Hi allerseits, ich komme grad vom Gewerbeamt und bin total verwirrt. Ich wollte auf meine Gewerbeanmeldung folgendes schreiben:
Handel mit Hard und Software, Reparatur von Pc´s …
Die Sachbearbeiterin sagte das ich nen Meister als Informatik-Techniker brauche. Hääää? Stimmt das wirklich?
Bitte um Hilfe
Danke
Hi,
das dürfte nicht stimmen. Die IT-Berufe sind keine handwerklichen Berufe. Deswegen gibt es in diesen Berufsbildern gar keinen Meister. Ich weiß nicht was die gute Dame da geritten hat.
Vielleicht liegt es an der Beschreibung die du für dein Gewerbe abgeben wolltest. Vielleicht war ihr das zu Elektrik lastig und sie meinte, dass dass nur ein Meister in diesem Bereich machen kann.
Gruß
Samira
Danke für die Antwort, genau das dachte ich ja auch, aber in der Gerwerbeordnung steht Informationstechniker als Meisterberuf, das hat sie mir gezeigt, steht auch bei der Handwerkkammer. Blos ich glaube nicht, das jeder der Pc´s repariert nen Meister hat…
MFG Patrick
PC-Reparatur als Handwerk
Hi !
Es ist die Frage, in wie weit die von dir angebotenen „Reparaturen“ tatsächlich im juristischen Sinne als Reparaturen zu behandeln sind.
Das bloße Austauschen von Grafikkarte, RAM-Bausteinen etc. gehört nicht zum Handwerk. Soll aber auch mal gelötete werden oder sonstwie bestehende Fertigteile verändert werden, ist eine Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich.
BARUL76
Hallo!
ich glaube nicht, das jeder der Pc´s repariert nen Meister hat…
Du willst ein Gewerbe anmelden, also einen Betrieb führen. Du willst Geräte reparieren, bei denen es um elektrische Sicherheit (und um EMV u. v. m.) geht.
Will jemand einen Betrieb eröffnen, um Waschmaschinen zu reparieren, braucht er aus guten Gründen einen Meisterbrief des Elektrohandwerks. Warum sollte es bei Dir anders sein?
Gruß
Wolfgang
Ich verstehe einfach nicht das ich einen Meisterbrief zum Reparieren eines PC´s brauche, wo doch fast jeder 16jährige schon selber am seiner Kiste gebastelt hat.
Ich habe abgschlossene Ausbildungen als PC/Netzwerktechniker sowie Netzwerk-Administrator. Das is ja wohl ein Witz das ich um ne Graka oder HDD zu wechseln ich nen Meister mache…Hallo…gehts noch.
Bei dem Beispiel Waschmaschine sehe ich das ein, denn ich kenne keinen der das sonst selber repariert.
Sorry aber das ist mir unverständlich
Ja, aber so ist es nun einmal. Auch wenn man privat an seinem Auto rumschraubt, so darf man das noch lange nicht gewerblich ohne KFZ-Meister machen.
Ich habe dazu auch schon mal geschrieben:
Wenn ein PC kundenspezifisch gefertigt wird, ist die HWK zuständig.
Wird ein industriell gefretigter PC über die Theke verkauft ist die IHK zuständig. In jedem Fall sind einige Bedingungen (z.B. Konformitätserklärung CE-Kennzeichnung) einzuhalten. Dise kann ein privater „Schrauber“ in der Regel nicht.
Ich denke mal, dass ihr euch missverstanden habt, bzw. sie sich an dem Begriff „Reparatur“ gestört hat. Die Reparatur ist eine wesentliche Tätigkeit des Informationstechnikers und somit zulassungspflichtig. Darunter fällt dann z.B. eine Monitorreparatur und Arbeiten an Netzspannungsteilen.
Für die Tätigkeiten, die du wahrscheinlich ausführen willst, braucht man selbstverständlich keinen Meistertitel.
Folgende Tätigkeiten darfst du ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausüben:
Kein Gewerbe der HwO bzw. kein Handwerk i.S. von §1 Abs. 2 Ziff. 3
HwO liegt vor bei Tätigkeiten im PC-Service:
- Austausch von Modulen, Netzteilen, Platinen, Laufwerken, Karten
- Konfiguration der Systemdateien
- Installation der System- und Anwendungssoftware
- strukturierte Verkabelung für die Vernetzung von Computeranlagen
- Konfiguration der Hardware aus Modulen sowie der Modulaustausch, d. h. der Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen
- Auswechseln von Verschleißteilen, wie Druckerköpfen, Tintenpatronen, Tonerbehältern, Trommeln u. ä.
- technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von Teilen zum Aufrüsten z.B. durch Karten oder Modulerweiterungen
- Konfiguration von Netzwerken und Einrichtung der entsprechenden Netzwerksoftware
- Installation von Software
- Entsorgung und Recycling veralteter bzw. defekter Hardware
Wenn du also den Begriff „Reparatur“ auf der Anmeldung vermeidest, dürfte es keine Probleme geben.
Nein, das ist ein Irrtum. Auch der Austausch nicht baugleicher Komponenten im Inneren eines Rechners ist eine Reparatur, die das Gerät soweit verändert, daß die Konformität (CE-Kennzeichnung) neu erklärt werden muß. Solche Arbeiten erfordern dann die Eintragung bei der Handwerkskammer.
Ich denke mal, dass ihr euch missverstanden habt, bzw. sie
sich an dem Begriff „Reparatur“ gestört hat. Die Reparatur ist
eine wesentliche Tätigkeit des Informationstechnikers und
somit zulassungspflichtig. Darunter fällt dann z.B. eine
Monitorreparatur und Arbeiten an Netzspannungsteilen.
Für die Tätigkeiten, die du wahrscheinlich ausführen willst,
braucht man selbstverständlich keinen Meistertitel.
Folgende Tätigkeiten darfst du ohne Eintragung in die
Handwerksrolle ausüben:
Kein Gewerbe der HwO bzw. kein Handwerk i.S. von §1 Abs. 2
Ziff. 3
HwO liegt vor bei Tätigkeiten im PC-Service:
- Austausch von Modulen, Netzteilen, Platinen, Laufwerken,
Karten
Korrektur: Austausch nur baugleicher Komponenten
- Konfiguration der Systemdateien
Okay
- Installation der System- und Anwendungssoftware
Okay
- strukturierte Verkabelung für die Vernetzung von
Computeranlagen
Könnte wieder zur Elektroinstallation gehören, wenn diese fest verlegt werden.
- Konfiguration der Hardware aus Modulen sowie der
Modulaustausch, d. h. der Zusammenbau von Rechnern aus
Fertigteilen
Nein, da hierbei die Konformität neu erklärt werden muß.
- Auswechseln von Verschleißteilen, wie Druckerköpfen,
Tintenpatronen, Tonerbehältern, Trommeln u. ä.
Okay
- technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von
Teilen zum Aufrüsten z.B. durch Karten oder Modulerweiterungen
Nur extern. Nicht Innerhalb des Rechners
- Konfiguration von Netzwerken und Einrichtung der
entsprechenden Netzwerksoftware
Okay
- Installation von Software
Okay
- Entsorgung und Recycling veralteter bzw. defekter Hardware
Okay
Wenn du also den Begriff „Reparatur“ auf der Anmeldung
vermeidest, dürfte es keine Probleme geben.
Also nur Reparatur durch Austausch baugleicher Komponenten.