weil es das einzig Richtige ist! Weil es der einzige Weg ist,
seinem Kind klar zu machen, dass man für Dinge die man
absichtlich oder unabsichtlich verschuldet hat, gerade stehen
muss.
Woher weisst du, ob das Kind etwas gemacht hat?
Liest Du hier:
„meinem Kind steht wegen Fehlverhalten eine Anhörung wegen fahrlässiger Körperverletzung ins Haus“ Zitat Ende
Von den ganzen anderen Fragen, die sich ergeben, so es sich
um polizeiliche Ermittlungen handelt, reden wir noch gar
nicht.
Doch! In der Regel wird die erste Anhörung durch die Polizei durchgeführt.
was denn sonst???
Zu Hause bleiben? - Das darf man nämlich.
bist Du sicher das Dein „Scheißstaat“ ironisch gemeint war?
Du willst doch nicht allen Ernstes jemanden empfehlen, bei
entsprechender Anzeige nicht zu einer polizeilichen Anhörung
mit seinem Kind zu gehen. Selbst wenn das Kind zu Unrecht
beschuldigt wird, geht man hin und räumt Missverständnisse
oder falsche Beschuldigungen zusammen mit dem Kind aus.
Nein, das tut man nicht so einfach.
Wir leben in einem guten Staat, einem Rechtsstaat. Da muss
der Beschuldigte nicht seine Unschuld beweisen, sondern ihm
muss die Schuld bewiesen werden.
Das kommt ganz auf den Vorwurf an, der einem gemacht wird. Davon, dass das Kind zu unrecht beschuldigt wird, wurde überhaupt gar nichts geschrieben (und das wäre das erste, was ich als Mutter in so einem Fall schreiben würde)
Auch so etwas sollte man einem Kind beibringen.
nur dann, wenn es zu Unrecht beschuldigt wird.
Außerdem hast Du vergessen zu erwähnen, dass man dann, wenn
man nicht bei der polizeilichen Anhörung erscheint, eine
gerichtliche Vorladung bekommt.
Das stimmt nicht!
Aha, soso, dann erkläre doch bitte mal, was dann passiert.
Oder zum Anwalt gehen?
ja klar, weil Kind ja ganz unschuldig und böse, böse Polizei
Vorladung geschickt hat und niemand böse, böse Polizei von
Unschuld überzeugen kann, außer guter, guter Anwalt.
Habe ich irgendwo geschrieben, dass die Polizei böse ist?
Außerdem, oh Wunder, hat man in einem Rechtsstaat nicht nur
die Möglichkeit, sich anwaltlich vertreten zu lassen, sollte
es vor Gericht gehen, gibt es sogar das Konstrukt des
Pflichtverteidigers, komisch, gell?
ich weiss nicht wo Du liest, dass der UP behauptet, sein Sohn hätte kein Verschulden. Dies interpretierst Du die ganze Zeit.
Himmel noch mal. Ich würde gerne mal wissen, was hier bei
manchen für Fantasien im Kopf herumspuken: Über das, was da
vermeintlich vorgefallen ist, aber auch über das, was so in
unserem Staate passiert und /oder rechtlich erlaubt ist.
rechtlich erlaubt und gewünscht ist, sich aufgrund
Vorwürfen/Anzeigen bei Polizei oder Gericht zu äußern.
Wo steht das?
steht für die Eltern und das Kind eine Anhörung an oder ist er gleich in den Kerker geworfen worden?
„was in unserem Staate
passiert und/oder rechtlich erlaubt“ ist. So ironisch scheint
Deine Äußerung offensichtlich ja nicht zu sein…
Ich habe ganz offensichtlich weit mehr Ahnung von unserem
Rechtsstaat, als du! Wenn ich diesen Rechtsstaat weit gehend
gut finde, dann finde ich also ein reales Bild gut. Du hast
offenbar eine Fantasievorstellung von dem, was unser Staat
ist, findest die allerdings auch gut.
Die Realität ist, dass es nie eine gänzlich fehlerfreie Rechtsprechung und einen vollkommen fehlerfreien Rechtsstaat geben wird. Ich wüsste nicht, wo ich da eine Fantasievorstellung habe.
Für meinen Geschmack finde ich aber besser, dass ich das
Reale gut finde und nicht irgendein Fantasiekonstrukt. Das
schützt einen immerhin vor bösem Erwachen irgendwann. Außerdem
fände ich dein Fantasiekonstrukt ziemlich bescheiden, das hat
nämlich mit Rechtsstaat nicht mehr viel zu tun, sondern wäre
ziemlich Willkür.
eine Behauptung, die Du erklären musst!
Bei einer Anzeige die entsprechende Person zu Sache
anzuhören(darum auch polizeiliche Anhörung) finde ich völlig
OK, oder welche Maßnahme schlägst Du vor.
Natürlich finde ich das in Ordnung. Aber es steht dem
Beschuldigten völlig frei, ob er sich dazu äußern will - auch
das finde ich völlig in Ordnung.
natürlich ist das in Ordnung. Nur damit ist die Sache natürlich nicht beendet, auch wenn Du Dir das wünscht, sie geht erst richtig los. Hier können wir nur spekulieren, ob das „Fehlverhalten“ eine Bagatelle ist oder ein riesiges Gerichtsverfahren mit Anwälten und Verhandlunge notwendig macht. Sollte dies der Fall sein, gibt man bei der Polizei an, dass man sich zur Sache nicht äußer möchte und übergibt die Sache einem Anwalt.
Ich kenne aus eigener Erfahrung und aus der von Freunden
gleich mehrere Fälle, wo man selber oder die Kinder völlig zu
unrecht in diese Mühlen rein geraten sind. Darunter sind
einige Beispiele, da hätten sich die Beteiligten in Teufels
Küche begeben, wenn sie sich so verhalten hätten, wie du hier
empfiehlst!
Ich habe nicht gesagt, dass man alles zugeben soll! Wenn man zu Unrecht beschuldigt wird, dann muss es halt ein Anwalt sein. Aber es ist schon komisch, dass ich keinen einzigen Fall in meinem Familien- und bekanntenkreis kenne, wo jemand zu Unrecht beschuldigt und angezeigt wurde. Und Du kennst gleich mehrere Kinder und Erwachsene, denen das passiert ist und die, hätten sie bei der Anhörung Angaben gemacht, gleich mehrfach in Teufels Küche gekommen wären. Wow.