Meisterkurs Vollzeit

Hallo, nachfolgend ein fiktiver Fall:

Ehepaar X möchte die Fortbildungskosten für den Meisterkurs (Frisörin) der Ehefrau
in der Einkommensteuererklärung für 2008 als Werbungskosten ansetzten.
Ehefrau hatte in 2008 allerdings keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Ehemann hatte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Ist der Ansatz als Werbungskosten möglich, oder liegen hier Sonderausgabe vor.
Ich bedanke mich im Voraus

Das sind Werbungskosten bei der Ehefrau.