Guten Tag,
Ich bin seit 4 Jahren Selbständig und zwar als Gebäudereiniger. Mein erlärner Beruf ist Metzger mit Gesellenbrief. Nun möchte ich wissen ob ich als Gebäudereiniger meinen Meistertitel auf legale Art erlangen kann ohne den Beruf von ganz am forne zu erlehrnen.
ja, das geht mit einer ausnahmegenehmigung der Handwerkskammer, wenn du einen anderen handwerksberuf gelernt hast.
einfach mal nachfragen
michael
Moin,
das kann Dir nur die zuständige Handwerkkammer sagen.
In meinem Bezirk kenne ich Ungelernte, die nach einer gewissen Zeit in der sie diesen Beruf nachweislich! ausgeübt haben einen Meisterkurs belegen konnten.
Den Titel mal so kriegst Du aber nicht.
Gandalf
Hallo,
ja, ist möglich. Da du in einem zulassungfreien Handwerk die Meisterprüfung ablegen möchtest, ist lediglich eine (beliebige) Gesellen- oder Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erforderlich. Nachzulesen in der HO, guck http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hwo/ge… dort § 51a Abs.5. Kannst auch zum Vergleich noch § 49 lesen (für zulassungspflichtige Handwerke).
Gruß
Otto