Meinungsfreiheit in Internetcommunities

Eine Internetcommunity, wo Nutzer über eine Startseite/Begrüßungsseite, ein Gästebuch,Fotoalbum usw. verfügen dürfen, hat Nutzungsbedingungen, wo bestimmte Äußerungen von den Nutzungsbedingungen untersagt werden, und für die Zuwiderhandlungen Sanktionen von der vorläufigen Sperrung bis zu Löschung des Profils vorbehalten werden.
Als da wären:
Beleidigende,rassistische,sexistische,gewaltverherrlichende u.ä.

Soweit so gut.
Frage 1: Da steht auch „geschmacklose Äußerungen und/oder Darstellungen“
Ist das überhaupt erheblich bzw. wirksam?
Geschmacklosigkeit ist meines Wissens nicht objektivierbar, weder in der Kunst noch in der Meinungsäßerung, jedenfalls nicht justitiabel.
Kann die Behauptung von Geschmacklosigkeit überhaupt eine Sperrung rechtfertigen, besonders aufgrund des persönlichen Geschmacks eines einzelnen Moderators.
Die Community ist doch ausdrücklich zur Darstellung persönlicher Vorlieben/Hobbies/Lebensmottos/Sinnsprüche usw. vorgesehen.

Frage 2. Ein vom Betreiber ernannter Moderator/Advisory Team Member schreibt einen User an z.B. „Dein Begrüßungstext enthält geschmacklose und/oder beleidigende und/oder herabsetzende Äußerungen und/oder Darstellungen. Ändere dies, sonst wird dein Profil vorerst gesperrt.“
Also ohne konkrete Benennung welche Stelle oder Darstellung gemeint ist.

Auf Nachfrage handelt es sich um eine Bemerkung nach der Art „der Komiker ABC ist einfach Kult, der Komiker XYZ ist unerträglich und das Niveau seiner Darbietung grenzt an Körperverletzung.“ Dies solle beleidigend für den Komiker XYZ sein, und sei zu unterlassen.

Imho ein von dem Recht auf freie Meinungsäußerung absolut gedecktes Werturteil, das sich auf eine Person der Zeitgeschichte bezieht, in diesem Fall sogar mit dem eigenen Anspruch „comedian“, also Künstler zu sein.

In diesem Fall sind nach der Rechtssprechung sogar überspitzte Menungsäußerungen zulässig, denn ein öffentlich auftretender Künstler begibt sich sowieso eines Teils der Persönlichkeitsrechte, da er sich mit der öffentlichen Darbietung dem öffentlichen Meinungsstreit aussetzt.
Darüber hinaus, ist eine Beleidigung erstmal von dem angeblich Beleidigten selber zu beanstanden/anzuzeigen, nicht von einem Moderator, der vielleicht gerade ein (sich von dem Werturteil „beleidigt fühlender“)Fan von XYZ ist.

Der Moderator des Betreibers hat ja keinen Unterlassungsanspruch als Beleidigter, und ist auch rechtlich nicht verpflichtet, im Interesse des vermeintlich Beleidigten zu handeln. Zumal offensichtlich der Mod keine Ahnung hat.

In wie weit hat der „Nutzer-Amateur-Jurist“-Moderator in seiner Eigenschaft, als freiwilliger Beauftragter des Communitiybetreibers das Recht, eine eigenmächtige Einschränkung der freien Meinungsäußerung durch die Drohung mit Sperrung zu erzwingen?
Eine Beleidigung liegt offensichtlich nicht vor. Der vermeintlich Beleidigte macht keinen Unterlassungsanspruch geltend.

Erwächst dem Betreiber aus seiner Geschäftstätigkeit das Recht, Grundrechte willkürlich einzuschränken und Nutzer willkürlich zu sperren/löschen, nur weil er die Seite betreibt, auch wenn der Zweck der Community wesentlich in der Kundgebung persönlicher Meinungen und Vorlieben in Wort und Bild besteht?
Besteht ein Recht auf Gleichbehandlung aller Nutzer in Bezug auf Obiges?

Oder haben Grundrechte auch hier Bestand, es handelt sich ja auch nicht um einen Tendenzbetrieb?

Kennt jemand da ein Urteil, oder eine Gesetzesvorschrift, die diesen Sachverhalt regelt, oder hat der Betreiber schrankenlose Macht, legale Meinungsäußerungen zu unterbinden?

Gibt es irgendeine Handhabe dagegen?

Hallo Uwe.

Haben die Betreiber einer Community nicht ein ähnliches Hausrecht wie du in deiner Wohnung, innerhalb derer du als HSV-Fan jetzt Dynamo-Fans derselben verweisen könntest, ohne von denen verklagt zu werden?

Gruß

Annie

Das ist ein wesentlicher Teil der Frage.
Wenn eine der Anbieter der Community kein Tendenzbetrieb ist, sollte da keine bestimmte Meinung benachteiligt werden dürfen.
Also z.B. die katholische Kirche kann Mitarbeiter kündigen, wenn diese nicht den Grundsätzen des Katholizismus genügen. Also Atheisten usw.
Von Mitarbeitern einer Parteizeitung darf erwartet werden, dass sie den Zielen der Partei nicht nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber stehen.
Also als Mitarbeiter der SPD beispielsweise, soll man nicht Grundsätze der CDU vertreten. Das darf man zwar, aber eben nicht in der Parteigeschäftsstelle, weil man ein Treueverhältnis zum Arbeitgeber hat, und dieser auf eine bestimmte politische Richtung abzielt.
Als Angestellter einer Zeitung für Homosexuelle muss man nicht unbedingt schwul sein, aber zumindest nicht feindlich gegenüber Homosexuellen eingestellt sein, oder den Interessen von Homosexuellen gegnerische Ansichten vertreten oder äußern, nicht Mitglied von schwulenfeindlichen Vereinigungen sein etc. das wäre sonst ein legitimer Kündigungsgrund.

Aber als User in einer neutralen Community, die Äußerungen nur verbietet, wenn sie gegen das Recht Verstoßen(Beleidigung,Verstoß gegen Jugendschutz etc.),
da möchte ich wissen, ob da allgemeine Meiningsfreiheit gilt, oder ob der Betreiber sagen kann „diese persönliche Meinung kannst du äußern, jene aber nicht“, auch wenn sie rechtlich nicht verboten wäre. Oder „der eine Nutzer darf sich so äußern, der andere nicht“.
Und gilt da gegenüber den Nutzern ein gewisser Gleichbehandlungsgrundsatz.

Anm. Also sagen wir mal, die Community „Blabla mit Freunden“ ist nicht ein Unternehmen des Komikers XYZ, und auch nicht seines Verlages oder Fernsehsenders oder Sponsors usw., ist es dann rechtens, wenn ein User-Mod die Meinung, XYZ sei ein schlechter Komiker mit der Sperrandrohung versucht zu unterbinden.
Oder kurz formuliert:
Gilt das Grundgesetz auch innerhalb einer nicht tendenzgebundenen Community, oder kann der Betreiber sagen, aufgrund meiner „Hausmacht“ definiere ich Beleidigung wie ich gerade will, oder verbiete Meinungen so wie es mir oder irgendeinem Moderator aus persönlicher Vorliebe gerade passt.

Schliesslich steht in den Nutzungsbedingungen ja nur"Beleidigungen usw. sind zu unterlassen"
aber nicht „Man darf Komiker XYZ nicht schlecht finden, bzw. man muss ihn gut finden, sonst wird man gesperrt, wenn man das äußert.“
Und wenn in den AGB Beleidigungen verboten sind, gilt dann der rechtliche Begriff von „Beleidigung“, oder kann ein Mod sagen" Du magst meinen Lieblingskomiker nicht, das ist eine Beleidigung, deswegen darfst du sowas nicht sagen". Auch wenn keine rechtliche Beleidigung gegeben ist.

Oder noch einfacher „Deine Nase gefällt mir nicht, deine Nase ist eine Beleidigung, desween wirst du gesperrt, es sei denn, du klebst sie mit Klebeband ab!“

Hallo

Das ist ein wesentlicher Teil der Frage.
Wenn eine der Anbieter der Community kein Tendenzbetrieb ist,
sollte da keine bestimmte Meinung benachteiligt werden dürfen.

Solange es keine „staatlich betriebene Platform“ ist, gibt es keine gesetzliche Meinungsfreiheit, die betrifft nur die Beziehung zwischen Bürger und Staat.

Ich kann ohne Problem eine „FC Bayern Fans“ Webseite betreiben und trotzdem jedes Lob löschen und nur Kritik erlauben.

Aber als User in einer neutralen Community, die Äußerungen nur
verbietet, wenn sie gegen das Recht
Verstoßen(Beleidigung,Verstoß gegen Jugendschutz etc.),
da möchte ich wissen, ob da allgemeine Meiningsfreiheit gilt,
oder ob der Betreiber sagen kann „diese persönliche Meinung
kannst du äußern, jene aber nicht“, auch wenn sie rechtlich
nicht verboten wäre. Oder „der eine Nutzer darf sich so
äußern, der andere nicht“.

Das ist alles erlaubt (der einzige Grund, der mir dagegen einfällt, wäre eine dämlich formulierte AGB?).
Oder mal andersrum gefragt, welches Gesetz sollte dieses Verhalten verbieten?

Und gilt da gegenüber den Nutzern ein gewisser
Gleichbehandlungsgrundsatz.

Zwar könnte man vielleicht argumentieren, das man Betroffener ist, falls man mit Fan-von-Komiker als Weltanschaung durchkommt :smile: aber trotzdem fällt Meinungsveröffentlichung in Webforen nicht unter den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Also nein, der Nutzer hat keinen Anspruch darauf.

Gilt das Grundgesetz auch innerhalb einer nicht
tendenzgebundenen Community, oder kann der Betreiber sagen,
aufgrund meiner „Hausmacht“ definiere ich Beleidigung wie ich
gerade will, oder verbiete Meinungen so wie es mir oder
irgendeinem Moderator aus persönlicher Vorliebe gerade passt.

Nein es gilt dort nicht, jedenfalls nicht so wie du es meinst. Und ja, das „Hausrecht“ gibt dem Betreiber so ziemlich alle Rechte.

Schliesslich steht in den Nutzungsbedingungen ja
nur"Beleidigungen usw. sind zu unterlassen"

Die AGB müsste ein Fachkundiger bewerten, in wie weit die bindend sind, und wie der Betreiber sie auslegen darf wird wahrscheinlich im Einzelfall beliebig kompliziert…

DW.

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Mal vorausgesetzt, es trifft keine Beleidigung zu und auch sonst keine der in den AGB genanntenen unerwünschten Äußerungen, dann kann das Profil trotzdem willkürlich gesperrt werden?
Hm hm…
Da wäre interessant, gibt es für solche AGB irgendeine Bestimmung?
Wäre ja arm, wenn der Betreiber sich nicht mal an seine eigenen AGB halten müsste.
Ich hätte auch gedacht, AGBs, die nicht gleichmäßig auf alle Nutzer angewandt würden, obwohl sie für alle als gültig definiert sind., wären vielleicht per se sittenwidrig.

Zumindest sollte doch die fälschliche Behauptung einer Straftat(„Beleidigung“) als Begründung für eine Sperrung nicht hinreichend sein, oder sogar strafbar. Obwohl,wäre ja per PN nicht öffentlich.
Aber zivilrechtlich zumindest eine falche Tatsachenbehauptung.

Na jedenfalls danke für die Antworten, habs mir schon fast so ähnlich gedacht, dass innerhalb eines Gewerbebetriebs keine demokratischen Grundrechte gelten.

Geldgier geht halt vor dem ganzen Menschenrechtsbrimborium, ist schliesslich schon immer so gewesen, und ist ja mit dem Völkerecht genauso, wenns um Beute geht, ist jedes de facto jedes Verbrechen erlaubt, solange man nur die faktische Macht hat. :smile:

hallo!

Recht auf freie Meinungsäußerung

… schützt uns vor STAATLICHER Zensur. Eine Privatperson kann in ihrem Wohnzimmer jedem das Maul verbieten, wie sie lustig ist. Und auch als Forumsbetreiber kann man das. Ein Grundrecht wird dabei weder verletzt noch eingschränkt, weil es kein Grundrecht gibt, daß eine Privatperson zwingt, einer anderen eine Plattform für seine Meinung zur Verfügung zu stellen. Und auch wenn es Urteile gibt, die einem Verleger/Forenbetreiber erlauben, eine bestimmte Meinung zu veröffentlichen, bedeutet das noch lange nicht, daß der Verleger/Forenbetreiber dadurch gezwungen ist, bestimmte Meinungen zu veröffentlichen.

Gruß,
Max

dass innerhalb eines Gewerbebetriebs keine
demokratischen Grundrechte gelten.

Doch: Das Grundrecht des Forenbetreibers, sein eigenes Projekt nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Ein derartiges Ausmaß an Vorschriften, wie Dir vorschwebt, wäre mE mit dem Recht auf Meinungsfreiheit des Forenbetreibers nicht vereinbar.

Gruß,
Max

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PS

Mal vorausgesetzt, es trifft keine Beleidigung zu und auch
sonst keine der in den AGB genanntenen unerwünschten
Äußerungen

Nach Ansicht des Forenbetreibers wohl schon. Und da er das Risiko trägt, kann er hier auch entscheiden. Möglicherweise gibt es gegen wirklich vollkommen willkürlioche Entscheidungen eine zvilrechtliche Handhabe - wenn z.B. der Forenbetreiber behaupten würde, der Satz „Erbeeren sind rot“ sei eine Beleidigung. Aber daß möglicherweise ein Gericht eine Schmähkritik als erlaubt einstrufen würde, genügt nicht als Argument, um die Entscheidung willkürlich zu machen.

Geldgier geht halt vor dem ganzen Menschenrechtsbrimborium

Dein Wissen über das Wesen von Menschenrechten scheint wohl eher oberflächlich zu sein. Das war keine Menschenrechtsverletzungen und wird (aus gutem Grund) auch nie eine sein. Im Gegenteil: Was du erwartest, dürfte einige Grundrechte verletzten.

Gruß,
Max

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Wenn jemand deine Hauswand mit politischen Parolen beschmiert, ist das von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Wenn dich jemand zu medizinischen Versuchszwecken tötet, ist das von der Wissenschaftsfreiheit nicht gedeckt. Wenn es deine Religion vorschreibt, alle Menschen zwangszubekehren, notfalls mit Gewalt, ist das von der Religionsfreiheit nicht gedeckt. Wenn dein Traumberuf Auftragskiller ist, ist das von der Berufsfreiheit nicht gedeckt. Wenn du gern in der Villa in der XY-Straße 1 wohnen würdest, der Hausherr dich aber nicht drinhaben will, ist das von der Freizügigkeit nicht gedeckt.

Das hat doch nichts damit zu tun, dass Profit vor Menschen- oder Grundrechten kommt. Der Grundrechtskatalog bindet gem. Art. 1 Abs. 3 GG nur den Staat, und für das Verhältnis der Menschen untereinander gelten andere gesetzliche Vorschriften.

Übrigens: Wenn du eine Internetplattform betreiben würdest, dürftest du auch Regeln aufstellen, und dann würde es dir auch nicht gefallen, wenn die jemand unter Berufung auf irgendwelche Grundrechte nicht einhält.

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Es geht darum, ein Mod, nicht unbedingt der Betreiber selbst, hat ein abweichendes Werturteil, und meint, dem User eine gegenteilige Beurteilung eines Künstlers bzw. der künstlerischen Qualität aufzwingen zu müssen.

Na gut, man hat vielleicht keinen direkten Anspruch auf Meinungsfreiheit gegenüber dem Foren-Anbieter, aber der Staat schützt im Verhältnis zu Komiker XYZ die Meinungsfreiheit des Forenbenutzers, also kann der Betreiber sich zumindest darauf verlassen, dass der Komiker ihn nicht wegen Äußerungen des Foren-Nutzers im Rahmen der zustehenden Grundrechte zur Rechenschaft ziehen kann. Kann natürlich im Zweifelsfall strittig sein.
Zumindest sollten dem Betreiber in Bezug auf Äußerungen des Nutzers von Seiten eines Dritten nicht Grenzen unterhalb der Meinungsfreiheit des Nutzers auferlegt werden können.

Sogar überspitzte oder verletzende Äußerungen sind erlaubt, solange die Gesamtaussage nicht nur auf diee Schmähung oder sonstige Herabsetzun der Person abzielt, sondern erkennbar zumindest einen Beitrag zur Auseinandersetzung in der Sache enthält.
Also wenn z.B. die Sozialsphäre des Betroffenen überwiegend in künstlerischen Darbietungen besteht, ist im Rahmen eines Werturteils über deren inhaltliche oder formale Qualität, eine Herabsetzung der Person erlaubt, solange wie gesagt nicht nur allein Schmähung der Privatperson beabsichtigt ist.
Dabei ist auch die Selbstdarstellung des Künstlers oder anderen Person der Zeitgeschichte mit einzubeziehen, also ein Fernsehcomedian, der sich regelmäßig auf verletzendem Niveau lustig macht, wenn auch hart an der Grenze,muss sich auch dieses Niveau gefallen lassen, wenn nicht noch niedrigeres, solange es nicht rein um Schmähung geht.
In der Abwägung ist dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit mehr Gewicht zu geben, als dem Persönlichkeitsschutz (zumindest in der Sozialsphäre), weil umgekehrt die prinzipielle Ausübung behindert würde, da jede Meinungsäußerung dann unter Strafvorbehalt und Vorabüberprüfungszwang stünde und so allgemein in der Tendenz gesamtgesellschaftlich gehemmt würde.

BVV sagt auch, der User eines Meinungsforums o.ä. darf in der Regel erwarten, nur aufgrund konkreter Regelverletzungen, auch in Relation zur Behandlung anderer User gemassregelt oder ausgeschlossen zu werden.
Auch wenn er das virtuelle Hausrecht innehat.
Immerhin besteht zwischen Anbieter und Benutzer ein Vertrag.

Puuh das nach einer halben Nacht Urteilslektüre.:smile:

Na das will ich auch nicht bestreiten.
Es geht ja darum, dass in den AGB geisse Regeln aufgestellt sind, und die dürften nach meiner laienhaften Vermutung wohl Vertragsbestandteil sein.
Und je nach Zweck des Angebots, scheint es da schon eine gewisse Differenzierung zu geben.
Denkbar wäre ja, dass AGBs nach BGB einer gewissen Ausgestaltung oder Beschränkung unterliegen, z.B. könnten sie sittenwidrig sein. Z.B. wenn sie Volksverhetzung fördern o.ä.

Oder z.B. „OLG Hamburg: Kein virtuelles Hausrecht bei Online-Shops“.

LG BERLIN"Überwachungspflichten von Forenbetreibern
Der Betreiber eines Internetforums ist auch dann nicht verpflichtet, Diskussionen in seinem Forum auf weitere, gleichartige Rechtsverletzungen (hier: unbewiesene, falsche Tatsachenbehauptungen) zu überwachen, wenn er bereits auf einen einzelnen rechtswidrigen Beitrag hingewiesen wurde.
"
Einige Urteile definieren auch sprechen auch explizit von „Meinungsforen“ .

Meine Frage zielte auch nur darauf ab, ob es eine bestimmte Ausgestaltung der AGBs oder der Rechte von Forenbetreibern/Benutzern gibt, sie sich auf Meinungsäußerung beziehen o.ä.
Ist ja nicht völlig undenkbar. :-9

hallo!

Recht auf freie Meinungsäußerung

… schützt uns vor STAATLICHER Zensur.

Nicht nur.
Schützt mit der Staatsgewalt als Garant (zumindest dem Anspruch des GG nach) der Grundrechte auch die Meinungsfreiheit des Einen vor der unmäßigen Ausdehnung der persönlichen Rechte des Anderen .
Mir gings nur um konkrete Vorschriften, die ich bis vorhin nicht kannte, da ich aber denke, nicht allwissend zu sein, habe ich halt hier mal nachgefragt :smile:

Eine Privatperson kann
in ihrem Wohnzimmer jedem das Maul verbieten, wie sie lustig
ist.

Schon. Aber das auch durchzusetzen, indem er jedem den Mund mit Klebeband zuklebt, oder im gar schlimmeres antut, wäre selbst im eigenen Wohnzimmer eine Straftat. Wenn der trotzdem weiter quasselt, kann er ihn höchstens aus der Wohnung weisen :smile:
Er kann ja auch nicht zu einer Frau sagen: „Das ist meine Wohnung, deswegen mußt du jetzt Sex mit mir machen.“
Bzw. sagen kann er es, aber gehorchen muss sie schließlich nicht.

Und auch als Forumsbetreiber kann man das. Ein Grundrecht
wird dabei weder verletzt noch eingeschränkt, weil es kein
Grundrecht gibt, daß eine Privatperson zwingt, einer anderen
eine Plattform für seine Meinung zur Verfügung zu stellen.

Schon klar…trotzdem legt der Gesetzgeber und auch der Verfassungsgeber die Anwendung des Rechtes gelegentlich aus. Erlässt sich davon auch von Zeit zu Zeit mal bei der Ausgestaltung des Zivilrechts leiten.
Z.B. ist Tötung auf Verlangen strafbar, Menschenhandel auch, selbst wenn die Vertragspartner sowas vereinbaren, denn laut GG sind bestimmte Rechte „unveräußerlich“.

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Hallo!

also kann der Betreiber sich zumindest darauf
verlassen

Nö, kann er nicht. Ein Gericht könnte es auch als Beleidigung einstufen. Solange diese Möglichkeit besteht, hat der Forenbetreiber das Recht, selbst zu entscheiden, welches Risiko er eingeht. Um von einer „willkürlichen“ sowerrung zu sprechen, müsste es schgon vo0llkommen an den Haaren herbeigezogen sein, daß die Äußerung eine Beleidgung sein könnte. Was es in deinem Beispiel aber nicht ist.

Kann natürlich im Zweifelsfall
strittig sein.

Genau das.

BVV sagt auch, der User eines Meinungsforums o.ä. darf in der
Regel erwarten, nur aufgrund konkreter Regelverletzungen, auch
in Relation zur Behandlung anderer User gemassregelt oder
ausgeschlossen zu werden.

Der Mod darf nicht unbedingt willkürlich handeln, richtig. Er darf aber durchaus einen Sachverhalt selbst beurteilen und muss sich nicht der Beurteilung des Betroffenen anschließen. Wenn der Mod hier eine potentielle Beleidigung sieht und das nicht völlig an den Haaren herbeigezogen sind, ist das kein Verstoß´gegen den Vertrag oder die AGB

Gruß,
M.
Max

Hallo!

Schon. Aber das auch durchzusetzen, indem er jedem den Mund
mit Klebeband zuklebt, oder im gar schlimmeres antut, wäre
selbst im eigenen Wohnzimmer eine Straftat.

Hat davon irgendeiner gespürochern? Nein. Ich kann Dich aus dem haus werfen. Und genau das darf der forenbetreiber auch.

Er kann ja auch nicht zu einer Frau sagen: „Das ist meine
Wohnung, deswegen mußt du jetzt Sex mit mir machen.“
Bzw. sagen kann er es, aber gehorchen muss sie schließlich
nicht.

Ich habe keine Ahnung, was das mit deiner Frage oder meiner Antwort zu tun hat.

M.

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Äh er kann mich rauswerfen, aber wenn ich mit ihm einen Untermietvertrag habe, wirds schon komplizierter.
Dann darf ich eventuell außerhalb der Ruhezeiten quasseln bis ich heiser bin :stuck_out_tongue:
Dann kann er sich Ohropax kaufen, oder die Anlag lauter drehen…

Hallo,

Der Mod darf nicht unbedingt willkürlich handeln, richtig.

Warum nicht?
Gruß
loderunner

Schützt mit der Staatsgewalt als Garant (zumindest dem
Anspruch des GG nach) der Grundrechte auch die
Meinungsfreiheit des Einen vor der unmäßigen Ausdehnung der
persönlichen Rechte des Anderen .

Von einer Ausweitung der Rechte des Einen auf Kosten eines Anderen könnte man allenfalls dann sprechen, wenn den Anderen die Möglichkeit verwehrt wäre, ihre Meinung im Internet kundzutun oder eigene Communities zu eröffnen. Das ist aber nicht gegeben, wenn ein Forenbetreiber in seinem Forum nur ihm genehme Meinungen akzeptiert. Es wäre im Gegenteil ein flagranter Eingriff in dessen Rechte, wenn er solche Äußerungen dulden müsste. Meinungsfreiheit beinhaltet nicht das Recht, deine Meinung anderen aufzudrängen.

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Hallo Loderunner!

Der Mod darf nicht unbedingt willkürlich handeln, richtig.

Warum nicht?

Ich gehe davon aus, daß die zitierten AGB tatsächlich einen Schutz vor grober Willkür darstellen - das ist aber nur eine Vermutung von mir. Vor einiger Zeit habe ich mich mal mit dem Thema „Vereinsausschluß“ beschäftigt, und da ist die Rechtsprechung dementsprechend: Der Verein kann relativ frei entscheiden, was er für vereinsschädigend hält, die Entscheidung darf aber nicht willkürlich sein. Deswegen könnte ich mir vorstellen, daß hier ein Richter ähnlich urteilen würde. Wobei ich nochmal betonen möchte: „Willkür“ bedeutet hier auch wirklich eine völlig unbegründete Entscheidung, und das dürfte in den seltensten Fällen zutreffen.

Gruß,
Max

Sorry, aber das wird immer absurder und entfernt sich von deiner ursprünglich geschilderten Situation.

M.

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