Meiner ex-freundin wurde unser kind vom jugendamt weggenommen

Meiner ex-Freundin wurde unser Kind vom Jugendamt weggenommen und man hat mich nicht informiert.Da ich keinen Kontakt nach meiner Trennung zum Kind haben durfte wegen Streitigkeiten der Beziehung.Nun habe ich erfahren das mein Sohn in einer Pflegefamilie ist und keiner hat mir was gesagt darf das sein?Im Jugendamt gibt man mir keine Auskunft was kann ich tun?

Ich nehme an,dass sie kein sorgerecht haben? dann können sie wahrscheinlich nichts tun.

Hallo,
Wir waren nicht verheiratet…
Den Unterhalt bezahle ich regelmässig,das ich meinen Sohn nicht sehen durfte lag daran das sie wieder geheiratet hat ein Kind bekam.Aber das kann doch nicht sein das ich nichts tun kann ich zahlen muss und nicht weiß wo mein Kind ist.
LG

Prinzipiell ist eine sog. Inkognito-Pflege rechtlich möglich. D.h. den Eltern wird der Aufenthaltsort des Kindes nicht mitgeteilt, da ansonsten das Kindeswohl gefährdet wäre. Umgang ist trotzdem möglich, allerdings nur in sehr geringem Umfang (ca. 1-4 mal jährlich) und in einer speziellen Einrichtung/im Jugendamt, begleitet durch Pädagogen. Das Recht auf Umgang kann man leiblichen Eltern nicht wegnehmen, allerdings kann man es zeitlich befristet aussetzten.
Wenn Sie tatsächlich etwas unternehmen wollen, können Sie am Familiengericht Antrag auf Regelung des Umgangs stellen. Ein Anwalt wird hierfür notwendig sein.

Hallo,
den Kontakt zu Deinem Kind kann nur ein Familiengericht untersagen! Wenn es keinen Beschluß gibt, lege Beschwerde gegen die Entscheidung beim Jugendamt ein und hole Dir eine Rechtsberatung beim Amtsgericht.
Viel Glück,
Reinhard

Grüße dich,
solange du kein Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, können die meines Erachtens machen was die wollen.
Da du ja keinen Kontakt haben durftest, warum auch immer, existierst du für solche Angelegenheiten nicht mehr.

Ich kanns dir aber nicht zu 100% sagen.

Gruß Andreas

Hi zurück,
das Jugendamt geht, besonders, wenn es brennt und die das Kind mitnehmen, davon aus, dass ohne ihr Eingreifen das „Kindeswohl“ gefährdet ist und sie nicht anders können, als das Kind herauszunehmen.
Wenn du eh irgendwie eingeschränktes Umgangsrecht hattest oder sogar garkeinen Kontakt über längere Zeit (mehr als ein Jahr) mehr hattest, haben die dich nicht auf dem Zettel, denken nicht, dass das Kind es bei dir besser hätte.
Stehst du als Vater auf der Geburtsurkunde deines Kindes, kannst du ganz normal das Sorgerecht beantragen. Ruhig, beharrlich, freundlich zur Not mit einem Anwalt. Es wird viele Fragen geben, die werden sich deine Lebensumstände genau ansehen müssen, ehe sie dir vertrauen und dich beim Familiengericht unterstützen. Die müssen deine Freunde werden, dann hast du Chancen. Wenn es aber erst einmal den Amtspfleger gibt, das Sorgerecht beim Amt liegt, wird es sicher schwer.
Hat deine Ex- Frau / Freundin das Sorgerecht noch und gibt dich an als verlässlichen Vater, gibt es die gleiche „Durchleuchtung“ deines Lebens, aber eher das Vertrauen, das du brauchst.
Du musst sehr gerade Zustände, Wohnung, Arbeit, Partnerschaft und zudem Zeit und Geld haben. Jedenfalls wird denen genau das sehr wichtig sein. Ist eigentlich ja auch in Ordnung so, denn die haben jetzt ja zeitweise die Verantwortung. Und du musst beweisen, dass du das besser kannst, als jede Pflegefamilie.
Blöd in jedem Fall, dass du keinen Kontakt gehabt hast / haben durftest.
Sau viel Glück und stell dich auf einen freundlichen, beharrlichen Weg ein, der lange dauern kann. DU musst quasi von vorn anfangen, auch zum Kind wieder eine Beziehung aufzubauen, das ist das Wichtigste! Und wenn du aus irgendwelchen Gründen nicht darfst, ist das eine sehr schlechte Ausgangslage. Dann müssen zudem auch die Pflegeeltern deine Freunde sein.

Halt mich auf dem Laufenden! Interessiert mich, was du erreichst.

Ich hätte einen Buchtipp; Hilfe, mein Kind bockt. Da steht drin, wie das Jugendamt „funktioniert“ hihi - ist übrigens von mir.
www.hilfe-mein-kind-bockt.de

Bis dann Martin

Liebe Monika,
hattest Du Dich als Erziehungsberechtigte eintragen lassen? Wenn nicht, muß das JA Dir nicht Bescheid geben, über Euer Kind. Auf jeden Fall würde ich höflich, aber dran bleiben und betonen, dass Du Kontakt zu Deiner Tochter möchtest. Immer wieder beim JA vorsprechen! Pflegefamilie heißt ja nicht, dass sie nicht zurück kann, ob zu Dir oder zu Deiner Exfreundin. Ich würde auch Kontakt zu Deiner Exfreundin aufnehmen, ob Ihr Euch nicht wenigstens über den Aufenthalt Eures Kindes einig werden könntet. Zur besseren Einigung läßt sich vom Familiengericht auch ein Mediator einrichten. Frag Deine Ex oder ggfs. das JA, ob die Pflegefamilie kurzfristig geplant war oder wie und wann und unter welchen Umständen die Rückkehr geplant ist.
Viel Glück!!!