Meine tochter ist oft sehr oft bei mir muss ich den viw ferhält sich das mit UVG Zahlung ?

Hallo ich habe eine frage meine Freundin Hat sich von mir getrennt und fremd gefickt ,
wir haben eine kleine Tochter die ist 5 Jahre alt .
Sie ist jedes Wochenende bei mir und ab und zu auch die ganze Woche über .
und jetzt Habe ich Post bekommen vom Jugendamt bekommen das ich 133€
zahlen soll ? ist das rechtens ???
da meine ex Freundin ja sowieso die kleine zu ihre Eltern andauernd abschiebt .
und was ich tun kann und muss das sie immer bei mir ist .

Hallo du musst in jedem Fall Unterhalt zahlen, aber du kannst das alleinige Sorgerecht beantragen, Lg

Ja danke Gibt es den irgendwelche Voraussetzungen ??

Hallo,
bitte einen anderen Experten fragen. Weiß zu wenig darüber.
MfG
KKl

Soviel ich weiß musst du beweisen das deine Tochter immer abgeschoben wird und deine Freundin keine Interesse hat. aber wenn Sie viel bei dir , dürfte es kein Problem sein .Lg

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Ja aber trotzdem danke

An Deiner Ausdrucksweise ist zu erkennen, dass Du sehr emotional an die Sache rangehst. Rein sachlich betrachtet enthält der Bescheid des Jugendamtes als allerletzten Passus eine Rechtsmittelbelehrung. Dort kannst Du nachlesen wie und wo Du Einspruch gegen den Bescheid einlegen kannst. Dort kannst Du Deine Beweggründe ausführlich darlegen. Ich rate allerdings dringend davon ab, Ausdrücke aus der Fäkalsprache zu verwenden oder Deine Ex mit Beleidigungen zu überziehen. Stelle Deine Gründe sachlich dar und verwende ausschließlich Sachverhalte die auch beweisbar sind.
Gruß
Hans

Mit Deinen Wörten fange ich gar nichts an
„gefickt“ gehört nicht so in meinen Wortschatz.
Habe auch keine Lust, Dir hier hier weiterzuhelfen.

Hallo
das Thema ist ein sehr leidiges.
Bist Du in regelmäßiger Arbeit (regelm.Einkommen), hast Du wahrscheinlich einigermaßen gute Chancen, zumindest auf Besuchsrecht Deiner Tochter.
http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news/Kindesu…
und http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news/Sorgere…
Spreche mit der zuständigen Bearbeiterin des Falles beim Jugendamt, komme aber sauber und ordentlich dort an, es zählt unbedingt Dein Eindruck. Mach klar, dass Deine Tochter Dir sehr am Herzen liegt, dass Du es nicht mehr mit zusehen willst, wie sie irgendwohin geschoben wird. Die Fühlst Dich als verantwortlicher Vater und willst es sein, unbedingt.
Zum anderen würde ich schon mal nach einem guten Fachanwalt suchen - für EHE-Scheidungssachen, insbesondere „SORGERECHT“

Nachdem Du mit dem Jugendamt gesprochen hast, siehst Du weiter. Bitte schreibe Dir Fragen auf, als Gedächtnisstütze.
Danach würde ich dann erst einen Termin beim Anwalt holen.
Viel Glück

Hallo Seebaer1982; leider sind unsere Gesetze immer noch so, dass derjenige, bei dem das Kind „offiziell“ nicht lebt und gemeldet ist, unterhaltspflichtig ist. Hier wird also nach deutschem Recht mit Recht Unterhalt gefordert. Allerdings könntest Du eine Aufstellung machen, dass Du Deinen Unterhaltsbeitrag zur Zeit leistet, indem Du jedes Wochenende oder sogar die Woche über bei Dir ist (also Rechnung aufstellen). Trotzdem wird hier sicherlich ein Differenzbetrag bleiben, den Du leisten musst -leider-!
Aber unabhängig von diesem Gesetz kannst Du bei Gericht vorerst den Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen mit dem Usus, dass Du das letztendliche Sorgerecht bekommst. Hier ist aber vonnöten, dass Du mindestens Vernachlässigung nachweisen kannst. Väter, auch uneheliche, haben mittlerweile so langsam mehr Rechte bekommen, müssen diese aber leider gerichtlich eintreiben; finde ich -selbst Frau- furchtbar ungerecht - ist aber so.
Ich würde Dir raten einen Anwalt mit Schwerpunkt „Familienrecht“ aufzusuchen. Deine Tochter ist es WERT, auch wenn es Geld kostet.
ich wünsche Dir und Deiner Tochter viel, viel Glück und Erfolg, kämpfe einfach und gib nicht auf.
Halt mich auf dem Laufenden, würde mich sehr interessieren, wie es ausgeht.
LG Suse

Sehr geehrter Herr Seebaer1982,

ich kenne mich im Familienrecht nicht gut genug aus, um Ihnen weiterhelfen zu können.

Fragen zum Unterhalt und zum Sorgerecht lassen sich nie pauschal und ohne fundiertes Hintergrundwissen beantworten. Hier ist jeder Fall immer ein Einzelfall.

Sollten Sie mit dem Unterhaltsbescheid bzw. der bestehenden Situation (Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter) unzufrieden sein, kommen Sie nicht umhin sich durch einen entsprechenden Fachanwalt kompetent beraten zu lassen.

Die Gründe die zur Trennung von Ihnen und Ihrer Frau führten sind im übrigen unerheblich. Die deutschen Behörden treffen Entscheidungen nicht in Hinblick auf die Moral, sondern in Hinblick auf das Wohl des Kindes.

Alles Gute!

Hey, also hierbei kann ich lrider nicht weiterhelfen, klingt aber nicht rechtens. Hier stellt sich die frage wo das aufenthaltsrecht eurer tochter ist bzw. Wie das sorgetecht ist.

Das funktioniert wohl nur über die Beantragung des Sorgerechts.

Das ist ein Fall für einen Familienanwalt. Das kann man hier unmöglich sinnvoll erörtern.