ich hoffe, dass mir eine® von Euch helfen kann. Folgendes Problem: Ich bin seit 5/01 von meiner Frau und Sohn (fast 7 J.) getrennt lebend und verdiene so um die 1350,- EUR im Monat. Allerdings gehen für Miete, Unterhaltszahlungen an die zwei und Kredit in etwa die gleiche Summe drauf, stehe also am Monatsanfang mit Null da!!!
Werde in den nächsten Tagen einen Antrag auf Wohngeld stellen (denke aber die Aussichten sind gleich null).
Da ich nun wirklich nicht mehr weiter weiß, die Fragen an Euch: Hat es Sinn, das Sozialamt einzuschalten, da ich wirklich nicht mehr weiß, wie ich Brot und Wurst kommen soll. Soll ich einen Antrag auf Beratungshilfe stellen? Macht das auch das Sozialamt?
Meine Frau und mein Sohn leben unter dem Dach meiner (Noch-)Schwiegermutter im Eigenheim, insofern ist doch eigentlich die Betreuung gesichert, so dass sie eine Halbtagsstelle annehmen könnte!?
Wenn das so weiter läuft kann ich mir echt den Strick nehmen…
Ein Freund von mir sagt, lass Dich kündigen, dann hast Du das, was jeder Mensch im Leben braucht, einen bestimmten Betrag, der unpfändbar ist. Aber es scheint, wenn man brav arbeiten geht, hat man diesen nicht und kann vor die Hunde gehen.
Bin wirklich gespannt, ob mir jemand helfen kann…ich wünsch es mir!
Es kann natürlich nicht sein, dass dir schon am Anfang eines Monats nichts mehr zum Leben bleibt. Ist denn der Unterhaltsbetrag zu einem Zeitpunkt berechnet worden, als du mehr verdient hast? Ich weiß ja nicht, wieviel Miete du zahlst bzw. wie hoch die Abzahlung des Kredits ist. Aber hier mußt du wohl den Hebel ansetzen. D.h. Eventuell kleinere Wohnung und mit der Bank über einen Schuldenplan verhandeln. Wäre eventuell hilfreich, wenn man genauere Zahlen hätte. Kannst ja auch per Mail schicken. [email protected]
Ein weiterer Weg wäre eventuell, dich von einer kompetenten Beratung unterstützen zu lassen, bevor du in den Kreislauf der Schulden rutscht. In jeder größeren Stadt gibt es Schuldenberatungsstellen, die dir in solchen Fällen helfen. Diese sind kostenlos. Anspruch auf Sozialhilfe, Wohngeld etc. hast du vermutlich nicht. Dafür verdienst du zuviel. Der Betrag ist doch wohl netto gemeint, oder? Du mußt das Geld halt nur richtig verteilen.
gruß Marco
Gruß Marco
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für die Berechnung des Unterhaltes gibt es die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. http://www.agiburg.de/ag_duest.htm
schau doch hier mal nach ob Du Deine Schulden nicht vom Gehalt abziehen kannst.
Unterhalte dich mit Deiner Frau und Deiner Bank, ob nicht geringere Beträge möglich sind.
Wenn das nichts fruchtet, ziehe einen Rechtsanwalt hinzu.
Sollten Dich alle Drei, davon überzeugen, dass du halt zahlen musst, was ich irgendwie nicht glauben kann, dann gehe zum Sozialamt. Sollten die Probleme haben, dann ziehe wieder einen Rechtsanwalt zu Rate.
Wenn alle Stricke reissen, dann zahle den Kredit nicht mehr zurück. Sollten die eine Lohnpfändung anstreben, dann wieder Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Vor allem, nicht die Nerven verlieren.
Apropos, du hast auch als Arbeitnehmer einen Freibetrag, den man nicht pfänden kann. (liegt etwa so bei 1650 DM, also um 800 Euro)
Manchmal fässt einen das Leben hart an, ich drück Dir die Daumen.
in deiner wirtschaftlichen Situation solltest du prüfen, ob
die Miete nicht zu hoch ist (ist es die alte Wohnung für 3 Personen oder eine Single-Wohnung?),
die Unterhaltszahlungen an Frau und Kind nicht zu hoch sind (wer hat die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlung berechnet?),
die Kreditraten nicht zu hoch sind.
Es muss eine Lösung gefunden werden, mit der du genügend Geld zum Leben hast und deine Verpflichtungen bedienen kannst. Versuche es zunächst selbst, eine solche Lösung zu finden. Wenn es nicht gelingt, dann kannst du dich an eine Schuldnerberatungsstelle in deiner Nähe wenden.
du solltest unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten, und zwar einen, der Ahnung von Unterhaltsrecht hat (erkundigen!).
Nach der Pfändungstabelle nach § 850c ZPO kann man dir bei einem Einkommen von 1350 - 1359,99 Euro und Unterhaltspflicht für eine Person gerade mal 35,- Euro pfänden, bei Unterhaltspflicht für 2 Personen gar nichts. Das heißt, wenn du deine Kreditraten nicht mehr zahlst, kann die Bank bei dir nichts bzw. nur 35,- Euro pfänden. Daher solltest du auch mit der Bank reden wegen Senkung der Raten. Ob deine Frau verpflichtet ist, zu arbeiten, sollte auch ein Anwalt wissen, ebenso, ob die Schulden bei der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen sind (stammen sie aus der Ehe, dann auf jeden Fall). Es kann nicht sein, dass dir durch Unterhalt und Schuldentilgung kein Geld mehr zum Leben übrig bleibt!