Meister anstellen oder Werklohnvertrag ?

Guten Tag,
kann man als Unternehmen im Tätigkeitsbereich Anlagentechnik Heizung-Sanitär einen Meister im Werklohnvertrag beschäftigen, oder muß er fest eingestellt werden? - Es geht hierbei um die Berechtigung an Trinkwasserleitungen zu arbeiten, Gasleitungen zu montieren und anzuschließen, bzw. Fachunternehmererklärungen abzugeben.

Da wäre dann erst mal die Frage zu klären wer die Arbeiten an den Gas- und Wasserleitungen durchführt.
Selbstständig als Gas- und Wasserinstallateur nur mit Gesellenbrief oder Hausmeisterservice der alles macht auch OHNE AUSBILDUNG UND FACHKENNTNISSE aus diesem Gewerk und jemand sucht der den Kopf dafür hin hält?

Gruß
Nelsont

Die Frage war deutlich formuliert - die Antwort leider wenig aufschlußreich. Bleibt wohl nur die Handwerkskammer o.ä.