommt 45 € Taschengeld. Kann ich als
Erziehungsberechtiger dafür Haftbar gemacht werden? Oder wohl
eher nicht. Da Tochter 14 Jahre ist und ein monatliches
Taschengeld bekommt.

Vielen Dank für Ihre Hilfe