Die Aufnahmekriterien für den Erwerb der AHR (allgemeinen Hochschulreife, 6. Semester) sind Momentan wie folgt:
- Entweder abgeschlossene sozialversicherungspflichtige Ausbildung (schulische Ausbildung zählt nicht, 400€ Job zählt nicht, ein Jahr gemeldete Arbeitslosigkeit ist, freiwilliges soziales Jahr wird angerechnet)
- Drei jähriges Kind
- Dreijährige Betreuung einer pflegebedürftigen Person
Besitzt man lediglich „nur“ die Zulassung zur gymnasialen Oberstufe (FOR/Q), darf man leider nur bis zum 4. Semester am Unterricht teil nehmen, muss das Kolleg ohne Prüfung mit einem Abschlusszeugnis, dass den Erwerb der FHR (Fachhochschule „nur schulischer Teil“) bestätigt (aber nicht überall anerkannt ist) verlassen.
Das Bedeutet wiederum, dass man nicht an Hochschulen studieren darf und man zu vielen Studienbereichen nicht zugelassen wird. (Überblick verschafft hier diese Seite: http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/resultList.do )
WbKs sind an die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildung (APO-WbK) gebunden und können auch wenn sie wollen überdurchschnittlich gute Schüler über das 4. Semester hinaus nicht weiter unterrichten und quasi gezwungen gute Schüler und lernbereite Schüler (mit teilweise Notendurchschnitten von 1,4) der Schule zu verweisen.
Es geht ja gar nicht um die Berufserfahrung, die ich auch in einem 400€ Job erlange, sondern nur darum, dass der Arbeitgeber sozialversicherungspflichtige Beiträge gezahlt hat. (http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherung )
Ungerechte Selektivität des zweiten Bildungsweges!!
Was mein/en/t Sie/Ihr??
Viele wollen mit Unterschriftenlisten und einem Appell bzw einer Petition dagegen vorgehen und eine änderung erwirken.