aufgrund der schrecklichen Anschläge, die in diesen Tagen in Paris stattgefunden haben, wollte ich gerne eine Antwort auf eine wichtige Frage haben, nämlich inwiefern der Meinungsfreiheit Grenzen gesetzt werden. Diese Frage beschäftigt mich gerade sehr.
Ich bin kein religiöser Mensch, aber darf ich mich im Rahmen der Meinungsfreiheit über alles und jeden lustig machen? Also angenommen, ich wäre extrem gläubig und da kommt eine Zeitung/Satiriker/Stand-Up-Comedian daher und stellt religiöse Figuren bzw. verunglimpft meinen Glauben, der mir sehr viel bedeutet. Er verletzt mich in meinen Gefühlen.
Ist das rechtens? Also, ist das grundlegend erlaubt oder kann ich im Grunde genommen alles unter die Meinungsfreiheit packen?
Beispielsweise, Dieter Nuhr macht sich ja sehr über den Islam lustig. Zugegeben, ich muss oft auch laut lachen. Aber andererseits kann ich mir gut vorstellen, dass ein religiöser Mensch das sicher alles andere als lustig findet. Ab wann ist es dann eine Straftat?
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen.(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
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Es muss also der „öffentlichen Frieden“ gestört sein. Und damit beginnt das Problem: Wann das aber genau der Fall ist, ist immer vom Einzelfall abhängig, da die „Störung“ selbst nicht klar umrissen werden kann. Der BGH hat in seinem Beschluss vom 20.09.2010 in dem Verfahren 4 StR 395/10 das ganze näher definiert - siehe Randziffer 11: Bricht man das ganze auf eine Beziehung mit Aussagen…
Ich bin kein religiöser Mensch, aber darf ich mich im Rahmen
der Meinungsfreiheit über alles und jeden lustig machen?
Naja, eine (umstrittene) gesetzliche Grundlage findest Du im § 166 StGB.
Da ist von „Beschimpfung“ die Rede, was nur bedingt etwas mit „darüber lustig machen“ zu tun hat.
Also
angenommen, ich wäre extrem gläubig und da kommt eine
Zeitung/Satiriker/Stand-Up-Comedian daher und stellt religiöse
Figuren bzw. verunglimpft meinen Glauben, der mir sehr viel
bedeutet. Er verletzt mich in meinen Gefühlen.
Allerdings gab es in der Vergangenheit Beispiele, die verboten wurden (mir fällt da spontan irgendein krankes Theaterstück o.ä. ein, in dem die Jungfrau Maria mit einer Klobürste befruchtet wurde und Tiere ans Kreuz genagelt werden sollten).
Ist das rechtens? Also, ist das grundlegend erlaubt oder kann
ich im Grunde genommen alles unter die Meinungsfreiheit
packen?
Im Zweifel wird das ein Gericht entscheiden müssen.
Beispielsweise, Dieter Nuhr macht sich ja sehr über den Islam
lustig. Zugegeben, ich muss oft auch laut lachen. Aber
andererseits kann ich mir gut vorstellen, dass ein religiöser
Mensch das sicher alles andere als lustig findet.
Etwas off topic:
JEDER, über den sich ein Comedian/Kabarettist lustig macht, könnte sich in seinen Gefühlen verletzt fühlen.
Warum genießen Religionen einen Vorrang?
Urteile vom 9. August 1977 - 1 StR 74/77
vom 2. April 1987 - 4 StR 55/87 und
Beschluss vom 19. Mai 2010 - 1 StR 148/10
reicht aus, dass die Handlung zumindest konkret zur Störung des öffentlichen Friedens geeignet ist, also wenn die entsprechende Ankündigung in der Öffentlichkeit erfolgt
ODER - und das ist der Punkt - wenn nach den konkreten Umständen damit zu rechnen ist, dass Ankündigung einer breiten Öffentlichkeit bekannt werden wird.
Hmm. Ich verstehe, was Sie meinen. Aber kann man das wirklich miteinander vergleichen? Also, wenn ich Privatperson A beleidige ist das ja schon nicht OK, aber angenommen Sie sind ein tiefgläubiger Christ und ich würde Jesus Christus im Kabarett als Pädophilen bezeichnen? Ist es denn dann nicht logisch, dass sich gläubige Christen in ihrer Anschaung verletzt fühlen? Wann ist dann der Straftatbestand der „Beleidung von religiösen Gefühlen“ erfüllt? Weil es muss ja Grenzen geben. Man kann ja nicht alles unter die Meinungsfreiheit packen. Ich denke außerdem, dass es etwas anderes ist, wenn man im Kabarett beispielsweise einen Politiker oder gewisse Trends und Entwicklungen durch den Kakao zieht, als wenn man jetzt etwas beleidigt, was viele Menschen verehren (beispielsweise einen Guru oder einen religiöse Persönlichkeit, was auch immer).
diesen § halte ich für „Steizeitdenke“, passt absolut nicht ins Jahr 2015.
Bedauerlicherweise kriechen Poitiker aber den „Jenseitsreligionen“ immer noch in den christlichen Arsch.
Vollpfosten Stoiber wollte sogar einmal (natürlich im Wahlkampf!) eine Verschärfung des § 166 StGB.
diesen § halte ich für „Steizeitdenke“, passt absolut nicht ins Jahr 2015.
Bedauerlicherweise kriechen Poitiker aber den „Jenseitsreligionen“ immer noch in den
christlichen Arsch. Vollpfosten Stoiber wollte sogar einmal (natürlich im Wahlkampf!) eine
Verschärfung des § 166 StGB.
stimme ich dir voll zu…die Grenze sollte wirklich nur bei persönlichen Beleidigungen liegen.
die Meinungsfreiheit mag es erlauben, allerdings bin ich der Meinung, man muss nicht alles ausreizen, was erlaubt ist.
Wenn ich mit Menschen friedlilch zusammen leben will, provoziere und verletze ich sie nicht absichtlich. Das sollte auch für das gesellschaftliche Zusammenleben gelten.
Jetzt, nach den Anschlägen, wirkt es wie Angst, wenn Karikaturen nicht mehr abgebildet werden. Hätte man schon vorher einfach aus Rücksichtnahme darauf verzichtet, ginge es uns allen besser…
Und mit dem „friedlichen Zusammenleben“ meine ich wohlgemerkt die 99 Prozent der Menschen, die das wollen. Wegen eines kleinen Bruchteils extremistischer Terroristen sollten wir nicht das friedliche Zusammenleben mit allen anderen gefährden.