Meiner Mutter 88 wurde die Wohnung gekündigt

Hallo,
gestern wurde meiner Mutter der Mietvertrag gekündigt.
Sie wohnt nun etwas über 6 Jahre in der Wohnung. Der Mietvertrag wurde seinerzeit zusammen mit meinem Vater geschlossen, der leider vor 4 Jahren verstarb.

Die Wohnung befindet sich in einem Zweifamilienhaus. Der Vermieter wohnt mit seiner Frau im 1. Stock.

Auch wenn anscheinend hier kein Grund angegeben werden muss, hat er wegen Eigenbedarfs gekündigt. (was wir anzweifeln)

Meine Fragen:

Es wurde mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt. Da meine Mutter Pflegestufe 2 hat und fast blind ist, ist diese Frist richtig oder erhöht diese sich hier ?

Falls der Vermieter tatsächlich nicht in die Wohnung einziehen wird, kann man dann rechtlich gegen vorgehen ? (z.B. Zahlung des Umzuges ?)

Ausziehen wird meine Mutter mit Sicherheit, aber die Frist ist seeeehr kurz.

mfg

Zockervogel

Sehr geehrter Herr Zockervogel,
unabhängig, ob Ihre Mutter evtl. ausziehen will, kann der Vermieter eine Kündigung nur gem. § 573 BGB aussprechen, wenn die dorft genannten Grümnde gegeben sind, was er ggf. belegen muß. Ich empfehle daher, dier Kündigung sofort zu widersprechen.

Wenn Ihre Mutter evtl. freiwillig ausziehen will, kann man mit dem Vermieter ja einen deal anstreben, daß er Umzug und gewisse Entschädigung bietet, ansonsten mit Erfolg vor Gericht gegen die Kündigung vorgeht (ggf. PKH für Ihre Mutter?).
Stellt sich hedraus, der Eigenbedarf war nur vorgetäuscht, bestehen prinzipielle Möglichkeiten auf Schadenersatz. Aber im nachhinein ist das schwerer als im Vorhinein. Die Kündigung allein führt ja noch nicht zur Beendigung, insbes. wenn Widerspruch erhoben wurde, dann muß der Vermieter ja erst mal erfolgreich einen Räumungstitel einklagen.
Mit freundlichen Grüßen RA Streich

Hallo,

Ich kenne mich leider im Mietrecht nicht so richtig gut aus. Aber unter den Bedingungen, die Du da schilderst, würde ich Dir Raten, gegen die Kündigung vorzugehen! Das Alter Deiner Mutter, ihre Pflegestufe, der Hamburger Wohnungsmarkt, das alles halte ich für unzumutbar! Leider werdet Ihr um den Rat eines Rechtsanwaltes nicht umhin kommen. Es gibt M.E. Härteklauseln, aber da sind die Grenzen meiner Kenntnisse im Mietrecht schon erreicht!

Viel Glück