Meine Tochter wohnt mit ihrem Freund seit

… 1.11.11 in einer 3 Zimmerwohnung, 56 qm. Nun haben sie ihre Nebenkostenabrechnung für 2011 bekommen und der Vermieter verlangt für die beiden Monate, die sie dort wohnen 80,- Euro Nachzahlung, da sie angeblich zu viel geheizt hätten. Sie zahlen montl. 120,- Euro Nebenkosten, davon entfallen 60,- Euro auf die Heizkosten. Alle Heizkörper die funktionieren (in der Küche geht sie gar nicht und da meine Tochter noch schwanger ist, wird das dritte Zimmer gar nicht geheizt) stellen sie nur auf Stufe 1. Trotzdem heizen die Heizkörper viel zu heiss, liegt doch aber nicht an meiner Tochter, sondern stimmt doch mit der Heizung was nicht, oder? Auf diesen Umstand haben sie den Vermieter aber mehrfach hingewiesen.
Außerdem verlangt er für diese 2 Monate 54,70 Euro für die Müllabfuhr, also 27,35 Euro pro Person, ist das nicht viel zu viel?
Auch verlangt er 60,- Euro pro Wohnung und Jahr für die Benutzung der Gemeinschaftssatanlage, Receiver gehört meiner Tochter, auch diese Summe erscheint mir zu hoch.

Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!

LG Anja

Hallo Anja,

grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter alle umgelegten Kosten mit Rechnungen belegen muss. Er muss also für die Müllabfuhr einen Beleg von der Stadt haben. Dass die Kosten dann nach Personen umgelegt werden, ist korrekt. Die Kosten von 5 Euro im Monat für die Nutzung der Sat-Anlage scheinen mir nicht zu hoch. Auch die Heizkosten erscheinen mir nicht zu hoch. Aber auch hier muss es ja eine detailierte Abrechnung nach Verbrauch geben. Die zu warmen Heizkörper muss der Vermieter überprüfen lassen, ggf. würde ich die Nachzahlung zurückhalten, bis das erfolgt ist (den Vermieter unbedingt schriftlich mit Fristsetzung auffordern!!)

Viele Grüße,

Susanne

fürn45 qm sind 60 €Heizung finde ich bischen wenig.Wenn die Heizung trotz auf 1 gestellt sehr stark heizt, ist meiner Meinung nach der Thermostat kaputt.die Müllabfuhr erscheint mir auch ein wenig zu hoch.Laßt euch doch mal die Entsorgungsrechnung zeigen. Wieviel Mieter wohnen in dem Haus? Für die Gemeinschaftsanlage ist das aber noch wenig. ich zahle 11€ pro Monat/Kabelsat kostet ca 25€ pro Monat. Es müßte doch im Mietsvertrag stehen . Auf alle Fälle den Vermieter noch mal ansprechen wegen der Heizung. Wünsch euch viel Glück

Was die Heizkosten (als Teil von Betriebskosten) betrifft, sollen alle Abrechnungen in nachvollziehbarer Form in Ihrer Abrecnung fürs Jahr 2011 vorliegen.
Auch Müllabfuhr gehört dazu.
Vergleichen Sie alle von Ihnen verlangte („zu hohe“) Kosten mit denen, die im Mietvertrag stehen: kann sein, dass Müllabfuhr für das ganze Jahr und nich nur für zwei Monate gilt.
Nehmen Sie die Arithmetik in Ihre eigene Hände, bei Unklarheiten - versuchen Sie diese mit Ihrem Vermieter freundlich zu klären.
MfG, Alex384

Hallo Anja,

hier ist wieder das Problem mit den Vorauszahlungen… Für zwei heizintensive Monate (November + Dezember) fehlt die „Ansparung“ der Vorauszahlungen der Sommermonate, in denen nicht geheizt wird. D.h. über ein ganzes Jahr gesehen sieht die Abrechnung dann möglicherweise ganz anders aus. Die Vorauszahlungen der Sommermonate decken auch einen Teil der Wintermonate.

Wenn die Heizkörper auch bei Stellung 1 volle Pulle heizen, stimmt vermutlich mit den Thermostatventilen was nicht. Dafür kann aber der Heizkostenverteiler am Heizkörper nichts. Die Energie wurde ja entnommen, ob gewollt oder ungewollt. Das wäre ein Fall für den Vermieter. Aber auch ständig gekippte Fenster, die kalte Luft um das Ventil strömen lassen, bewirken, dass die Ventile aufgehen. Das ist Sache des Mieters.

Müllabfuhrkosten schwanken von Gemeinde zu Gemeinde stark. Hier würde ich von meinem Recht auf Rechnungseinsicht Gebrauch machen.

60€ für Satanlage pro Jahr und Wohnung (= 5€ pro Monat) halte ich nicht für zu hoch. Denn auch für einen privaten Reciever bedarf es einer entsprechenden Anlage. Ohne Schüssel nützt auch kein Reciever.

Was ich generell empfehle: Abrechnung auf Herz und Nieren prüfen:

  • Wurden die Heizkosten gesetzeskonform verteilt (googelst Du Heizkostenverordnug)

  • Erfolgte die Ablesung der Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler bei Einzug (!!) und um den 31.12.11 herum, und liegen Deiner Tochter diese Werte vor? Findet sie selbige in der Abrechnung?

  • Sind die Nebenkosten nach den Vereinbarungen im Mietvertrag umgelegt worden (in der Regel nach Wohnfläche auf die Mieter verteilt oder lt. Mietvertrag z.B. nach Personen oder nach Wohnungen).

Noch eine Anmerkung: Ich bin selbst in der Branche „Heizkosten- und Nebenkostenabrechnung“ tätig. Ich erlebe sehr oft, dass das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter durch oft berechtigte, aber ebensooft unberechtigte Zweifel an der Abrechnung regelrecht vergiftet wird und die beiden Parteien sich über Jahre hinweg streiten. Manchmal frage ich mich dann, ob eine Nachzahlung von 80€ das wert ist. Ich würde immer den Weg eines freundlichen Gespräches wählen und mir einfach mal die Rechnungen zeigen lassen. Nur ein Bruchteil der Vermieter ist böse und kein Vermieter kann etwas für die Kosten der Gemeinden.

Für Deine Tochter und Freund alles Gute.

Gruß

ziegen1

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Das Verhältnis zum Vermieter ist sowieso ziemlich schlecht, da er es bis jetzt immer noch nicht geschafft hat, alle Mängel zu beseitigen, aber das steht auf einem anderen Blatt. Auf der Nebenkostenabrechnung steht beispielsweise bei Heizkosten: erstellt 1.3.2012! Heißt dies, dass erst an diesem Datum abgelesen wurde? Ähnlich beim Wasser, dort steht erstellt am 22.2.2012.
Gruß
Anja

Hallo Anja,

bei den meisten Abrechnungfirmen bedeutet „erstellt am …“ das Datum, an dem die Abrechnung im Büro bearbeitet wurde, also unabhängig von der Ablesung. Warum hier aber zwei Daten stehen, kann ich nicht nachvollsziehen. Hat Deine Tochter keinen Beleg der Ablesewerte? Dort müsste das Ablesedatum dann draufstehen.

Gruß

ziegen1

Hallo,
dazu kann ich nichts Konkretes sagen. Mein Tipp wäre ein Besuch beim Mieterschutzbund oder der Verbraucherzentrale.
MfG
Ralph

Hallo Anja,

grundsätzlich gilt bei Nebenkostenabrechnungen, dass die in Rechnung gestellten Beträge nachgewiesen werden müssen.

60 Euro pro Monat für 56 qm ist nicht zu viel und nicht zu wenig, und damit nicht unangemessen. Da die 60 Euro aber als Durchschnitt gewertet werden müssen, muss die Gesamtsumme pro Jahr dann auf die Außentemperaturverhältnisse umgerechnet werden, damit man ungefähr sagen kann, was für Nov+Dez rauskommt, und das sieht dann z.B. für den Raum München ca. so aus:
„Temp./Gt“ Euro/Monat
Januar 2011 622 124
Februar 2011 535 106
März 2011 453 90
April 2011 236 47
Mai 2011 128 25
Juni 2011 56 11
Juli 2011 61 12
August 2011 25 5
September 2011 127 25
Oktober 2011 347 69
November 2011 521 103
Dezember 2011 514 102
Summe 3624 720

Also im Ergebnis müsste man für Nov+Dez. bei ges. 120 Vorausz. ca. 80 Euro nachzahlen. Das kann so falsch nicht sein; tut mir Leid, ist aber so.

Die Müllgebühren sind beim Entsorger zu erfragen.

Antennenkosten müssen nachgewiesen werden.

Wie gesagt, eine Abrechnung muss nachvollziehbar sein. Die Kosten müssen belegbar sein; egal ob Müll, Antenne, Grundsteuer oder was auch immer.
Verbrauchsunabhänige Kosten, die auf Fläche umgelegt werden, müssen zeit- und flächenanteilig ermittelt werden.
Verbrauchsabhängige Kosten müssen mit Verbrauchserfassungseinrichtungen auf die Nutzer verteilt werden; also Wasserzähler oder Wärmezähler oder Heizkostenverteiler…

Für die Heizkosten muss es beim Aus/Einzug eine Zwischenablesung gegeben haben. Es müssen Einrichtungen zur Verbrauchserfassung vorhanden sein. Außer es sind nur zwei Wohnungen in dem Haus und eine davon bewohnt der Vermieter.

Ich weiß ja nicht wo Ihre Tochter wohnt, aber 30 Euro für Müll ist schon nicht wenig.

Für genauere Aussagen kenne ich zu wenig Details. Außerdem will ich natürlich gerne helfen; nur kann ich kein „Gutachten für Lau“ aus der Ferne schreiben…

Viel Erfolg und schöne Grüße aus Oberbayern!

Das Problem ist, dass Ihrer Tochter der „Ausgleich der heizungskosten Zeit“ fehlt. Es kann schon sein, dass bei so kurzer Nutzungsdauer eine solche Nachzahlung entsteht.

Ohne konkrete Verbrauchswerte (gesamt und Nutzeinheit) etc. kann man hierzu aber keine weitergehende Beurteilung wagen

Kein Ahnung, mach mich nicht mehr in Vermutungen. Kann man eibentlich auch irgendwo die Fragestellen beurteilen ???