Meisetr BAFÖG und Zuschüsse

2010 habe ich Meisterbafög erhalten. Ferner Zuschüsse von nahezu 30% die nicht rückzahlbar sind.
Muss ich die Zuschüße in meiner Steuererklärung angeben? Kannich die Bafög Rückzahlugen ab 2012 als Werbungskosten geltend machen?

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,

die Zuschüsse müssen angegeben werden, es wird aber nur der nicht rückzahlbare Teil angerechnet, daher wird die Rückzahlung 2012 auch nicht berücksichtigt.

Gruß

Hallo,
Tut mir leid, aber da keine ich mich auch nicht genau aus.

Gruß monika61

nein du mussst nichts in der steuererklärung angeben hast aber auch keine möglichkeit werbungskosten geltend zu machen

Hallo,

Zuschüsse mindern Ihre WErbungskosten in der Anlage N.
Rückzahlung ist nicht steuerlich abzugsfähig.

Hallo
Ich glaube schon das du die Bafög Rückzahlungen als Werbungskosten angeben kannst den du hast ja das geld geliehen (als Darlehen) bekommen und nicht geschenktdu musst es ja aus eigener Tasche bezahlen und des gehört ja zur beruflichen Weiterbildung oder ähnliches eben.
Ob du die Zuschüsse angeben musst weis ich leider nicht
LG Mausi123

Hallo,

Bafög-Rückzahlungen sind weder Werbungskosten noch Sonderausgaben.

Die Studiengebühren kannst Du komplett steuerlich
absetzen ohne Dein Bafög anzurechnen.

Mfg
Michelle

Hallo,

mit Kosten der Berufsausbildung kenne ich mich leider nicht aus.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

hier gehen Sie am Besten zu einem Steuerberater mit sämtlichen Unterlagen, dieser kann Ihnen vor Ort mit Rat und Tat,Rede und Antwort geben.

Mfg

Angela06