Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Meister-BAföG:
Und zwar ist Mr. X eine Rückforderung des BAföG-Amtes ins Haus geflattert. Mr. X hatte von April 2010 bis April 2012 den Industriemeisterkurs Chemie in Abendform besucht – neben der vollkontinuierlichen Wechselschicht. Natürlich sind deswegen etliche Fehlzeiten entstanden; und nun wird Mr. X vorgeworfen, dass Arbeitszeit keine Entschuldigung für Fehlzeiten sei. Auch die Vorlage einer Kopie des erlangten Meisterbriefes hatte keine Wirkung.
Was tun? Welche Rechte hat Mr. X?
Vielen Dank für die Hilfe