Meine Tochter zieht von Berlin wieder zu mir

… zurück nach Mainz in ihr Zimmer, das nach wie vor besteht Mietwohnung 92 qm, sie ist 20 und hatte die Ausbildung in Berlin abgebrochen.
Ich wollte vom Vermieter eine Bescheinigung, dass sie einzieht zum 1.8., damit sie sich anmelden bzw. ummelden kann. Der Vermieter verlangt einen Wohnberechtigungsschein der Stadt Mainz. Die Stadt stellt keinen aus, da sie in BERLIN noch GEMELDET IST… Der Vermieter stellt auch keinen Untermietvertrag oder ähnliches aus. Ein Teufelskreis! Sie braucht eine Ummeldebestätigung um sich bei der Arge in Mainz zu melden. Ich bin berufstätig, die Wohnung ist geförderter Wohnungsbau, ich muss eine Ausgleichsabgabe an die Stadt Mainz zahlen. Ich wohne seit 1996 in dieser Wohnung, meine Tochter ebenfalls bis 09 2010.
Darf der Vermieter sich so quer stellen ?

Mein Tochter bekommt den Rückumzug von der Arge Berlin finanziert, da ich ihr eine Praktikumsstelle in meiner Firma organisiert habe.

Dringend! Wer was weiß, bitte mailen an [email protected]

Grundsätzlich darf man auch erwachsene Kinder mit in die Wohnung aufnehmen, wenn die Wohnung nicht überbelegt ist. Man muss dem Vermieter lediglich mitteilen, ab wann die Tochter einzieht. Mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau kenne ich mich allerdings weniger aus.

Herzlichen Dank für die Antwort, gibt es denn einen gültigen Paragraphen zu diesem Grundsatz, Kennen Sie den?

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Viele Grüße
Martina

Grundsätzlich darf man auch erwachsene Kinder mit in die
Wohnung aufnehmen, wenn die Wohnung nicht überbelegt ist. Man
muss dem Vermieter lediglich mitteilen, ab wann die Tochter
einzieht. Mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau kenne ich
mich allerdings weniger aus.