Hallo,
in diesem Artikel
steht u. a.:
„Die angegriffenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz“, heißt es im Urteil. Die Meinungsfreiheit gelte unabhängig davon, „ob die Äußerungen sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind“. In dem Urteil stützte sich das BVerfG auf frühere Urteile.
In diesem Fall geht es um eine politische Meinungsausage. In anderen Fällen, wenn z. B. ein Kunde sich bei einem Verkauf über den Tisch gezogen fühlt und öffentlich darüber berichtet, meine ich gelesen zu haben, dass er wegen Geschäftsschädigung verklagt und auch verurteilt werden kann - selbst wenn seine Aussage wahr und begründet ist sowie sachlich vorgetragen wird.
Das würde dann aber dem oben erwähnten Grundrecht auf Meinungsfreiheit massiv widersprechen. Oder verstehe ich da etwas falsch?
Grüße
Carsten