Meister - Bafög - kommt in Frage oder nicht?

Hi zusammen!
Ist diese Aussage richtig?

Mit einem Dipl-Ing. (FH) kommt Meister-Bafög für eine Fachlehrerausbildung in Bayern  - Richtung Kunst, Werken, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik nicht in Frage.

weil: diese  Ausbildung nur als Erstausbildung förderfähig ist
und ein Dipl-Ing. (FH) bedeutet, dass die Fachlehrerausbildung kein „Aufstieg“ mehr wäre.

Richtig oder falsch?
Wäre für kurze Quelle oder Begründung dankbar, mein Vertrauen in manche Ämter ist ein wenig erschüttert.

Danke und Grüße
kernig

Hallo,

Hallo, Ist diese Aussage richtig?
Mit einem Dipl-Ing. (FH) kommt Meister-Bafög für eine
Fachlehrerausbildung in Bayern - Richtung Kunst, Werken,
Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik nicht in Frage.

Sehe ich auch so. Für FH-Absolventen gibt es keinen Aufstieg im Sinne des Meister-BAföG. Ein Aufstieg wäre vom Gesellen zum Meister. Ein Ing. befindet sich schon darüber.

weil: diese Ausbildung nur als Erstausbildung förderfähig ist

Wenn überhaupt. Schreibt wer?

und ein Dipl-Ing. (FH) bedeutet, dass die Fachlehrerausbildung
kein „Aufstieg“ mehr wäre.

s.o.

Wäre für kurze Quelle

mein Lesart in § 2 Meister-AFBG

mein Vertrauen
in manche Ämter ist ein wenig erschüttert.

Warum? Weil du das Gesetz für ungerecht hälst? Hast du dich sachdienlich verhalten? Schriftlichen Antrag gestellt? Schriftlichen Ablehnungsbescheid erhalten?

Gruß
Otto

Hi!

Wenn überhaupt. Schreibt wer?

Mündliche Auskunft im BAfög-AMt.

Warum? Weil du das Gesetz für ungerecht hälst?

Nein. Ich kannte es ja bis Dato noch gar nicht. Und es ist ja wurst, für was ich so ein Gesetz halte. Ich möchte nur wissen, was es konkret für meinen Fall aussagt.

Hast du dich
sachdienlich verhalten?

??? Ich habe mich erkundigt???

Schriftlichen Antrag gestellt?

Nein, vorher einen Termin ausgemacht und persönlich angefragt, ob das überhaupt in Frage kommt, um uns evtl. viel Papierkram zu ersparen :smile:

Schriftlichen Ablehnungsbescheid erhalten?

Nein, warum vermutest Du das?

Meine Zweifel liegen in der auskunftserteilenden Person begründet. Die wirkte sehr unsicher auf mich und brauchte sehr lange, bis sie überhaupt den Sinn meiner Frage verstanden hatte. Wusste auch gar nichts von dem Termin, den ich aber per Mail zugeschickt bekommen hatte. Sowas eben. Wirkte nicht besonders professionell, da dachte ich, ich frage hier nochmal nach. Zwei oder mehr Quellen sind sicherer als eine, schließlich geht es um mein Geld…

Danke und Grüße
kernig

Hallo,

Schriftlichen Ablehnungsbescheid erhalten?

Nein, warum vermutest Du das?

Wie vermutet hast du dich falsch verhalten: Bei einer Behörde beantragt man immer schriftlich und erhält dann einen schriftlichen Bescheid. Nur damit kann man im rechtlichen Sinne etwas anfangen. Was wer gesagt haben soll und was wer verstanden hat ist dafür ungeeignet. Es gibt überall auch Menschen mit ausgeprägtem Helfersyndrom, die nicht zugeben können, nicht fachkompetent zu sein.

Gruß
Otto

Danke
für die fachkundige Antwort Belehrung

kopfschüttelnde Grüße
kernig

Gruß
Otto