Meinem kind steht wegen fehlverhalten eine

Hummelbrumm (und auch ich) haben hier geschrieben, wie das
Frageposting bei uns angekommen ist.

Nein! Hummelbrumm hat nicht geschrieben, wie das Posting angekommen ist, sondern es ist bereits verurteilt worden!

Wir sitzen weder über sie
zu Gericht

Doch, das klingt zumindest so.

weil wir in Deutschland leben und es Leute gibt, die dafür
bezahlt werden sich darum zu kümmern.

Scheinbar nicht.

Nein? Schließlich hat er eine Anhörung wegen Fahrlässiger
Körperverletzung. Es befassen sich also Leute damit, die davon
Ahnung haben und eine Entscheidung treffen werden. Dafür
werden diese Leute vom Staat bezahlt.

Zunächst einmal gibt es hier offenbar eine Anzeige o.ä., die die zuständigen Behörde dazu veranlasst hat, zu ermitteln. Damit ist zum jetzigen Zeitpunkt weder geklärt OB, überhaupt eine Tat stattgefunden hat, noch steht fest, wer der Täter ist, noch steht fest, ob dieser überhaupt schuld hat! Und schon gar nicht, wer Verantwortung trägt (erst hier kommt das Hummelbrummsche Erziehungsversagen ins Spiel) Deshalb wird nämlich ermittelt.

Ich kenne ein Mädchen, das hat wegen „der Unachtsamtkeit“
eines Klassenkameraden (wiederholter Wutausbruch mit
Schmeissen von Steinen und anderen Gegenständen) um ein Haar
ihr Augenlicht verloren…

Das ist tragisch - nur: was hat das jetzt mit dem Fall hier zu tun? Lass mal scharf nachdenken… Richtig. Nichts!

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Wieso ist der Rückschluss auf Erziehungsfehler daneben?

Wenn ein 12-jähriges Kind FEHLVERHALTEN zeigt, wer ist denn dann Schuld?

Die Uni Bayreuth?
Mangelndes Guthaben auf der Prepaid-Karte?
Zu kalte Mutterbrust?
Alle Anderen, ausser den Eltern?

Fragen über Fragen…

Wenn du mir „merkwürdiges Rechtsempfinden“ unterstellst, dann kriegste von mir gleich „totalen Realitätsverlust“ zurück…

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Wieso ist der Rückschluss auf Erziehungsfehler daneben?

Wenn ein 12-jähriges Kind FEHLVERHALTEN zeigt, wer ist denn
dann Schuld?

  1. Wo konkret siehst du belegt, dass hier überhaupt eine ->fahrlässige fahrlässigen
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Hallo SchwarzerBär, jemand zu Hause?
Hallo!

Du hast hier so viele Nachfragen erhalten und keine beantwortet, Dich überhaupt nicht mehr zu Wort gemeldet.
Bist Du überhaupt an einer Beantwortung Deiner Frage interessiert?

Grüße
kernig

Hallo Janina,

mit dem Jungen zur Anhörung gehen???

Warum?

weil es das einzig Richtige ist! Weil es der einzige Weg ist, seinem Kind klar zu machen, dass man für Dinge die man absichtlich oder unabsichtlich verschuldet hat, gerade stehen muss.

was denn sonst???

Zu Hause bleiben? - Das darf man nämlich.

bist Du sicher das Dein „Scheißstaat“ ironisch gemeint war? Du willst doch nicht allen Ernstes jemanden empfehlen, bei entsprechender Anzeige nicht zu einer polizeilichen Anhörung mit seinem Kind zu gehen. Selbst wenn das Kind zu Unrecht beschuldigt wird, geht man hin und räumt Missverständnisse oder falsche Beschuldigungen zusammen mit dem Kind aus.
Außerdem hast Du vergessen zu erwähnen, dass man dann, wenn man nicht bei der polizeilichen Anhörung erscheint, eine gerichtliche Vorladung bekommt.

Oder zum Anwalt gehen?

ja klar, weil Kind ja ganz unschuldig und böse, böse Polizei Vorladung geschickt hat und niemand böse, böse Polizei von Unschuld überzeugen kann, außer guter, guter Anwalt.

Himmel noch mal. Ich würde gerne mal wissen, was hier bei
manchen für Fantasien im Kopf herumspuken: Über das, was da
vermeintlich vorgefallen ist, aber auch über das, was so in
unserem Staate passiert und /oder rechtlich erlaubt ist.

rechtlich erlaubt und gewünscht ist, sich aufgrund Vorwürfen/Anzeigen bei Polizei oder Gericht zu äußern. Meine und auch Deine Meinung, sowie auch die von Hummelbrumm interessieren die überhaupt gar nicht. Und da sind wir schon mal wieder bei Deiner Kritik an dem, „was in unserem Staate passiert und/oder rechtlich erlaubt“ ist. So ironisch scheint Deine Äußerung offensichtlich ja nicht zu sein…
Bei einer Anzeige die entsprechende Person zu Sache anzuhören(darum auch polizeiliche Anhörung) finde ich völlig OK, oder welche Maßnahme schlägst Du vor.

Gruß Inge

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weil es das einzig Richtige ist! Weil es der einzige Weg ist,
seinem Kind klar zu machen, dass man für Dinge die man
absichtlich oder unabsichtlich verschuldet hat, gerade stehen
muss.

Woher weisst du, ob das Kind etwas gemacht hat?

Von den ganzen anderen Fragen, die sich ergeben, so es sich um polizeiliche Ermittlungen handelt, reden wir noch gar nicht.

was denn sonst???

Zu Hause bleiben? - Das darf man nämlich.

bist Du sicher das Dein „Scheißstaat“ ironisch gemeint war?
Du willst doch nicht allen Ernstes jemanden empfehlen, bei
entsprechender Anzeige nicht zu einer polizeilichen Anhörung
mit seinem Kind zu gehen. Selbst wenn das Kind zu Unrecht
beschuldigt wird, geht man hin und räumt Missverständnisse
oder falsche Beschuldigungen zusammen mit dem Kind aus.

Nein, das tut man nicht so einfach.

Wir leben in einem guten Staat, einem Rechtsstaat. Da muss der Beschuldigte nicht seine Unschuld beweisen, sondern ihm muss die Schuld bewiesen werden.
Auch so etwas sollte man einem Kind beibringen.

Außerdem hast Du vergessen zu erwähnen, dass man dann, wenn
man nicht bei der polizeilichen Anhörung erscheint, eine
gerichtliche Vorladung bekommt.

Das stimmt nicht!

Oder zum Anwalt gehen?

ja klar, weil Kind ja ganz unschuldig und böse, böse Polizei
Vorladung geschickt hat und niemand böse, böse Polizei von
Unschuld überzeugen kann, außer guter, guter Anwalt.

Habe ich irgendwo geschrieben, dass die Polizei böse ist?
Außerdem, oh Wunder, hat man in einem Rechtsstaat nicht nur die Möglichkeit, sich anwaltlich vertreten zu lassen, sollte es vor Gericht gehen, gibt es sogar das Konstrukt des Pflichtverteidigers, komisch, gell?

Himmel noch mal. Ich würde gerne mal wissen, was hier bei
manchen für Fantasien im Kopf herumspuken: Über das, was da
vermeintlich vorgefallen ist, aber auch über das, was so in
unserem Staate passiert und /oder rechtlich erlaubt ist.

rechtlich erlaubt und gewünscht ist, sich aufgrund
Vorwürfen/Anzeigen bei Polizei oder Gericht zu äußern.

Wo steht das?

„was in unserem Staate
passiert und/oder rechtlich erlaubt“ ist. So ironisch scheint
Deine Äußerung offensichtlich ja nicht zu sein…

Ich habe ganz offensichtlich weit mehr Ahnung von unserem Rechtsstaat, als du! Wenn ich diesen Rechtsstaat weit gehend gut finde, dann finde ich also ein reales Bild gut. Du hast offenbar eine Fantasievorstellung von dem, was unser Staat ist, findest die allerdings auch gut.

Für meinen Geschmack finde ich aber besser, dass ich das Reale gut finde und nicht irgendein Fantasiekonstrukt. Das schützt einen immerhin vor bösem Erwachen irgendwann. Außerdem fände ich dein Fantasiekonstrukt ziemlich bescheiden, das hat nämlich mit Rechtsstaat nicht mehr viel zu tun, sondern wäre ziemlich Willkür.

Bei einer Anzeige die entsprechende Person zu Sache
anzuhören(darum auch polizeiliche Anhörung) finde ich völlig
OK, oder welche Maßnahme schlägst Du vor.

Natürlich finde ich das in Ordnung. Aber es steht dem Beschuldigten völlig frei, ob er sich dazu äußern will - auch das finde ich völlig in Ordnung.

Ich kenne aus eigener Erfahrung und aus der von Freunden gleich mehrere Fälle, wo man selber oder die Kinder völlig zu unrecht in diese Mühlen rein geraten sind. Darunter sind einige Beispiele, da hätten sich die Beteiligten in Teufels Küche begeben, wenn sie sich so verhalten hätten, wie du hier empfiehlst!

Wir wissen nicht, worum es geht! Selbst, wenn das Kind tatsächlich gehandelt und sogar schuldhaft gehandelt hat, kann möglicherweise auch ein Sachverhalt vorliegen, der einen ganzen, u.U. teuren Rattenschwanz
nach sich zieht. Hier zu empfehlen, auf anwaltlichen Rat zu verzichten, wäre sicher kein guter Rat.

weil es das einzig Richtige ist! Weil es der einzige Weg ist,
seinem Kind klar zu machen, dass man für Dinge die man
absichtlich oder unabsichtlich verschuldet hat, gerade stehen
muss.

Woher weisst du, ob das Kind etwas gemacht hat?

Liest Du hier:
„meinem Kind steht wegen Fehlverhalten eine Anhörung wegen fahrlässiger Körperverletzung ins Haus“ Zitat Ende

Von den ganzen anderen Fragen, die sich ergeben, so es sich
um polizeiliche Ermittlungen handelt, reden wir noch gar
nicht.

Doch! In der Regel wird die erste Anhörung durch die Polizei durchgeführt.

was denn sonst???

Zu Hause bleiben? - Das darf man nämlich.

bist Du sicher das Dein „Scheißstaat“ ironisch gemeint war?
Du willst doch nicht allen Ernstes jemanden empfehlen, bei
entsprechender Anzeige nicht zu einer polizeilichen Anhörung
mit seinem Kind zu gehen. Selbst wenn das Kind zu Unrecht
beschuldigt wird, geht man hin und räumt Missverständnisse
oder falsche Beschuldigungen zusammen mit dem Kind aus.

Nein, das tut man nicht so einfach.
Wir leben in einem guten Staat, einem Rechtsstaat. Da muss
der Beschuldigte nicht seine Unschuld beweisen, sondern ihm
muss die Schuld bewiesen werden.

Das kommt ganz auf den Vorwurf an, der einem gemacht wird. Davon, dass das Kind zu unrecht beschuldigt wird, wurde überhaupt gar nichts geschrieben (und das wäre das erste, was ich als Mutter in so einem Fall schreiben würde)

Auch so etwas sollte man einem Kind beibringen.

nur dann, wenn es zu Unrecht beschuldigt wird.

Außerdem hast Du vergessen zu erwähnen, dass man dann, wenn
man nicht bei der polizeilichen Anhörung erscheint, eine
gerichtliche Vorladung bekommt.

Das stimmt nicht!

Aha, soso, dann erkläre doch bitte mal, was dann passiert.

Oder zum Anwalt gehen?

ja klar, weil Kind ja ganz unschuldig und böse, böse Polizei
Vorladung geschickt hat und niemand böse, böse Polizei von
Unschuld überzeugen kann, außer guter, guter Anwalt.

Habe ich irgendwo geschrieben, dass die Polizei böse ist?

Außerdem, oh Wunder, hat man in einem Rechtsstaat nicht nur
die Möglichkeit, sich anwaltlich vertreten zu lassen, sollte
es vor Gericht gehen, gibt es sogar das Konstrukt des
Pflichtverteidigers, komisch, gell?

ich weiss nicht wo Du liest, dass der UP behauptet, sein Sohn hätte kein Verschulden. Dies interpretierst Du die ganze Zeit.

Himmel noch mal. Ich würde gerne mal wissen, was hier bei
manchen für Fantasien im Kopf herumspuken: Über das, was da
vermeintlich vorgefallen ist, aber auch über das, was so in
unserem Staate passiert und /oder rechtlich erlaubt ist.

rechtlich erlaubt und gewünscht ist, sich aufgrund
Vorwürfen/Anzeigen bei Polizei oder Gericht zu äußern.

Wo steht das?

steht für die Eltern und das Kind eine Anhörung an oder ist er gleich in den Kerker geworfen worden?

„was in unserem Staate
passiert und/oder rechtlich erlaubt“ ist. So ironisch scheint
Deine Äußerung offensichtlich ja nicht zu sein…

Ich habe ganz offensichtlich weit mehr Ahnung von unserem
Rechtsstaat, als du! Wenn ich diesen Rechtsstaat weit gehend
gut finde, dann finde ich also ein reales Bild gut. Du hast
offenbar eine Fantasievorstellung von dem, was unser Staat
ist, findest die allerdings auch gut.

Die Realität ist, dass es nie eine gänzlich fehlerfreie Rechtsprechung und einen vollkommen fehlerfreien Rechtsstaat geben wird. Ich wüsste nicht, wo ich da eine Fantasievorstellung habe.

Für meinen Geschmack finde ich aber besser, dass ich das
Reale gut finde und nicht irgendein Fantasiekonstrukt. Das
schützt einen immerhin vor bösem Erwachen irgendwann. Außerdem
fände ich dein Fantasiekonstrukt ziemlich bescheiden, das hat
nämlich mit Rechtsstaat nicht mehr viel zu tun, sondern wäre
ziemlich Willkür.

eine Behauptung, die Du erklären musst!

Bei einer Anzeige die entsprechende Person zu Sache
anzuhören(darum auch polizeiliche Anhörung) finde ich völlig
OK, oder welche Maßnahme schlägst Du vor.

Natürlich finde ich das in Ordnung. Aber es steht dem
Beschuldigten völlig frei, ob er sich dazu äußern will - auch
das finde ich völlig in Ordnung.

natürlich ist das in Ordnung. Nur damit ist die Sache natürlich nicht beendet, auch wenn Du Dir das wünscht, sie geht erst richtig los. Hier können wir nur spekulieren, ob das „Fehlverhalten“ eine Bagatelle ist oder ein riesiges Gerichtsverfahren mit Anwälten und Verhandlunge notwendig macht. Sollte dies der Fall sein, gibt man bei der Polizei an, dass man sich zur Sache nicht äußer möchte und übergibt die Sache einem Anwalt.

Ich kenne aus eigener Erfahrung und aus der von Freunden
gleich mehrere Fälle, wo man selber oder die Kinder völlig zu
unrecht in diese Mühlen rein geraten sind. Darunter sind
einige Beispiele, da hätten sich die Beteiligten in Teufels
Küche begeben, wenn sie sich so verhalten hätten, wie du hier
empfiehlst!

Ich habe nicht gesagt, dass man alles zugeben soll! Wenn man zu Unrecht beschuldigt wird, dann muss es halt ein Anwalt sein. Aber es ist schon komisch, dass ich keinen einzigen Fall in meinem Familien- und bekanntenkreis kenne, wo jemand zu Unrecht beschuldigt und angezeigt wurde. Und Du kennst gleich mehrere Kinder und Erwachsene, denen das passiert ist und die, hätten sie bei der Anhörung Angaben gemacht, gleich mehrfach in Teufels Küche gekommen wären. Wow.

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Heldin des Forums

Sorry, aber ich bin es müde, ständig Alternativen zu euren
Vorurteilen aufzuzeigen.

*reicht das Cape rüber*
*setzt ehrfürchtigen Blick auf*
*summt das Walkürenthema*

War jetzt aber schon ein bisschen arg melodramatisch, oder?

@UP:
Du hast hier ja im Eltern-Kind-Brett gepostet, daher gehe ich mal davon aus, dass du wissen möchtest, wie du nun weiter mit deinem Kind verfahren sollst. Rechtliche Aspekte müsstest du im Rechtsbrett erfragen.
Daher solltest du schon noch weitere Infos, z.B. bzgl. des erhobenen Vorwurfs und des Verhaltens deines Kindes, geben.

Liebe Grüße,
larymin

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Liest Du hier:

„meinem Kind steht wegen Fehlverhalten eine Anhörung wegen
fahrlässiger Körperverletzung ins Haus“ Zitat Ende

Richtig - und wo steht da: Mein Kind hat Fehlverhalten an den Tag gelegt? Mein Kind hat sich falsch verhalten?

ich weiss nicht wo Du liest, dass der UP behauptet, sein Sohn
hätte kein Verschulden. Dies interpretierst Du die ganze Zeit.

Nein, du interpretierst hier rein, dass überhaupt ein Verschulden vorliegt. Davon steht aber nichts. Es steht nur dort, dass er angeschuldigt wird! Und zwar genau genommen noch nicht einmal von der Polizei, die ermittelt ja noch, sondern von jemand anderem.

Die Realität ist, dass es nie eine gänzlich fehlerfreie
Rechtsprechung und einen vollkommen fehlerfreien Rechtsstaat
geben wird. Ich wüsste nicht, wo ich da eine
Fantasievorstellung habe.

eine Behauptung, die Du erklären musst!

Versuche mal nur das zu lesen und zu interpretieren, was da steht! Im Ausgangsbeitrag, aber auch in meinen Beiträgen. Von fehlerhafter Rechtsprechung war bei mir nirgendwo die Rede. Deine Fantasievorstellungen beziehen sich darauf, wann wer in unserem Staat als schuldig und verurteilt gilt und vor allem darauf, wie sich ein Beschuldigter oder dann später ein Angeklagter (das ist ein Unterschied!) zu verhalten hat, welche Rechte er hat und dass es sicher kein charakterliches Fehlverhalten ist, wenn man seine Rechte wahr nimmt!

Bei einer Anzeige die entsprechende Person zu Sache
anzuhören(darum auch polizeiliche Anhörung) finde ich völlig
OK, oder welche Maßnahme schlägst Du vor.

Natürlich finde ich das in Ordnung. Aber es steht dem
Beschuldigten völlig frei, ob er sich dazu äußern will - auch
das finde ich völlig in Ordnung.

natürlich ist das in Ordnung. Nur damit ist die Sache
natürlich nicht beendet, auch wenn Du Dir das wünscht, sie
geht erst richtig los. Hier können wir nur spekulieren, ob das
„Fehlverhalten“ eine Bagatelle ist oder ein riesiges
Gerichtsverfahren mit Anwälten und Verhandlunge notwendig
macht. Sollte dies der Fall sein, gibt man bei der Polizei an,
dass man sich zur Sache nicht äußer möchte und übergibt die
Sache einem Anwalt.

Oha?! Du relativierst?! Hattest du nicht bisher mehrfach behauptet, ganz egal, was vorliegt, sollten man - ohne Anwalt - zur Polizei gehen? Und jetzt hängt es doch davon ab, was dahinter steckt?

Meine Rede die ganze Zeit: Wir wissen hier nichts. Aber Hauptsache, vorverurteilen (=eindeutiges Erziehungsversagen) und sehr gefährliche Ratschläge geben (=erst einmal ohne Anwalt zur Anhörung)

Ich kenne aus eigener Erfahrung und aus der von Freunden
gleich mehrere Fälle, wo man selber oder die Kinder völlig zu
unrecht in diese Mühlen rein geraten sind. Darunter sind
einige Beispiele, da hätten sich die Beteiligten in Teufels
Küche begeben, wenn sie sich so verhalten hätten, wie du hier
empfiehlst!

Ich habe nicht gesagt, dass man alles zugeben soll!

Du hast aber gesagt, man solle ohne Anwalt zur Polizei.

Wenn man
zu Unrecht beschuldigt wird, dann muss es halt ein Anwalt
sein.

Die Variante kam aber in deinem bisherigen Gedankengut gar nicht vor. Du gehst davon aus, dass jemand mit großer Wahrscheinlichkeit schon Dreck am Stecken haben muss, der bei einer Anhörung landet.

Aber es ist schon komisch, dass ich keinen einzigen Fall
in meinem Familien- und bekanntenkreis kenne, wo jemand zu
Unrecht beschuldigt und angezeigt wurde. Und Du kennst gleich
mehrere Kinder und Erwachsene, denen das passiert ist und die,
hätten sie bei der Anhörung Angaben gemacht, gleich mehrfach
in Teufels Küche gekommen wären. Wow.

Tja, so kann es gehen. Im Wesentlichen resultieren diese Fälle um zwei Personen bzw. im zweiten Fall eine Kleingruppe herum, die es über eine gewisse Zeit erfolgreich geschafft haben, die Ermittlungsbehörden mit Anzeigen auf Trab zu halten. Als Erwachsene haben wir bis heute noch mit einer psychisch kranken Nachbarin zu tun (kein Stammtisch, sie ist wirklich krank), diese hat alleine mir in den letzten Jahren 6 Anzeigen ins Haus flattern lassen. Das andere ist ein ziemlich weit reichender Fall an der Schule meiner Kinder gewesen, der sich ebenfalls über lange Zeit hin zog. Da war alles enthalten: Falsche Anzeigen, richtige Anzeigen, bei denen sich dann aber erst im Nachhinein heraus stellte, dass die Kinder unter massivem Druck gehandelt haben (Grüße an Hummelbrumm in Bezug auf das „eindeutige Erziehungsversagen“), richtige Anzeigen, die bis zur Verurteilung führten. Und genau die Kinder, die erst einmal ohne Anwalt zur Polizei sind, waren die, wo es am Problematischsten lief.

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Hai!

Und wir sind freie Menschen, jeder kann sich
das Land, in dem er leben will aussuchen, jedenfalls die
Deutschen.

Seit wann, wie bekommst du eine Arbeitsgenehmigung sagen wir mal
für die Schweiz, … oder das Amiländle?

Nix aussuchen.

Der Plem

Hai!

Als Allererstes stelle ich mir die Frage, woher du die
Frechheit nimmst, aus dem Blauen heraus solche
Schlussfolgerungen zu ziehen.

Versteh ich nicht, du meinst es war eine gute, erfolgreiche Erziehung
nur das Ergebnis war miserabel?

Was mag wohl deine Mutter alles falsch gemacht haben, hä?

Das fällt dann unter getroffene Hündinnen bellen. Da muß
ja einiges schiefgelaufen sein wenn man so auf einen Zweizeiler
reagiert.
Aber gut das du drüber reden magst, was machten deine Kinder so im
Teenageralter?

Der Plem

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Hai!

Mangelndes Guthaben auf der Prepaid-Karte?

Das isses.

Überlege nur, wenn genug Kohle draufgewesen wäre dann hätte Bürchschen
gar keine Zeit gehabt.

Alle Anderen, ausser den Eltern?

Nein, nein, die Eltern, die hätte die Prepaid-Karte aufladen müssen.

Fragen über Fragen…

Eigentlich ganz einfach. :smile:

Der Plem

Liest Du hier:
„meinem Kind steht wegen Fehlverhalten eine Anhörung wegen
fahrlässiger Körperverletzung ins Haus“ Zitat Ende

Richtig - und wo steht da: Mein Kind hat Fehlverhalten an den
Tag gelegt? Mein Kind hat sich falsch verhalten?

Das ist doch Wortklauberei! Wäre diese Anschuldigung zu Unrecht erfolgt und Söhnchen träfe keinerlei Verschulden, gäbe es wahrscheinlich nicht einen Vater oder eine Mutter, die nicht sofort im UP auch so geschrieben hätte.

ich weiss nicht wo Du liest, dass der UP behauptet, sein Sohn
hätte kein Verschulden. Dies interpretierst Du die ganze Zeit.

Nein, du interpretierst hier rein, dass überhaupt ein
Verschulden vorliegt. Davon steht aber nichts. Es steht nur
dort, dass er angeschuldigt wird! Und zwar genau genommen noch
nicht einmal von der Polizei, die ermittelt ja noch, sondern
von jemand anderem.

genau, und dafür ist die polizeiliche Anhörung da! Darum geht man zu dieser Anhörung und hört sich an was einem vorgeworfen wird. Ist der Fall unklar oder ist man unsicher, was man sagen soll oder hat man vor, sich trotz Schuld aus der Sache herauszuwinden, macht man keine weiteren Angaben und nimmt sich einen Anwalt.
Ist die Sache klar, man gibt ein Verschulden zu und möchte die Kosten so gering wie möglich halten, dann sagt schildert man den Sachverhalt bei der Anhörung.
Es gibt sogar die Möglichkeit, bei der Anhörung zu Protokoll zu geben, dass die Vorwürfe nicht stimmen, man aber keine weiteren Angaben ohne Anwalt machen möchte.

natürlich ist das in Ordnung. Nur damit ist die Sache
natürlich nicht beendet, auch wenn Du Dir das wünscht, sie
geht erst richtig los. Hier können wir nur spekulieren, ob das
„Fehlverhalten“ eine Bagatelle ist oder ein riesiges
Gerichtsverfahren mit Anwälten und Verhandlunge notwendig
macht. Sollte dies der Fall sein, gibt man bei der Polizei an,
dass man sich zur Sache nicht äußer möchte und übergibt die
Sache einem Anwalt.

Oha?! Du relativierst?! Hattest du nicht bisher mehrfach
behauptet, ganz egal, was vorliegt, sollten man - ohne Anwalt

  • zur Polizei gehen? Und jetzt hängt es doch davon ab, was
    dahinter steckt?

nein, ich relativiere nicht. Wie oben beschrieben, gehe ich in jedem Falle erst einmal allein zur Polizei. Da höre ich mir erst einmal an, was mir ganz genau vorgeworfen wird (oder in diesem Fall meinem Kind). Dann entscheide ich, ob ich das Kreuzchen bei „ich möchte derzeit keine Angaben zu den Beschuldigungen machen“ setze.

Meine Rede die ganze Zeit: Wir wissen hier nichts. Aber
Hauptsache, vorverurteilen (=eindeutiges Erziehungsversagen)
und sehr gefährliche Ratschläge geben (=erst einmal ohne
Anwalt zur Anhörung)

s.o.: erst einmal genau den Wortlaut der Anzeige bei der Anhörung in Erfahrung bringen, dann weitere Entscheidungen treffen.

Ich kenne aus eigener Erfahrung und aus der von Freunden
gleich mehrere Fälle, wo man selber oder die Kinder völlig zu
unrecht in diese Mühlen rein geraten sind. Darunter sind
einige Beispiele, da hätten sich die Beteiligten in Teufels
Küche begeben, wenn sie sich so verhalten hätten, wie du hier
empfiehlst!

Ich habe nicht gesagt, dass man alles zugeben soll!

Du hast aber gesagt, man solle ohne Anwalt zur Polizei.

sicher, aber das ich ohne Anwalt zur Polizei gehe, bedeutet doch nicht, dass ich die Beschuldigungen zugebe, oder?

Wenn man zu Unrecht beschuldigt wird, dann muss es halt ein Anwalt
sein.

Die Variante kam aber in deinem bisherigen Gedankengut gar
nicht vor. Du gehst davon aus, dass jemand mit großer
Wahrscheinlichkeit schon Dreck am Stecken haben muss, der bei
einer Anhörung landet.

Blödsinn! Das habe ich nie gesagt! Keine Ahnung, wo Deine Fantasie das herausgelesen haben will! Ich bin Rechtsanwaltssekretärin, mein Beruf und der meines Chefs würden dann recht wenig Sinn machen. *Kopfschüpttel*

Gruß Inge

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Hallo,
nochmals zur Klarstellung

Man geht zur Anhörung um den Sachverhalt aufzuklären oder?
deshalb wird man ja auch GEBETEN, bzw aufgefordert, vorbeizukommen und wird nicht gleich abgeholt.

Was ist so schlimm daran, sollte man unschuldig sein, mitzuhelfen, den Sachverhalt aufzuklären? Je früher man da mithilft, desto einfacher und schneller ist man die Sache los.

Ist man nicht so ganz unschuldig, macht es zumindest einen positiven Eindruck, wenn man gewillt ist, die Sache aufzuklären und sich seiner Verantwortung zu stellen…
Das sollte man auch als Junger Mensch schon lernen.

Grüße
miamei

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