Meinungsäußerung bei facebook

Hallo!

Darf ein Lehrer sich auf seinem facebook-Profil darüber äußern, dass er sich an seiner Schule nicht mehr wohlfühlt?

Mich wundert, dass sich ne Schulleitung dafür überhaupt interessiert, vermute aber mal eher, dass dies der Schulleitung zugetragen wurde.

Es geht um eine Schule in Rheinland-Pfalz und der Kollege hatte seine facebook-Erinnerung „Hat vor x Jahren angefangen, an der X-Schule zu arbeiten“ kommentiert mit den Worten „Die einzige Entscheidung meines Lebens, die ich bereue“.

Ich weiß, dass der Kollege sich den Anforderungen an dieser Schule nicht mehr gewachsen fühlt, er war auch ne zeitlang krank und will diesen Stress nicht mehr. Die Schulleitung scheint das aber persönlich zu nehmen, so wie sie ihn wohl ohnehin auf dem Kieker haben (was er mir so erzählt) und haben ihn jetzt zum Gespräch gebeten.

Ich finde das völlig absurd, dass er sich da jetzt für sein facebookprofil rechtfertigen soll!
Was darf denn ein Lehrer nun an Meinung äußern? Oder ist man mit der Verbeamtung auch Leibeigener des Landes geworden?

Ich selbst poste viele Dinge über vegane Lebensweise und werde von Schüler dazu ausgefragt und frage mich, ob ich da dann auch irgendwann wegen Infiltration auf den Pranger beim Schulleiter muss (mich kann der nämlich auch nicht sonderlich leiden). (Nur zur Info: Ich infiltriere keine Schüler diesbezüglich, rede nur von mir selbst, habe aber in ca. jeder 2. Klasse einen veganen Schüler.)

Kann so etwas Anlass geben zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde? Was kann dem Kollegen da beim Gespräch vorgeworfen werden? Er hat ja nicht die Schule kritisiert.

Rheinland-Pfalz übrigens.

Danke und Gruß, Diva

Hallo,

zwischen abfälligem Schreiben über den eigenen Arbeitgeber einerseits und bloßer Darstellung der eigenen Lebensweise besteht schon ein himmelweiter Unterschied.

Auch wenn sicherlich manche Maßnahme von Arbeitgebern übertrieben ist, sollte man sich als AN schon im Klaren darüber sein, daß es so was wie „arbeitsvertragliche Nebenpflichten“ gibt, die sich auch auf das außerdienstliche Verhalten erstrecken können.

Im Übrigen wäre das Thema im Brett „Arbeitsrecht“ besser aufgehoben, denn darum geht es - sofern wir nicht von einem Beamten sprechen.

&Tschüß
Wolfgang

Hi DDD

als Beamter ist man zwar kein Leibeigener ABER nah dran. Es gelten strengere Benimmregeln als für Nicht-Beamte.

Und der wichtigste Grundsatz ist die Treuepflicht - Dagegen hat er verstoßen.

http://www.beamten-magazin.de/information/beamtenrecht_und_verfassung/pflichten_der_beamten

Gruß h.

Inwiefern?
Ich sehe das nicht so.

Grüße
Dirk

Naja, es ist halt wie es ist in den sozialen Medien. Wenn die Person keinen interessiert, dann bleibt auch eine F*******-Seite verwaist. Aber wenn ein Lehrer dort etwas veröffentlicht, dann lesen es eben viele Schüler, Eltern, das Kollegium, die Schulleitung - und vor allem alle aus diesen Kreis, die ihn auf dem Kieker haben.

Der Hutbürger in Dresden ist ja auch - das wird in den ganzen Tiraden schnell vergessen - überhaupt nur so ausgetickt und so gekleidet gewesen, weil er nicht erkannt werden wollte, denn er hatte schon vorher Angst um seinen Job. Es wird so getan, als habe er die Presse behindern wollen, er wollte jedoch einfach nicht im Fernsehen erkannt werden, weil friedliches Demonstrieren gegen unsere Regierung auf dem Papier erlaubt ist, so wie in der Türkei, Aserbeidschan usw. auch.

Bei deinem Kollegen war es ganz leicht ähnlich, er wollte seine Unzufriedenheit auf F******* artikulieren und der Schuss ging nach hinten los. Habt ihr nicht den Ratschlag gehört, dass man als Lehrer besser keine offene F*******-Seite unterhält?

Nichts, ist offenkundig der nicht justiziable Bereich, das heißt, die Treuepflicht und andere Dienstpflichten dürften nicht verletzt sein. Aber er weiß: Man schaut hin. Deswegen auch die Einladung zum Gespräch.

Wie du das siehst ist dem Schulleiter glaub ich ziemlich egal… dem ist es auch egal wie ich das sehe - und wäre ich Schulleiter gäbe es ein ernstes Gespräch warum der Lehrer so frustriert iist …mehr nicht.

Aber dieser wird genau auf Basis ‚Verletzung der Tteuepflicht‘ seine Diszimaßnahme starten wenn er den Kollegen eh loswerden will…:-/

Aber der Schulleiter wird die Verletzung der Treuepflicht konkret belegen müssen.
Wie schon gesagt wurde, hat er nicht seinen Arbeitgeber schlecht gemacht, sondern nur seine eigene Befindlichkeit dargestellt, ohne konkrete Missstände zu benennen. Er erfüllt doch weiterhin seine Aufgaben.

Gruß
Dirk

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Toll, dieses Thema hier in die Diskussion zu ziehen.
Und lächerlich sie Argumentation. Der Mann wäre nicht so gezeigt worden, wenn er nicht selbst dafür gesorgt hätte. Nicht weil er auf der Demo war, sondern weil er den Kameramann angegangen hat.
Ich verkleide mich nicht mit Deutschlandfarbenhut und versuche in der Menge zu verschwinden!

Siboniwe

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Offenbar kennst du den Unterschied zwischen Ursache und Wirkung nicht. Dass der Schuss bei dem Hutbürger nach hinten losgegangen ist und er genau das Gegenteil erreicht hat, hat niemand bestritten. Das ändert aber nichts daran, dass seine ganze Aktion genau darin begründet war, dass er Implikationen auf seine LKA-Tätigkeit vermeiden wollte. Deswegen ist er so ausgetickt als er sah, dass er (übrigens erst auf dem Weg zur bzw. von der Demo, was ständig vergessen wird) gefilmt wurde.

Wie auch immer, hier geht es um den Fall, dass jemand seine Unzufriedenheit offenbar nicht wirklich an der richtigen Stelle anbringen konnte und dann durch einen F*******-Post noch mehr Aufsehen erregte, als ihm lieb war. Er hat sich in dieser Situation angreifbar gemacht. Schon auf dem Schulhof ist es so, dass derjenige gemobbt wird, bei dem die Attacken am meisten Wirkung zeigen. Auf denjenigen gehen die Rädelsführer erst recht los. Dem Lehrer im geschilderten Fall wäre anzuraten, sich gerade gegenüber den Kollegen, die ihm feindlich gesinnt sind, nichts anmerken zu lassen.

Und ebendeswegen hängt er seine Visage voll in die Kamera und läßt sich von einem weithin bekannten Neonazi begleiten? Erfahrungsgemäß beschränkt sich das verwendete Material in einer Nachrichtensendung auf eine halbe Minute, so daß die Wahrscheinlichkeit seines Auftauchens in irgendeiner Sendung unter 0,5 Prozent bewegt hätte… (Beitrag gekürzt – www Team)

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Ich sehe das wie Du. Auch einem Lehrer dürfte es ja wohl erlaubt sein, eigene Entscheidungen in Netzwerken zu bereuen. Rein sprachlich ist das klar wie nix. Stutzig stimmt mich allerdings die Konstruktion der Bedeutung des Anlasses. Wenn Schulleitungen Zeit dafür aufwenden, sich um so was zu kümmern, muss das ja einen Grund haben. Eigentlich haben die alle zu wenig Zeit. Sagen sie.
Komisch jedenfalls.
LG
Amokoma1

Auch noch mal für Dich:

Wenn ich an einer Demonstration teilnehme, dann bin ich in der Öffentlichkeit - auch als Einzelperson. Und das dazu auch das Vorfeld gehört, ist auch selbstverständlich.
Alles schon längst rechtlich ausgekaspert bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
Darüber muß ich mir nun mal als Bürger vorher Gedanken machen.

Und das ich als Arbeitnehmer -je nach Beschäftigungsverhältnis - Treuepflichten gegenüber meinem Arbeitgeber habe - unabhängig davon, ob ich als Lehrer oder bei einem LKA arbeite - ist auch nichts vollkommen Neues.

Nur völlige Ignoranten basteln daraus Verschwörungstheorien, wenn ihnen der Sachverhalt gerade zufällig in den Kram passt.

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Aha. Kannst du mir die Entscheidung nennen, die besagt, dass die Beschränkung von § 23 Abs. 1 KUG auch außerhalb einer Demonstration gilt und dass sie auch Portraitaufnahmen umfasst?

Für den Fall wichtig ist das genaue Verständnis der Ausnahme für Versammlungsfotos, worunter auch Fotos von Kundgebungen und Demonstrationen zählen: ohne Zustimmung zulässig sind Bilder von Versammlungen, die also die Versammlung als solches zeigen, an denen die Fotografierten teilgenommen haben. Es gibt keine Erlaubnis für Einzel-Fotos von Personen, die an einer Versammlung teilnehmen. Kurz: Überblicksaufnahme ist ok, Porträt von Demoteilnehmer nicht.

Im Übrigen gratuliere ich dir. Du bist jetzt der dritte, der nicht verstanden hat, dass es darum ging, was der Hutbürger glaubte, und dass es an dem Fakt, dass er etwas bestimmtes erreichen wollte, nichts ändert, wenn der Schuss am Ende nach hinten losgegangen ist.

Wenn jemand sagt, der FC Köln wollte sein Spiel unbedingt gewinnen, dann wird die reine Tatsache, dass die Mannschaft gewinnen wollte, nicht dadurch falsch, dass sie das Spiel später 0:9 verloren haben. Das ist reine Denklogik.

Der ist doch nicht ausgetickt. Das hätte anders ausgesehen.

Im Übrigen: lange Zeit bevor es social networks gab, war ich auf Demonstrationen. Und uns war damals sehr genau bewusst, dass wir gefilmt wurden (von der begleitenden Polizei, offen und verdeckt). Und uns war genauso bewusst, dass uns das in Schwierigkeiten bringen könnte, weil wir z.B. gegen den Radikalen-Erlass demonstriert haben und viele von uns Lehramtsanwärter waren und genau dieser Radikalen-Erlass nämlich gegriffen hätte. Das war uns klar. Dennoch war uns unsere Überzeugung wichtiger.

Demonstrieren ist ein Grundrecht. Aber: es ist nicht in jedem Fall ungefährlich. Da muss man sich vorher überlegen, wie wichtig einem die Aussage der Demo ist und wie weit man dafür bereit ist, sich „in Gefahr zu begeben“. Für seine Überzeugung eintreten hat Konsequenzen. Wie alles im Leben.

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Elke, der Hutbürger ist hier bei w-w-w aktiv? Das wusste ich gar nicht, aber du sprichst ihn ja direkt an.

Gleiches gilt für den Lehrer mit seinem F*******-Post. Danke insoweit für deine Zustimmung.

Es würde schon reichen, wenn Du deinen eigenen Link mal aufmerksam liest und dann über den Unterschied nachdenkst zwischen dem Photographieren selbst im Zusammenhang mit einer Demo und dem Veröffentlichen der Fotos.

Und was dein „Hutbürger“ wollte, interessiert zuerst einmal nicht. Am Anfang steht die Würdigung des Tatbestandes an sich, danach können evtl. die Motive berücksichtigt werden.

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Widerspruch much?

Nein, ich spreche ihn nicht direkt an. Es war eine allgemeine Aussage. Im Kontext lesen hilft beim Verständnis.

DU bist doch vom Thema abgewichen, um wieder mal Propaganda zu machen. Dir geht es überhaupt nicht um den Lehrer. Deine Meinung zu dem Thema hast du nur hintendran gepappt, damit es oberflächlich so aussieht, als ob du dich zum eigentlichen Thema äußern würdest.

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Ach, du weißt mal wieder super bescheid. Wenn du nicht am Ende alles besser weißt, ist das offenbar schwer für dich.

Aber so kann man auch damit umgehen, dass man die Zusammenhänge nicht erkennt.

Sag mal, merkst du eigentlich, wie du dich selbst vorführst?

„When you point one finger, there are three fingers pointing back to you.“

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Und… Schon wieder genau das bestätigt, was ich geschrieben hatte.