Meister anstellen?

Hallo miteinander,
eine Frage beschäftigt mich, vielleicht kennt sich jemand aus…:
meine Frau möchte einen Kinderfriseur mit Kinderkleidung eröffnen und ist selbst nicht Friseurin. Eine befreundete Friseurmeisterin soll die Haare schneiden. Diese Meisterin soll lediglich stundenweise nach Bedarf in den Laden kommen. Da der Meister nach der Novelle der HandwerksO nicht mehr Inhaber sein muss (ich hoffe das stimmt), meine Frage: kann diese Meisterin Ihre Tätigkeit meiner Frau in Rechnung stellen oder aber eine Art „Stuhlmiete“ zahlen oder ist da die Kammer dagegen dh muss der Meister zumindest als Betriebsleiter angestellt werden? Und wenn das so ist: kann dieser Meister auf 400 euro-basis/Minijob angestellt werden?
Vielen Dank

Michi

Hallo Michi,

frag doch einfach mal hier nach:

http://www.buhev.de

Danke

Grüsse

Sven

danke sven, das hab ich schon. leider bislang keine Antwort erhalten, deshalb
dachte ich, vielleicht kennt sich hier jemand aus…

Michi

Hi Michi,

Der Zwang zum Meisterbrief vor einer Existenzgründung im Handwerk wird für Friseurbetriebe ab 2004 abgeschafft. Ein selbständiger Friseur muss dann nicht mehr selbst den Meisterbrief haben. Es reicht aus, wenn er einen Meister beschäftige.

Gesellen sollen nach zehn Jahren Berufstätigkeit einen Rechtsanspruch auf Selbstständigkeit erhalten.

aus: www.hairweb.de

Gruß Bianca

Hi Michi,

Der Zwang zum Meisterbrief vor einer Existenzgründung im
Handwerk wird für Friseurbetriebe ab 2004 abgeschafft.

Nein! Nach der neuen HwO ist Friseur weiter zulassungspflichtiges Handwerk, also Meisterbrief erforderlich. Aber, und das ist neu, Friseurgesellen mit 6 Jahren Taetigkeit in diesem Beruf, davon 4 Jahre Fuehrungstaetigkeit, koennen eine Ausuebungsberechtigung erhalten.
Alles nachzulesen in
http://www.gruender-ratgeber.de/handwerksordnung-ref…

Ein selbständiger Friseur muss dann nicht mehr selbst den
Meisterbrief haben. Es reicht aus, wenn er einen Meister
beschäftigt.

Das gilt fuer den Betrieb eines Friseur-Salons.
Ein selbststaendiger Friseur muss schon Anlage A der HwO erfuellen.

Gesellen sollen nach zehn Jahren Berufstätigkeit einen
Rechtsanspruch auf Selbstständigkeit erhalten.

Nein, bereits nach 6 Jahren einschliesslich 4 Jahre Fuehrungstaetigkeit.

aus: www.hairweb.de

Ist hoffnungslos veraltet .
Gruss, Petersen

Gruß Bianca

Hi,
mach’s nicht so kompliziert!
Im Prinzip ist hier alles moeglich, wenn die Friseurmeisterin fuer den Kindersalon zustaendig ist.
Besprich mal das Modell mit der IHK, damit du nicht noch zusaetzlich HwK-Beitraege zahlen musst. Nur das duerfte dein Problem sein.
Gruss, Petersen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

danke für die Antworten. Mit geht es aber darum, ob ich den Meister auch im Rahmen eines minijobs anstellen kann…

michi