Ich denke mal, dass ihr euch missverstanden habt, bzw. sie
sich an dem Begriff „Reparatur“ gestört hat. Die Reparatur ist
eine wesentliche Tätigkeit des Informationstechnikers und
somit zulassungspflichtig. Darunter fällt dann z.B. eine
Monitorreparatur und Arbeiten an Netzspannungsteilen.
Für die Tätigkeiten, die du wahrscheinlich ausführen willst,
braucht man selbstverständlich keinen Meistertitel.
Folgende Tätigkeiten darfst du ohne Eintragung in die
Handwerksrolle ausüben:
Kein Gewerbe der HwO bzw. kein Handwerk i.S. von §1 Abs. 2
Ziff. 3
HwO liegt vor bei Tätigkeiten im PC-Service:
- Austausch von Modulen, Netzteilen, Platinen, Laufwerken,
Karten
Korrektur: Austausch nur baugleicher Komponenten
- Konfiguration der Systemdateien
Okay
- Installation der System- und Anwendungssoftware
Okay
- strukturierte Verkabelung für die Vernetzung von
Computeranlagen
Könnte wieder zur Elektroinstallation gehören, wenn diese fest verlegt werden.
- Konfiguration der Hardware aus Modulen sowie der
Modulaustausch, d. h. der Zusammenbau von Rechnern aus
Fertigteilen
Nein, da hierbei die Konformität neu erklärt werden muß.
- Auswechseln von Verschleißteilen, wie Druckerköpfen,
Tintenpatronen, Tonerbehältern, Trommeln u. ä.
Okay
- technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von
Teilen zum Aufrüsten z.B. durch Karten oder Modulerweiterungen
Nur extern. Nicht Innerhalb des Rechners
- Konfiguration von Netzwerken und Einrichtung der
entsprechenden Netzwerksoftware
Okay
- Installation von Software
Okay
- Entsorgung und Recycling veralteter bzw. defekter Hardware
Okay
Wenn du also den Begriff „Reparatur“ auf der Anmeldung
vermeidest, dürfte es keine Probleme geben.
Also nur Reparatur durch Austausch baugleicher Komponenten.