Hallo zusammen,
ich besuchte von April 2010 bis April 2012 die Meisterschule zum Indutriemeister Chemie. Der Kurs wurde in Abendform besucht, neben der vollkontinuierlichen Wechselschicht.
Der Arbeitgeber hatte mir keine Freistellung gewährt, sodass einiges an Fehlzeiten auftraten.
Diese Fehlzeiten stellen nun ein Problem bei der Berechnung des mir gewährten Meister BaföG´s dar.
Zunächst wurden für insgesamt drei Maßnahmeabschnitte ca.1200€ gewährt.
Vorraussetzung dabei war die regelmäßige Teilname am Unterricht. Grenzen dabei 10% unentschuldigte Fehlzeit und insgesamt 30% entschuldigte Fehlzeiten werden toleriert.
Meine Fehlzeit bedingt durch die Arbeit beträgt knapp unter 30% gesamt.
Mitgeteilt wurde mir dann, dass Arbeitszeit keine entschuldigte Fehlzeit sei.
Daraus wurde eine Rückforderung errechnet,so dass ich ca.850€ zurückzahlen soll.
Ist es rechtens festzulegen das Arbeitszeit keine Entschuldigung sei und dies nun ein Grund für die Neuberechnung des BaföG´s ist?
Und wie kann es sein, dass jeder Teilnehmer, trotz ähnlicher Fehlzeiten unterschiedlich behandelt und berechnet wird?
Welche Schritte könnte ich dagegen einleiten?
Danke für die Hilfe!!!