Ich habe vor 9 bzw 10 Jahren Teil 3 und 4 der Meisterprüfung für Zimmerer gemacht(habe keine Förderung irgenteiner art bekommen). Jetzt würde mir mitgeteilt das ich kein Meisterbafög bekomme, weil ich über die 4 Jahre bin, gibt es irgentwelche ausnahmeregelungen?
Dazu kann ich leider keine Erklärung abgeben.
MfG
Valentin
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Nachweis einer längeren Erkrankung oder Auslandsaufenthalt…
nach den 4 Jahren müßtest Du die 5-6 Jahre nachweisen.
Bist Du arbeitslos, so müssen die Dir eine Förderung zugestehen.
MfG
Rosi
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hallo,
tut mir leid, da kann ich dir leider nicht helfen.
grüße
sandra
Hallo,
leider kenne ich mich in diesen Bereich nicht aus.
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