Meine Vermieterin hat mein Leergut gestohlen

Hallo,

da ich für 2 Monate nur sporadisch ein Fahrzeug habe
wurden von mir mein Leergut gesammelt und schön sauber in Klappkisten
im gemeinsam genutzten Stadel gesammelt.

So ca. für 20 Euro PET Wasser Flaschen / Dosen

Als ich gestern mein Leergut wegbringen wollte war dieses verschwunden.
Nun hat sich herausgestellt das meine Vermieterin, welche auch im Haus wohnt sich das genommen hat und abgegeben.
Heraus gefunden habe ich es nur weil ich meine Nachbarn gefragt hatte und die meine Vermieterin angesprochen hatte was Sie denn mit meinem Pfand mache. Zu Ihnen sagte Sie das Ihr das nur im weg ist und Sie das wo anders hin räumt. Die Nachbarn meinten schon zu Ihr das dies nicht Ihr gehöre, das Sie das doch stehen lassen solle.

Nun, nach dem ich Sie zur Rede stellte, meint Sie ich müsse 5 Euro in die Haushaltskasse zahlen für Rasenmäherbenzin etc. (Der Garten von mehr als 5000 qm gehört gar nicht zu meinem Zimmer, bzw. steht auch nicht im Mietvertrag)

Habe ihr natürlich gesagt das dies so nicht geht. Das sie nicht mein Pfand klauen kann.
Das ich nicht bereit bin für Rasenmäherbenzin zu bezahlen und es selbst dann halt anstelle Diebstahl eigenunrechtmäßige Aneignung wäre.
Sollte Sie meinen etwas ausserhalb der Vereinbarungen des Mietvertrages von mir zu bekommen müsse sie dies vorher mit mir besprechen, mir auflisten und wir jegliche Nebenabreden wie im Vertrag vereinbart dann schriftlich festhalten.

Sie weigert sich nun allen ernstes trotz Aufforderung das Geld heraus zu geben.

Das dies ganz klar ein Diebstahl ist ist mir klar. Dazu brauche ich keine Rechtshilfe.

Nun meine allgemeinen Fragen:

  1. Rentiert es sich die Vermieterin wegen der 20 Euro anzuzeigen? Oder mache ich den Polizisten mehr Arbeit als die Sache an sich Wert ist.
  2. Ich mag da nun eh bald ausziehen in den nächsten 3-5 Monaten, falls 1. Ja, kann ich das unter Benennung der Zeugen (Nachbarn) auch in 3 Monaten noch machen?

Hallo Jooo,

du willst ja eh ausziehen - also vergiss das Gedöns mit der Anzeige und buche es unter Lebenserfahrung ab. Wegen 20 €uronen lohnt so ein Aufstand nicht.

LG Gabi

Tolle Antwort, 20.-€ waren mal 39,12 DM, scheinbar haste Geld zuviel bzw. wenn´s nicht ums eigene Geld geht kann man locker vom Hocker solche Ratschläge geben. ramses90

3 Like

Zieh´s bei der nächstenm Mietzahlung ab und kündige ihr das schriftlich an. ramses90

Hallo wenn man sowieso in absehbarer Zeit ausziehen will und die Vermieterin nicht bezahlt würde ich ganz einfach das Geld von der Miete abziehen .
viele Grüße noro

Was soll sich da rentieren ?
Die Frage stellt sich doch gar nicht.
Bei Anzeige geht es um Bestrafung. Davon bekommst Du das Geld auch nicht wieder. Nicht automatisch, es kann im Urteil/Strafbefehl die Auflage zur Wiedergutmachung (= „Pfandgeld rausrücken“) eingeschlossen werden.

Übrigens macht die Staatsanwaltschaft selbst bei „Diebstahl geringwertiger Sachen“ unter ca. 50 € Wert von sich aus nichts (kein öffentliches Interesse) Man muss es beantragen.

Aber warum überhaupt anzeigen, wenn es doch eigentlich um das unterschlagene Pfandgeld geht ?
Schreibe eine Zahlungsaufforderung über den Betrag, kurze Frist (10 Tage), kündige gleich an, geht das Geld nicht ein, beantragst Du einen Mahnbescheid.

Und zur 2. Frage (die klingt ja nach später Rache nachdem man schon ausgezogen ist):
Grundsätzlich möglich, aber je länger etwas zurückliegt um so schwieriger wird alles. Es hat keinen Vorteil mit beabsichtigter Anzeige zu warten.
Sicher kann es böses Blut geben, aber das hast ja nicht Du verursacht.
Kündigen kann man dich deswegen nicht. Rausgraulen vielleicht schon.

mein Rat, lasse das sein.

Hole Dir dein Geld so wieder.

Noch was zum Sprit für den Rasenmäher. Grundsätzlich gehört der zu den umlagefähigen Kosten für Gartenarbeit.
Nur, es muss im Mietvertrag anteilige Gartenpflege enthalten sein bei den Nebenkosten.
Wenn nicht, gibt’s nichts.

MfG
duck313

Hallo Ramses,

nu mal halblang - wenn ich meine Meinung äussere, musst du mich nicht so anpampen.
Lass deine Unterstellung - ich weiss sehr wohl, was 20 € wert sind.
Aber realistisch: Jooo muss die Nachbarin als Zeugin gewinnen, dass sie gesehen hat, dass die Vermieterin am Leergut war. Ob die Nachbarin das macht, wissen wir alle nicht.
Dann: Zur Polizei, Anzeige erstatten pipapo. Meinst Du, die Polizei hat nichts besseres zu tun?
Es ist alles viel Aufwand für einen so geringen Sachwert.

Aber die Idee, 20€ beim Auszug von der Miete einzubehalten, finde ich gut.

Gruss, Gabi

1 Like

Wenn es um mein Geld ginge, wäre ich mit meinen Aussagen auch deutlich radikaler. Ein Großteil der „ich habe Recht“-Aktivitäten und im übrigen auch nicht wenige Existenzen von Selbständigen sind nur dadurch zu erklären bzw. zu rechtfertigen, daß man der eigenen Lebens- bzw. Freizeit einen Wert nahe null einräumt. Andernfalls käme man gar nicht auf den Gedanken, mehrere Stunden seines Lebens für einen Gegenwert von 20 Euro zu investieren (abzgl. Porto, Telefon, Fahrtkosten).

Im übrigen kannst Du die Berechnung, mit der Du auf 39,12 DM kommst, in der Pfeife rauchen. Nach rd. 15 Jahren ist das Geld nämlich nur noch etwa ein Drittel wert. Ein Umstand, der gerne vergessen wird und zu Aussagen wie „früher haben die Brötchen nur 23 Pfennig gekostet“, wobei früher=1982 oder so entspricht.

1 Like

Das alles braucht´s garnicht, man zieht die 20.-€ von der Miete ab und das war´s dann.
Wenn jeder kalut und niemand was dagegen unternimmt, dann haben wir in Kürze ´ne Klau- uind Geschädigtenkultur und das finde ich überhaupt nicht erstrebenswert. ramses90

Und damit ist das dann erledigt, ja? Du meinst nicht, daß die Vermieterin die Nachzahlung der fehlenden Miete (nebst Verzugszinsen) verlangen und - sofern darauf angesprochen - leugnen wird, daß sie mit dem Leergut etwas zu tun hat? Schon die Diskussion kostet Zeit und ist für das persönliche Wohlbefinden wenig zuträglich.

Nach allem, was man so liest, sieht es mit Beweisen und Zeugen darüber hinaus ja doch eher schlecht aus, d.h. vor Gericht, wo das ganze im Zweifel ein zeitintensives und unrühmliches Ende finden wird, wird zweifellos unterliegen.

Das Ergebnis sind Auslagen, verlorene Zeit und ein endgültig vergiftetes Klima im Haus. Das alles sind die 20 Euro nicht wert. Sinnvoller wäre es allemal, die Sache auf sich beruhen zu lassen und das nächste mal nicht erst eine große Leergutsammlung im Keller anzulegen (wir reden hier ja immerhin von > 100 Flaschen und Dosen).

Wieso klaut denn hier jeder?

1 Like

Kannst Du grad mal erklären, mit welchem Recht Du einen VERMUTETEN Diebstahl mit einer vertraglichen Forderung aufrechnen willst?

Genau. Und dann wartet man einfach mal ab, bis die Vermieterin diese Summe ZURECHT einklagt oder von der Kaution einbehält.

Tolle Wurst…

Von Einklagen der vertraglichen Miete hast Du noch nie gehört? Von Kaution auch nicht?

Manmanman…

Sie gibt es ja offen zu und es gibt zeugen

Wollte nur noch erwähnen das ich in Obeneuching [Adresse entfernt - www Team] wohne.
Falls das wegen dem Bundesland oder Landkreis eine rechtliche Rolle spielt.

Frage, währe dies alleine ein Grund für eine fristenlose Kündigung.
Es sind natürlich schon einiges mehr Vorfälle vorgefallen.

Da ich auch den Stadel für meine Sachen mit nutzen kann und wir uns Küche und Bad teilen.
Ist das Vertrauen ja nun einschlägig geschädigt das auch dort nun meine Sachen gestohlen werden.

Grüße

Einfach mal alles lesen was der Threagersteller schreibT
„Dass die Nachbarin eine Zeugin ist, dass die VM es sogar selbst zugibt“

Das war nicht im Keller, das war im gemeinsam genutzten Satdl und da auch kein wüstes Durcheinander sondern in Klappkisten sortiert.

Heir klaut -hofentlich- niemand aber wenn jeder klauen würde! ramses90

Bislang gibt es genau eine Zeugin, der die Vermieterin (angeblich) erzählt hat, sie würde das Leergut anderswo hinpacken. Das ist natürlich genau gar kein bewiesener Diebstahl - dazu wird es erst dann, wenn ein Richter ein Urteil gesprochen hat.

Und selbst bei einem bewiesenen Diebstahl besteht GENAU GAR KEIN Anspruch darauf, das Leergut mit der Miete zu verrechnen. Weil das eine eben genau gar nichts mit dem anderen zu tun hat. Es sind zwei völlig verschiedene Dinge!

Das spielt keine Rolle [Beitrag editiert - www Team]

Geschenkt. Ändert aber nichts daran, daß sich der Aufwand für den Betrag nicht rechnet, denn wenn die Vermieterin sich weigert, den enormen Geldbetrag wieder rauszurücken, geht das ganze vor Gericht.