Meister-Bafög in der Steuererklärung 2014

Hallo liebe Experten,

Person A hat im Mai 2014 eine Weiterbildung begonnen und wird durch das Meister Bafög gefördert. Sie erhält teils einen Zuschuss von der Bezirksregierung, der nicht zurück gezahlt werden muss und teils ein Darlehen der KfW Bank.
Person A ist bereits bewusst, dass das Darlehen unrelevant für die Steuer ist.

Der Lehrgang dauert insgesamt 16 Monate, kostet insgesamt 5888,00 EUR und wird monatlich zu je 368,00 EUR von Person A beglichen.
Im Jahr 2014 hat Person A somit 8 Monatsraten á 368,00 EUR (2944,00 EUR) bezahlt.
Vom Amt hat Sie 2x jeweils 561,20 EUR überwiesen bekommen.

Ist dieser Zuschuss Steuerfrei und muss NICHT angegeben werden, können somit die vollen bereits gezahlten Kursgebühren i.H.v. 2944,00 EUR in den Werbungskosten geltend gemacht werden?
Oder muss der gezahlte Zuschuss i.H.v. 1122,40 EUR angegeben werden, wenn ja wo genau?Vielen Dank für Eure Hilfe.
VG

Servus,

der Zuschuss mindert die Kosten, die der Steuerpflichtige selbst zu tragen hat. Er ist also nicht in irgendeiner Weise als Einnahmen zu erklären, sondern von den Werbungskosten/Betriebsausgaben abzusetzen. Deswegen, weil es sich nicht um einen Zuschuss zur allgemeinen Lebenshaltung handelt, sondern weill er zweckgebunden für die Fortbildung ist.

Interessanter ist im vorliegenden Fall die Frage, ob außer den Gebühren tatsächlich keine Werbungskosten/Betriebsausgaben anfallen? Keine Reisen / Präsenzunterricht / Prüfungen außerhalb der eigenen Wohnung? Keine Arbeitsmittel, Literatur, Papier etc.?

Schöne Grüße

MM