Hallo Experten!
Ich habe das Problem, dass ich irgendwann in den nächsten Jahren Geschäftsführer einer kleinen KFZ- Werkstatt werde.
Diese Werkstatt betreibe ich z. Zt. nebenberuflich, mein Vater ist auch darin im Rahmen einer GbR beteiligt. Z. Zt. ist mein Vater der " Meister".
Irgendwann muss ich das aber mal übernehmen, und auch möglichst mit einer Sicherheit für die Zukunft.
Ich bin zwar gelernter KFZ- Mechaniker, aber den Meister will ich moglichst nicht machen.
Bitte jetzt keine Diskussion über Sinn oder Unsinn der Meisterausbildung.
Mich interessiert hauptsächlich der aktuelle Stand der Rechtslage, die Ausnahmegenehmigungen und vorhersehbare Änderungen in der Zukunft.
Grüsse, Steffen!