etwas kompliziert.
Ich versuche einen nachmieter zu stellen, damit ich einen monat miete spare.
Ein mädel hat auch interesse, bekäme die wohnung auch vom amt obwohl sie eigentlich 2 qm zu groß dafür ist.
Aber wie gesagt, das amt hat schon zugestimmt.
Nun hatte sie sich an den vermieter gewendet und dieser hat ihr eine günstigere kleinere Wohnung angeboten.
darf er das einfach, wo ich doch die nachmieterin für meine wohnung suchen muss?
diese wohnungsgesellschaft sabotiert mich nämlich ohnehin schon ständig.
Als ich eingezogen bin, hatte meine vormieterin die erlaubnis, einen nachmieter zu suchen gar nicht.
ich bin dann schon eingezogen, da ich einen neuen job hatte und auch die mündliche zusage des vermieters.
dann hieß es plötzlich: „Ach, eigentlich dürften Sie noch gar nicht in die wohnung, da wir noch renovieren wollten.“
Ich also jetzt vor auszug gefragt, ob sie denn nun renovieren wollen, dann hätte sie einen monat früher reingedürtf.
Da wusste ursplötzlich keiner mehr etwas von Sanierungsplänen und ich sollte einen nachmieter bringen?!
bitte möglichst um antworten mit Gerichtsurteilen.
Hallo,
Sorry, aber mit Gerichtsurteilen kann ich Ihnen nicht
behilflich sein!
Meines Erachtens haben Sie leider Pech, denn es wurde ja noch kein Mietvertrag unterschrieben, sondern nur vom Amt eine Genehmigung erteilt.
So lange kein Mietvertrag unterschrieben ist, haben Sie nicht wirklich einen Nachmieter, es sei denn Sie haben unabhängige Zeugen dafür, dass die Nachmieterin
Ihre Wohnung zu diesem Zeitpunkt mieten wollte.
Ich hoffe ich konnte helfen, alles Gute & lG
wenn Sie eine Nachmieterin gefunden haben und bei der ist eigentlich alles klar ist, dann gibt es eigentlich nichts mehr zu verhandeln. Es sei dennn diese liebäugelt tatsächlich mit der kleineren Wohnung - dann haben Sie leider schlechte Karten.
Also, die Kandidatin soll beim Vermieter ganz eindeutig zum Ausdruck bringen, daß sie Ihre Wohnung übernehmen will und Basta !
Wenn der Vermieter sie ablehnt oder sie überredet die andere Wohnung zu nehmen, dann muss er sich selbst um einen Nachmieter kümmern. Sie sind Ihrer Pflicht nachgekommen.
Die Wohnungsbaugesellschaft scheint ein chaotischer Laden zu sein.
Beste Grüße
hardy
Sorry, das ich jetzt erst antworte, bin nicht immer am Rechner…
Wenn es so ist, dass Sie einen Beweis haben, sie hat Ihnen ja geschrieben, dass sie IHRE Wohnung mieten wollte, und der Vermieter mit ihr als Mieterin einverstanden ist, sonst hätte er ihr ja keine andere Wohnung angeboten, müßten Sie meines Erachtens aus dem Mietvertrag heraus sein.
In Ihrem Interesse würde ich den Vermieter darüber informieren, dass sie eine Nachweis haben, dass sie Ihre Wohnung mieten wollte und das er sie als Mieterin akzeptiert, sonst hätte er ja keine andere Wohnung angeboten und Sie sich somit um einen Nachmieter gekümmert haben und nur die Miete bis zum …zahlen.
Sie würden es auf eine Gerichtsverhandlung einlassen, da Sie im Recht wären.
Wie leztlich das Gericht in diesem Fall wirklich entscheidet, sei dahin gestellt, das weiß man immer nur, wenn es soweit ist, denn der einzelne Fall ist entscheident!
Ich hoffe Sie bekommen es gut geregelt für sich und viel Erfolg, lG
ich habe einen guten Link für die Stellung eines Nachmieters gefunden: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/nachmiet-alg….
Ich hoffe der Link kann Dir weiterhelfen. Ansonsten würde sich mir die Frage stellen, ob sich der ganze Aufwand wegen einem Monat Miete sparen lohnt.
Auf alle Fälle wünsche ich Dir viel Erfolg.
Es gab und gibt für den Mieter KEIN Recht vor Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten aus dem Mietvertrag herauszukommen – auch dann nicht wenn man Nachmieter stellt!
Es sei denn das mit dem Nachmieter stellen steht ausdrücklich im Mietvertrag.
Es ist natürlich jederzeit möglich mit dem Vermieter einen schriftlichen Mietaufhebungsvertrag zu vereinbaren. Dann gilt u.a. bezüglich der Kündigungsfristen das was in diesem Mietaufhebungsvertrag steht.
Aufgrund dieser Tatsachen und der eindeutigen gesetzlichen Gesetzeslage erübrigen sich alle weiteren Fragen.