Meinungsfreiheit - ja oder nein?

Hallo,

in diesem Artikel


steht u. a.:

„Die angegriffenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz“, heißt es im Urteil. Die Meinungsfreiheit gelte unabhängig davon, „ob die Äußerungen sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind“. In dem Urteil stützte sich das BVerfG auf frühere Urteile.

In diesem Fall geht es um eine politische Meinungsausage. In anderen Fällen, wenn z. B. ein Kunde sich bei einem Verkauf über den Tisch gezogen fühlt und öffentlich darüber berichtet, meine ich gelesen zu haben, dass er wegen Geschäftsschädigung verklagt und auch verurteilt werden kann - selbst wenn seine Aussage wahr und begründet ist sowie sachlich vorgetragen wird.

Das würde dann aber dem oben erwähnten Grundrecht auf Meinungsfreiheit massiv widersprechen. Oder verstehe ich da etwas falsch?

Grüße
Carsten

Hallo,

du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Die Meinungsfreiheit ist zuerst einmal ein Recht gegenüber dem Staat. Daher steht es im Grundgesetz und nicht etwa im Strafgesetzbuch. Der Staat verfügt über Macht und Resourcen, die Meinungsfreiheit schützt den Bürger davor von diesem „überfahren“ zu werden, wenn er seine Meinung frei äußert.

Meinungsfreiheit bedeutet eben nicht, dass man zu jeder Zeit und überall sagen (oder schreiben) kann, was einem gerade in den Sinn kommt. Auch hier gibt es gesetzliche Grenzen.

Und genau diese greifen im zweiten Fall. Tatsachenbehauptungen sind unstrittig, „in der Eckkneipe ist das Bier schal“ ist aber eben keine. Daher kann der Wirt dagegen vorgehen, wenn er es darauf anlegt.

Gruß,
Steve