… einer Ausbildung an . Jetzt zu meiner frage: Sie möchte jetzt umbedingt ausziehen und in die nähe vom Ausbildungsort ziehen ca.40kmmuß ich sie trotzdem weiterhin unterstützen. Bei uns zu hause hat sie eine ganze Etage für sich und könnte auch dort wohnen bleiben.
Für die Antworten möchte ich mich schon im voraus bedanken
Hallo,
gesetzlich sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Tochter bis
zum Ende ihrer Ausbildung zu unterstützen.
Ihre Tochter hat aber nicht das Recht, sich eine
Wohnung zu mieten und die Eltern zahlen zu lassen,
wenn sie zu Hause wohnen kann. Zuzumuten sind Wegstrecken bis zu 100 Km. Eine Fahrstrecke versteht sich.
Schöne Grüße
Sprenzpeffer
Danke dir
Die Ausbildungsstrecke liegt ca. 40 km von unserer Wohnung (Haus) Sie hat eine ganze Etage für sich und kann auch ihr Geld behalten plus ein Auto und sonst alles das sie zu verfügung hat. Sie möchte die Wohnung bezahlt bekommen plus das Auto .Ich bin der meinung das da der spass auf hört. Mittlerweile bin ich der meinung das unsere tochter (unser einziges) uns nur noch abzocken will. (Freund ?) Wie ist das gesetzlich geregelt ? wäre nett wenn ich darauf vielleicht auch eine antwort bekomme
Hallo,
also darauf hat Deine Tochter keinen Rechtsanspruch.
Sie kann zu Hause wohnen und bekommt noch ein Auto
bezahlt! Und diese Wegstrecke rechtfertigt keine
Wohnung in Ausbildungsnähe.
Es wäre etwas anderes, wenn Deine Tochter auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen wäre und der
erste Bus/Zug erst 1 Stunde nach Arbeitsbeginn fahren würde. Aber das ist ja nicht gegeben.
Ich wünsche Dir bei dieser Auseinandersetzung viel Kraft.
Schöne Grüße
Sprenzpeffer
Dann möchte ich mich mal bei dir bedanken und hoffe das sie das auch so sieht , ich sehe es auf jedenfall genau so
Schöne Grüße zurück
Sorry, die rechtlichen Bestimmungen in diesem Fall sind mir nicht bekannt. Es handelt sich um den Konflikt: Ist es der Auszubildenden zuzumuten, jeden Tag 40 km zu pendeln (Zeitaufwand und Bequemlichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, den Ausbildungsbetrieb zu erreichen) und ist es den Eltern zuzumuten, finanziell die Tochter zu unterstützen, wenn sie zu Hause mietfrei wohnen könnte. Kann die Tochter mit ihrer Ausbildungsvergütung ihre Ausgaben (Miete etc) selbst bestreiten, ist die Welt in Ordnung.
Sollen aber die Eltern noch tief in die Taschen greifen, um die Selbstständigkeit der Tochter finanziell abzusichern, zumal wenn eine eigene Wohnung für die Tochter vorhanden ist, kann es zu einigem Zwist kommen. Wie gesagt, die rechtliche Seite kenne ich leider nicht.
nordon
Die Tochter ist volljährig!
Gerade diese „Kontrolle“ durch die Eltern rechtfertigt einen Auszug mit den eventuell daraus folgenden Unterhaltsansprüchen.
All the Best
Vielen dank für deine Antwort
Ja der Konflikt besteht zwar aber meistens um die Rechtslage weil ich bin der Meinung das eine volljährige auch dafür sorgen sollte das sie wenn sie freiwillig auszieht auch ihren Lebensstandart finanzieren sollte
Mit freundlich Grüßen Nikki
Was meinst du damit ? Verstehe ich das richtig ,daß ich meiner Tochter Unterhalt bezahlen muß obwohl sie zu hause kostenfrei wohnen könnte ?
Hallo,
das ist eine Frage aus dem Unterhaltsrecht. Da bin ich leider nicht bewandert.
Ggf. besteht Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Arbeitsagentur:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27986/zentraler-Cont… -> mit BAB-Rechner rechts am Rand
Gruß
RHW
Da sie weiter bei euch wohnen kann brauchst du sie nicht weiter unterstützen. Dazu gibt es einige Gerichtsurteile, mußt du mal googeln. Es gibt nur ein paar Ausnahmen wenn z.B. das zusammenwohnen durch irgendwelche schwerwiegenden Gründe (Gewalttätigkeiten, sexuelle Übergriffe) nicht mehr möglich ist. Wenn sie auszieht dann auf eigenes Risiko. Andererseits sieh es positiv, so lernt sie endlich auf eigenen Beinen zu stehen und wird nicht mehr von Hotel Mama und Papa versorgt. Habe meinen Sohn, leider zu spät, mit 27 Jahren rausgesetzt. Hätte ich schon viel früher machen sollen, damit er selbständig wird.
Hallo und guten morgen möchte mich nur noch für deine Antwort bedanken. Nein ,schwerwiegende Gründe wie Gewalttätigkeiten,ectra liegen nicht vor. Ich sehe es auch als positiv an, wenn sie auszieht ,um auf ihren eigene Beinen zu stehen und ich hätte auch kein problem damit sie finanziell zu unterstützen. Das probleme sehe darin das sie das alles als selbstverständnis und als unsere pflicht sieht und keine grenzen mehr dabei kennt. Aber wahrscheinlich liegt das daran das man Kinder zu viel verwöhnt und verhätschelt.
Mit freundlichen Grüßen, Nikki
Wenn das wirklich ernst ist hat sie alle Rechte der Welt auszuziehen und ehrlich gesagt würde ich ihr sogar dazu raten. Nüchtern betrachtet: Freiheit und Unabhängigkeit. Sie ist voll geschäftsfähig und hat das aktive Wahlrecht.
Sie ist grundsätzlich als Erwachsene zu behandeln, und selbst für sich verantwortlich - auch in finanzieller Hinsicht!
Für einen Unterhalt müssten deshalb besondere Gründe vorliegen, wenn ein volljähriges Kind Unterhalt von seinen Eltern bekommen möchte. Die beiden häufigsten Gründe, wonach das Kind auch ab 18 noch Unterhalt verlangen kann, sind Ausbildung und Krankheit.
Es fällt schwer, sich bewusst zu machen, dass die eigenen Kinder zwar immer die eigenen Kinder bleiben werden, dass sie jetzt aber ihr Leben selbst in die Hand genommen haben. Dauernde Ratschläge und Einmischungen sind nun erst recht nicht mehr erwünscht. Man kann es noch so gut meinen: Die Partnerwahl, der Lebensstil oder die Erziehung der Enkel sind Sache der Kinder.
Nenne es, den Sprung ins kalte Wasser. oder raus aus „Hotel Mama“.
Ich wünsche dir und deiner Tochter das allerbeste.
Was meinst du damit ? Verstehe ich das richtig ,daß ich meiner
Tochter Unterhalt bezahlen muß obwohl sie zu hause kostenfrei
wohnen könnte ?
Tut mir Leid; das kann ich nicht beantworten.
Hallo nikki,
um was für eine Ausbildungsart handelt es sich (schulisch oder dual), denn es bestehen auch in Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern staatliche Unterstützungsmöglichkeiten (Schüler-BafÖG oder Berufsausbildungsbeihilfe).
Generell sind die Eltern bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Kindes, d.h. Beendigung der Erstausbildung, zum Unterhalt verpflichtet.
Mondfinster
Danke für die info
Hallo Mondfinster,
Es handelt sich um eine Stelle als Tierarzthelferin ob sie eine Blockschule macht oder normal weiß ich leider nicht. BaFög bekommt sie auf jeden fall nicht da wir über dem Satz sind- Darum gehts aber auch nicht ,da wir der Meinung sind das sie auch zu Hause wohnen kann bis die lehre fertig ist .Ist zwar richtig das man sie ins kalte Wasser schmeißen sollte damit sie auf eigenen Beinen stehen kann, aber doch nicht auf den Kosten der Eltern. Ich bin der Meinung selbstständig heißt auch eigenes Geld zu verdienen . Ich war auch schließlich mit 18 Jahre ausgezogen hatte aber meine lehre fertig und hatte Geld verdient ohne meinen Eltern auf der Tasche zu liegen