Meine Tochter möchte ausziehen. Was soll ich tun?

Meine Frage ist, ob mein ältestes Kind (20 jahre) während der Berufsausbildung selbstständig ohne eigene Einkommen ausziehen kann. Würde sich das Jugend/Arbeitsamt dazu bereit erklären zu helfen, wenn ich als Vater zusätzlich ca. 150Euro beisteuere um meine Tochter zu unterstützen. Meine Tochter war schon beim Jugendamt, doch diese haben nicht helfen wollen. Wie oder was soll ich tun?

Hallo Sigi,

also ich gehe mal davon aus, dass deine Tochter eine schulische Berufsausbildung macht… da zu von ohne eigenem Einkommen sprichst. Da kann ich dir sagen, das Arbeitsamt wird es ablehnen, da die Kinder nach dem H4 Gesetz bis zum Alter von 25 Jahren bei den Eltern leben müssen.

Es besteht die Möglichkeit für deine Tochter Schüler- Bafög zu beantragen… dieses wird nach Antrag und unter Berücksitigung deines Einkommen und des Einkommens der Mutter berechnet. Da würde aber bedeuten, dass du das volle Kindergeld an deine Tochter abtreten müsst (bei Auszug) und wenn du und deine Frau zu viel verdienen - nach Abzug der Freibeträge auch noch Unterhalt zahlen musst der nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet wird. also 50 % UH von dir und 50% UH von der Mutter. Sollte etwas rauskommen an Schülerbafög ist dieses ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Ich bezweifle aber, dass es soviel sein wird, dass da eine eigene Unterkunft von zu finanzieren ist.

Ich habe dir mal einen Link kopiert. Hoffe, es hilft dir weiter…lg deern50

http://www.das-neue-bafoeg.de/de/305.php

Danke für schnelle Antwort!

Hallo,
Deine Tochter ist volljährig, deshalb kann Dir das Jugendamt hier nicht weiterhelfen.
Wenn sie lieber in eigenem Wohnraum leben möchte, muß sie sich um eine ausreichende wirtschaftliche Grundlage kümmern.
Z.B. Kindergeld, Ausbildungsvergütung, Berufausbildungsbeihilfe (Arge),Wohngeld, Bafög ( bei schulischer Ausbildung )sowie Unterhalt von ihren Eltern.
Dies sollte sie aber klären, bevor sie auszieht, damit sie nicht eine Zeitlang ohne Geld ist, aber Miete und Kaution bezahlen muß.
Viel Glück,
Reinhard

leider ist das Jugendamt bei inzwischen volljährigen jungen Menschen meist nicht mehr zuständig.
Deine Tochter müsste Hilfe zur Erziehung beantragen, diese müsste ihr bewilligt werden, was meist nicht geschieht.
Was bleibt, ist ein Bafög, ein Wohngeldantrag und ergänzende Bezüge vom Arbeitsamt.
Da eigentlich die Eltern für den Unterhalt der eigenen Kinder bis zum Abschluss einer Ausbildung unterhaltspflichtig sind, wird man die Einkommen beider Elternteile einberechnen wollen, bevor man Eure Tochter finanziell unterstützt.
Wenn du eigentlich auch kein Geld hast, ist es eine hilfreiche Geste beim Antrag auf öffentliche Hilfen.

Viel Glück! Es ist nicht leicht, die Lieben ins selbstständige Leben zu bekommen!

Herzliche Grüße Martin

Sie können gar nichts tun. Ihre Tochter MUSS bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern bleiben. Vorher hat Ihre Tochter keinen Anspruch auf Sozialleistung.

Danke für die Antwort!!!

Bitte. Und viel Glück für die Zukunft.

Je nach Einkommen etc. kann man Wohngeld beantragen:

http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/index…

http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Woh…

Hallo!
Muß jetzt mal sagen, daß Ihre Tochter nicht bei Ihnen bleiben MUSS, so wie ich eben las. Sie ist volljährig und es ist ihr Wunsch. Ich bin auch mit ca. 21 ausgezogen, bekam Bafög, da ich in einer schulischen Ausbildung war. Da ich in einer Beziehung war, kam ich finanziell gut über die Runden. Also wenn die Wohnung Ihrer Tochter nicht gerade ein Luxusobjekt ist, ist es machbar. Und ich finde es toll, daß Sie Ihre Tochter unterstützen!!!
Gruß,
Coolette

Leider kann ich diese Frage nicht beantworten.
Es tut mir Leid
Wünsche allerdings viel Erfolg