Meinem Vermieter Hausverbot erteilen

Hallo,

ich wohne nun seit 03/2012 mit meiner Freundin in einer Wohnung in Augsburg.
Anfangs machte uns der Vermieter einen netten Eindruck und wir waren sofort verliebt in die Wohnung.

Das Bild hat sich gewandelt.

Zuallererst hat unser Vermieter mehrmals ohne Erlaubnis unsere Wohnung betreten, leider haben wir keinen „handfesten“ Beweis gegen ihn. Jedoch war er auch schon bei Nachbarn in der Wohnung, hat Bilder gemacht und wollte denen das Leben schwer machen.

Im Ton vergreift sich unser Vermieter auch sehr gerne. Eines Tages wurde ich von meiner Mutter abgeholt um gemeinsam etwas zu erledigen. Der Vermieter fuhr hinter mir her und an einer roten Ampel kam er zu mir ans (Auto) Fenster und macht mich auf offener Straße schlecht. Auch am Telefon müssen wir uns beleidigen lassen und uns anhören wir seien schlechte Mieter, weil wir während der Arbeitszeit (!!!) nicht ans Telefon gehen.

Hintergrund dieser Geschichte:
Der Spülmaschinenschlauch war geplatzt, die Wohnungen unter uns erlitten einen Wasserschaden, was jedoch von meiner Versicherung beglichen worden ist.
Wir erhalten (handschriftlich - unlesbar und ohne Nachweise) alle 2 Wochen ein Schreiben, dass er mehr für die Nebenkosten möchte (Heizung). Bisher habe er die, ich zitiere: „Steuern und Versicherung unserer Treppenhausreinigung vermieden“ und möchte ab Januar 2013 - 32% mehr haben. Diesbezüglich hatte ich bereits Kontakt mit dem Zoll in Augsburg.
Nun zu meiner Frage, obwohl ich hier noch vieles reinschreiben könnte:
Ist es möglich, dass wir unserem Vermieter in unserer Wohnung ein Hausverbot erteilen? Müssen wir in so einem Fall ausziehen? - Das wäre Vertrauensbruch seitens dem Vermieter, kann er uns wegen soetwas kündigen?

Mit den anderen Mietparteien kommen wir sehr gut aus, wir sind eine gute Gemeinschaft und allen ergeht es wie uns. Aus der Wohnung möchten wir nicht raus, da wir hier sehr gute Nachbarn haben und die Wohnung, wie gesagt, uns eigentlich gefällt.

Danke schonmal.

JA natürlich! Jeder Eigentümer entscheidet was mit seinem Eigentum passiert bzw. wer dieses nutzen darf. Zeitwilige nutzer fremden eigentumes (Mieter) dürfen dieses pfleglich behandeln und pünktlich die monatliche Mietschuld bezahlen.
Anschuldigungen die nicht gerichtsverwertbar belegt also bewiesen werden können, stellen immer einen vorsätzlichen Vertrauensbruch dar. Der Vermieter kann wegen Störung des Hausfriedens Abmahnen und ordentlich kündigen aber auch fristlos kündigen und bei Widerspruch eine Räumungsklage anstreben.