Meine Vermieterin hat mein Leergut gestohlen

Trotzdem begibst du dich auf rechtlich extrem dünnes Eis. Denn es ist eindeutig, dass du den Mietzins schuldest. Ich vermute ganz stark, dass du nicht die beiden Forderungen (eine bewiesen, eine noch nicht rechtssicher bewiesen) gegeneinander aufrechnen darfst.

Unrecht mal Unrecht ergibt nicht Recht.

Ich finde es erschreckend, dass es so viele Leute hier gibt, die dir einen rechtlich nicht haltbaren Rat geben und dir dadurch beliebig viel Ärger bereiten. Leider fällt mir der entsprechende Fachbegriff nicht ein - das einzige, was mir einfällt, ist das nicht ganz passende „Selbstjustiz“.

Viele Grüße
Bombadil

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Und damit ist der Fall dann wie genau erledigt? Was irgendwer als hörensagen weitergibt ist sowas ähnliches wie ein Urteil?

Und das ändert natürlich auch genau NICHTS an der Tatsache, dass die Miete geschuldet wird. Und das Pfandgeld schon gar nicht daegegen aufgerechnet werden darf.
Schau doch einfach mal ins Gesetz:
https://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/387.html