Meister-BAföG-Rückforderung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Meister-BAföG:
Und zwar ist Mr. X eine Rückforderung des BAföG-Amtes ins Haus geflattert. Mr. X hatte von April 2010 bis April 2012 den Industriemeisterkurs Chemie in Abendform besucht – neben der vollkontinuierlichen Wechselschicht. Natürlich sind deswegen etliche Fehlzeiten entstanden; und nun wird Mr. X vorgeworfen, dass Arbeitszeit keine Entschuldigung für Fehlzeiten sei. Auch die Vorlage einer Kopie des erlangten Meisterbriefes hatte keine Wirkung.

Was tun? Welche Rechte hat Mr. X?

Vielen Dank für die Hilfe

Hallo

Mr. X hatte von April 2010 bis April 2012 den Industriemeisterkurs Chemie in Abendform besucht – neben der vollkontinuierlichen Wechselschicht. Natürlich sind deswegen etliche Fehlzeiten entstanden; und nun wird Mr. X vorgeworfen, dass Arbeitszeit keine Entschuldigung für Fehlzeiten sei.

Aber dazu werden doch im Vorfeld schon Regelungen getroffen worden sein. Das muss doch irgendwo „im Kleingedruckten“ stehen?!

Auch die Vorlage einer Kopie des erlangten Meisterbriefes hatte keine Wirkung.

Was tun? Welche Rechte hat Mr. X?

Ich weiß leider noch nicht, was genau das Problem ist, und was Mr.X erreichen möchte.

LG
Der Kater

Hallo !

Na, Rückzahlung des Darlehensanteils der Förderung (ca. 70 %) muss ja sowieso erfolgen.
Geht es um den Zuschuss von ca. 30 % der Förderung?

Natürlich wird auch nur die tatsächliche Meisterschule gefördert, also muss man da auch regelmäßig dran teilnehmen.
Aber wenn man den Abschluss nachweisbar erreicht hat, wo wäre denn da das Problem?
Das ist doch eine erfolgsabhängige Förderung und der Erfolg ist die Meisterprüfung.
Über eine Totalrückzahlung kann man m.E. doch nur nachdenken, wenn die Schule abgebrochen wird.
Aber das muss ja alles im Bescheid drinstehen und auch eine Rechtsmittelbelehrung für Einsprüche.

MfG
duck313

Hallo,

Und zwar ist Mr. X eine Rückforderung des BAföG-Amtes ins Haus
geflattert.

Was da so angeflattert kommt ist vermutlich ein Bescheid. Darin werden Forderungen mit rechtlicher Begründung gestellt. Desweiteren dort auch als Rechtsbehelf wie man dagegen angehen kann. Wer hier Rat sucht, sollte konkretere Angaben machen.

Gruß
Otto