Meine verwandtschaft klaut mein erbe und ich muss machtlos zusehen?

ich habe am 28.02.2021 erfahren, dass meine Stiefmutter am 26.02.2021 verstorben ist, und dass ihre Familie sich bemüht mir noch so viel wie möglich weg zu nehmen, bevor ich in der Lage bin als Nacherbin mein Erbe anzutreten, darüber habe ich spätestens am 1.03.2021 meinen Anwalt informiert, damit der das Nachlassgericht instruieren kann, der sagte ohne Zeugen ginge das nicht. Dann haben die am samstag das auto geholt und andere wertgegenstände, darüber ist sowohl die zeugin nicht mehr anonym geblieben (die hat das sogar dokumentiert) ausserdem liegen der polizei auch mittlerweile die bilder und die zeugenaussage der zeugin vor. darüber habe ich meinen anwalt am montag informiert, jetzt habe ich erfahren, dass das nachlassgericht eine sache versiegeln lassen kann. Warum hat mein anwalt das nicht gleich veranlassen können, bzw hätte das nachlassgericht das nicht auch ohne meinen anwalt gekonnt, die haben nämlich gesagt ich müsse mich an meinen anwalt wenden. und der hat sich bis jetzt scheinbar nicht gerührt, den die polizei auf fehmarn habe ich gefragt, bei denen ist noch nichts eingegangen, ich sitze derweil in nürnberg hab kaum genug um mich über wasser zu halten, schulden bis über beide ohren, und hatte mich eigentlich gefreut dass endlich mal licht am horizont ist, denn meine stiefmutter hatte mir vor 5 jahren schon verweigert mir geld zu schicken damit ich auf die trauerfeier für meinen vater hätte gehen können.

Hallo,
du schreibst, dass deine Stiefmutter verstorben ist - dass Du überhaupt erbst, ist aber klar geregelt - so wie es da beschrieben ist - https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-werden-stiefkinder-im-erbrecht-und-bei-der-erbschaftsteuer-behandelt_168610.html
Gruss
Czauderna

Hallo!

das ist eine sehr seltsame Geschichte.
Woraus schließt du denn dass du Erbe geworden bist ?
Gibt es ein Testament zu deinen Gunsten, denn nach gesetzlicher Erbfolge kannst Du ja nicht von der Stiefmutter erben oder ?

Wenn ich den Schlusssatz lese, dann käme es mir noch seltsamer vor dass du von Stiefmutter was erbst.
Nacherbin ? Gibt es ein Gemeinschaftstestament, in dem sich dein Vater(?) und Ehefrau ( = deine Stiefmutter) als Alleinerben eingesetzt haben und Dich als Schlusserben bestimmt haben. Das wäre das einzige was mir plausibel klingt.
Wenn Du Erbe bist, dann könntest Du jederzeit von den Unberechtigten die Herausgabe der Dinge verlangen, die sie unberechtigt aus dem Haus entfernt haben. Ggf. müssten sie Schadenersatz leisten falls die Sachen schon verwertet wurden.

MfG
duck313

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nein , ich bin dadurch zur nacherbin meines vaters geworden, der ist 2015 gestorben

soweit ich informiert bin könnte mein anwalt das nachlassgericht dazu veranlassen, das haus zu versiegeln, ist das richtig?

Hallo,
ist das testamentarisch festgehalten worden - diese Frage hast du leider nicht beantwortet, denn nur so sehe ich auch einen Erbanspruch, zumindest in Pflichtteilhöhe, aber ich bin kein Jurist - hatte nur vor zwei Jahren einen Erbfall, der ähnlich gelagert war.
Gruss
Czauderna

Hi,

dazu müsste man erstmal wissen, WAS entfernt wurde, und das ist meistens schwierig.

Gruß
Christa

mein vater ist 2015 verstorben, beide haben sich gegenseitig zu befreiten alleinerben gemacht und mich zum folgeerben, mein vater hat es irgendwie abgesichert, dass meine stiefmutter max 30000 weg geben darf, wie weiß ich grad nicht mehr, papiere hab ich noch nicht wieder gefunden, kann auch sein dass mein anwalt die noch hat, aber die lasse ich grad abholen, weil ich ihm das madat entzogen habe. das habe ich gemacht weil er nicht bereit war sich mit dem nachlassgericht in verbindung zu setzen, um das erbe sichern zu lassen

hab ihn ja schiesslich lange genug gebeten etwas zu unternehmen, und wenn es ihm dann zu peinlich ist sich beim nachlassgericht wenigstens mal zu informieren wie das geht, ist er vermutlich der falsche anwalt

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hab ich bereits erklärt

problem ist eben auch, dass ich in nürnberg bin und kein geld habe um hoch nach fehmarn zu fahren

was ist mit dingen die sie kurz vor ihrem tod noch verschenkt hat um das erbrecht zu umgehen, das auto wurde beispielsweise wie andere wertsachen erst nach ihrem tod aus dem haus entfernt und die behaupten jetzt sie habe es ihnen geschenkt

ja ich bin schlusserbe, dh ich und mein sohn

und wenn mein anwalt mir am 1.03.2021 gesagt hätte was mir jetzt das nachlassgericht auch gesagt hat, hätte ich einfach jemand bevollmächtigen können denen die schlüssel abzunehmen. also war das mandat zu entziehen schon mal gar nicht verkehrt

denn dann wäre das auto im wert von 20000 noch da und die müssten ihr „geschenk“ von mir verlangen, glaube kaum dass die damit durch gekommen wären

Sie ist doch „befreite Vorerbin“ und darf grundsötzlich mit dem Erbe nach Vaters Tod machen was sie möchte. Du erbst was übrig bleibt.
Sie darf es nicht verschleudern oder böswillig schmälern zugunsten anderer. Aber ausgeben schon, und bei Geschenken kommt es natürlich auf die Art und Weise an ob angemessen oder nicht.
Auto kann ja auch eine uralte „Karre“ sein.

Aber darüber gibt es bestimmt viel Streit.

Ich glaube, die UP hat einiges durcheinander geworfen. Ich kenne mich mit Erbrecht nicht aus, habe aber gegoogelt, weil ich erfahren wollte, was es mit diesen befreiten Alleinerben überhaupt auf sich hat. Ich fand diese Seite:

Dort steht u. a.:

Befreiter und nicht befreiter Alleinerbe

Eheleute können sich jeweils als Alleinerben einsetzen (Berliner Testament). In dem Fall geht der vollständige Nachlass an den länger lebenden Partner. Darf er damit tun und lassen, was er will, ist er ein befreiter Alleinerbe . Diese gegenseitige Erbeinsetzung sollte bei Bedarf im Testament festgehalten werden:

  • „Wir setzen uns gegenseitig, und zwar nach dem zuerst Versterbenden den länger Lebenden von uns, zum befreiten Alleinerben ein.“
  • Nun kann es sein, dass nach dem Tod des alleinerbenden Partners ein Kind als Nacherbe das elterliche Vermögen in möglichst großem Umfang bekommen soll. Um das sicherzustellen, lässt sich im Testament vereinbaren, dass der länger lebende Ehepartner (Vorerbe) nicht nach Belieben mit dem Nachlass verfahren darf . So ist es ihm beispielsweise untersagt, Teile daraus zu verkaufen oder anderweitig zu veräußern. Auch diese Regelung sollte eindeutig aus dem gemeinschaftlichen letzten Willen hervorgehen:
  • „Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen, nicht befreiten Vorerben ein. Nacherbe soll unser Sohn Max sein.“

Sie schrieb

Das passt doch überhaupt nicht zu dem, was ich von der Seite zitiert habe, oder ich stehe vollkommen auf dem Schlauch. Entweder befreiter Alleinerbe, oder nichtbefreite Vorerben mit Nacherben.