Meister Bafög bei Ausbildungsabbruch Kündigen ?

Sehr geehtre Damen und Herren,

ich habe im September 2011 eine schulische Ausbildung zum Heilerzieher begonnen und nun nach etwa einem Jahr Ausbildungszeit festgestellt das dieser Beruf mir nicht das gibt was ich von ihm erwartet hätte. Ich bin jedoch bereits Ausgelernter Tierarzthelfer und würde mich gerne auf diesen Beruf zurückorientieren, ich habe wirklich sehnsucht nach den Tieren. Jedoch beziehe ich im Moment noch MeisterBafög. Muss ich dieses Kündigen, wenn ja wie und Bestehen damit Rechtsfolgen durch den Abbruch meinerseits ?

Mit freundlichen Grüssen Hannes

Hallo Hannes,

du musst in jedem Fall Bescheid sagen.

Die Rückzahlungsmodalitäten ändern sich durch einen Abbruch nicht.

mfg
Stefaniel

Hallo zurück,

gut also werd ich morgen gleich perönlich langgehen und bescheid geben. Also würde ich einfach nur kein Meisterbafög mehr bekommen und in 2 jahren mit den Ratenzahlungen beginnen oder wie muss ich das Verstehen ?

mfg Hannes

So isses :wink:

St.

supi ^^

dann danke für die schnelle hilfe

lg Hannes

Sehr geehrte Herr Hannes,

sie sind verpflichtet, dem zuständigen Amt die Beendigung der Ausbildung unverzüglich mitzuteilen, §§ 21 Abs 2 AFBG iVm 60 I SGB I.
Mit Beendigung der Fortbildung endet auch Ihr Anspruch auf MeisterBafög, so dass die Zahlung eingestellt wird, bzw. überzahltes BaföG zurückzuerstatten ist.
Einen rückwirkenden Entzug der Leistung müssen Sie nicht befürchten, es Sei denn, sie haben in diesem Jahr keinen einzigen einer evtl. vorgesehenen Leistungsnachweise erbracht. In diesem extremen Fall könnte dem Amt die Gewährung missbräuchlich erscheinen.
Dich Ihre Ausbildungstelle wird Ihnen sicherlich die bisherige regelmäßige Teilnahme bestätigen können.

Doch besteht das Meister-Bafög eh nur zu einem kleineren Teil aus Zuschuss, und dem größeren Teil aus einem Darlehen. Zu beachten ist, dass mit Abbruch der Ausbildung gleichzeitig die Rückzahlungsverfplichtung einsetzt.
Ob die übliche Stundung(Zahlungsaufschub) insb. bei niedrigem/keinem Einkommen gewährt wird, kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen. Doch es müsste so sein.

Hallo Hannes,

Jedoch beziehe ich im Moment noch MeisterBafög. Muss ich dieses Kündigen, wenn ja wie und Bestehen damit Rechtsfolgen durch den Abbruch meinerseits ?

Wenn du dich entschließt, die Ausbildung zum Heilerzieher abzubrechen, musst du dies unbedingt dem Bafög-Amt mitteilen.
Dazu teilst du deiner Fortbildungsstätte mit, dass du die Maßnahme kündigen möchtest. Daraufhin lässt du dir von der Fortbildungsstätte das Formblatt F (Nachweis des Bildungsträgers über die regelmäßige Lehrgangsteilnahme) ausfüllen und reichst diese beim Amt ein.

Als Rechtsfolgen des Abbruchs gibt es zweierlei zu bedenken:
1)Förderung für eine Maßnahme, die
auf ein anderes Fortbildungsziel vorbereitet,
wird nur dann geleistet, wenn für die
Aufgabe des früheren Fortbildungsziels
ein wichtiger Grund maßgebend war. (§7 (3) AFBG)
Wenn du allerdings einfach in deinen alten Beruf zurückwechselst, ohne weitere Bafög-gestützte Fortbildungen machen zu wollen, sehe ich da keine Probleme.
2) Rückzahlung des Bafögs. Es ist möglich, dass du bei Abbruch Teile der Ausbildungsförderung sofort zurückzahlen musst. Dazu kann ich zwar im Gesetz keine eindeutige Regelung erkennen, aber ich weiß nicht, was ggf. im Darlehensvertrag mit der KfW vereinbart ist. Deshalb empfehle ich dir hier, noch einmal in die Vertragsbedingungen zu schauen und dich an die Meister-Bafög-Hotline 0800-6223634 zu wenden, um die Bedingungen vorher zu klären.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,
so spezielle Fragen würde ich mit dem entsprechenden Amt klären.

MfG ulf