da ich im AFBG nicht fuendig werde, suche ich Hilfe bei den allseits gebildeten www-lern
Jemand beantragt Meisterbafög, bekommt dies auch und beginnt die Ausbildung - nach mehreren Monaten: neuer Job, Abbruch der Ausbildung wird angedacht - Auskunft beim zuständigen Sachbearber: Wenn sie die Ausbildung abbrechen, haben sie den gesamten Förderbetrag am Stueck und sofort zurueck zu zahlen." - Wie gesagt, aus dem Gesetzestext ergibt sich fuer mich keine abweichende Rueckzahlungsregelung und auf eine solche wurde die Betroffene auch nicht hingewiesen.
Der Zuschuss für die Lehrgangsgebühren muss nicht zurückbezahlt werden (außer, du beginnst im Juli zu arbeiten und kannst erst zum Oktober kündigen, dann musst du den restlichen Beitrag selbst bezahlen). Das Darlehen für den Maßnahmebeitrag muss zurückgezahlt werden - zu wann weiß ich leider nicht.
Der Zuschuss zum Leben muss hingegen sofort und voll zurückgezahlt werden. Das Darlehen zum Unterhaltsbeitrag muss auch zurückgezahlt werden - zu wann weiß ich auch hier nicht.
Überprüfe unbedingt den Rückzahlungsbetrag, manchmal vertut sich da ein Sachbearbeiter um ein paar Hunderter…
Bei der Hotline 0800 - 6223634 habe ich eigentlich immer gute Auskünfte bekommen. Sichere dort noch mal meine Aussage ab, denn es kann sich auch mal etwas ändern…
Eine sofortige Rueckzahlung ergibt sich per AFBG nur bei Täuschung/ unrechtmäßigem Bezug. Von daher stellt sich mir dann immernoch die Frage nach der Grundlage…
Werden mal die Hotline in Angriff nehmen!
Herzliche Grueße
anna
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]