Meisterbrief

Liebe/-r Experte/-in,
Meine Frau (Weissrussin) gelernte Konditorin ohne Meisterbrief möchte in Deutschland Torten herstellen und verkaufen. Alles nur im kleinen für Kommunionsfeiern, Hochzeitsfeiern und Geburtstage.

Wir haben zwei kleine Kinder und meine Frau möchte und kann zur Zeit keine Meisterprüfung machen und ausserdem steht der aufwand sich um einen Meisterbrief zu bemühen in keinem Verhältnis dazu ein paar Torten im Monat zu Verkaufen. Es geht aucht nicht darum das große Geld zu verdienen, sondern mehr ein Hobby auszubauen.

Wahrscheinlich liegt hier kein "Minderhandwerks - keine wesentliche Tätigkeiten " vor. Obwohl man die Tätigkeit des Kuchenbackens in 3 Monaten lernen kann.

Kann man für soetwas eine Ausnahmegenehmigung bekommen ?

Meine zweite idee hat damit zu tun das ich einmal (Stevia Tee) gekauft habe, das allerdings offiziell als Badezusatz verkauft wird, da es nach der Novell Food Verordnung noch nicht in Deutschland zugelassen ist.
Kann Sie nicht die Torten (Motivtorten) als Dekoartikel verkaufen mit dem Hinweis das diese nicht zum Verzehr hergestellt wurden sondern nur als Dekoartikel für diese Feier erstellt wurde.

Oder gibt es noch andere Ideen die ich verfolgen kann.

Vielen Dank bereits im voraus für Ihre Bemühungen.

Jürgen Achter