Ich habe da mal eine Frage, die mich beschäftigt.
Also, Person x möchte seinen Meister machen. Er hat seine dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen. Eine der Vorraussetzungen ist eine dreijährige Praxiserfahrung. Die Frage: 1.zählt schon die Lehre als Praxiserfahrung? und wenn nicht, 2. Was kann Person x tun, wenn sie keinen Arbeitsplatz findet, um die Praxiserfahrung vorzuweisen???
Danke euch im Vorraus!!!
Hallo Jana,
Frage: 1.zählt schon die Lehre als Praxiserfahrung?
nein!
- Was kann Person x tun, wenn sie keinen Arbeitsplatz
findet, um die Praxiserfahrung vorzuweisen???
Nichts.
Praxiserfahrung heißt nun mal, das im relevanten Beruf gearbeitet werden muß bzw. gearbeitet wurde.
Gandalf