Hallo Hannes,
Jedoch beziehe ich im Moment noch MeisterBafög. Muss ich dieses Kündigen, wenn ja wie und Bestehen damit Rechtsfolgen durch den Abbruch meinerseits ?
Wenn du dich entschließt, die Ausbildung zum Heilerzieher abzubrechen, musst du dies unbedingt dem Bafög-Amt mitteilen.
Dazu teilst du deiner Fortbildungsstätte mit, dass du die Maßnahme kündigen möchtest. Daraufhin lässt du dir von der Fortbildungsstätte das Formblatt F (Nachweis des Bildungsträgers über die regelmäßige Lehrgangsteilnahme) ausfüllen und reichst diese beim Amt ein.
Als Rechtsfolgen des Abbruchs gibt es zweierlei zu bedenken:
1)Förderung für eine Maßnahme, die
auf ein anderes Fortbildungsziel vorbereitet,
wird nur dann geleistet, wenn für die
Aufgabe des früheren Fortbildungsziels
ein wichtiger Grund maßgebend war. (§7 (3) AFBG)
Wenn du allerdings einfach in deinen alten Beruf zurückwechselst, ohne weitere Bafög-gestützte Fortbildungen machen zu wollen, sehe ich da keine Probleme.
2) Rückzahlung des Bafögs. Es ist möglich, dass du bei Abbruch Teile der Ausbildungsförderung sofort zurückzahlen musst. Dazu kann ich zwar im Gesetz keine eindeutige Regelung erkennen, aber ich weiß nicht, was ggf. im Darlehensvertrag mit der KfW vereinbart ist. Deshalb empfehle ich dir hier, noch einmal in die Vertragsbedingungen zu schauen und dich an die Meister-Bafög-Hotline 0800-6223634 zu wenden, um die Bedingungen vorher zu klären.
Viele Grüße
tinastar