Hallo Ihr Wissenden,
ich weiß nicht mal ob dies hier das richtige Brett ist für meine Frage, aber ein Versuch ist es wert:
In anderen Bundesländern werden Handwerksmeister an der Uni zum Studium zugelassen. In meinem Fall, ich bin Zahntechnikermeister ohne Abi und will Zahnmedizin studieren, erhalte ich unterschiedliche Aussagen.
Die „Behörde“ sagt… ja in Bayern geht das nicht.
Der Professor an der Uni sagt … das ist Bundesrecht und muß auch in Bayern gelten.
Was nun?
Gibt es da eine eindeutige Quelle ( Bundesanzeiger … )
Und wenn ja, wie bringt man den Bayern bei das zu lesen und anzuwenden… ? 
Für sachdienliche Hinweise äußerst dankbar
Gruß, pgh