Meldeadresse Kind

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Die unverheirateten Eltern eines 7-jähriges Kind leben seit Jahren getrennt.
Das Kind wurde haupsächlich von der Mutter betreut,wohnt bei ihr und ist dort auch gemeldet.

Vor 3 Monaten wurden die Betreuungszeiten mit dem Vater neu geregelt. Dem Jugendamt gegenüber gab die Mutter an, dass das Wechselmodell praktiziert wird. Tatsächlich ist jedoch das Kind öffters beim Vater als bei der Mutter.

Muss nun das Kind auf die Adresse des Vaters umgemeldet werden? (Die Mutter würde dem freiwillig nie zustimmen.) Oder ist es rechtens wenn das Kind weiter bei der Mutter gemeldet bleibt?

Besten Dank
xrax

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__11.html

Hallo,

da das Gesetzt recht kurz ist, zitiere ich es hier mal ganz (mit Fragen):

„Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern;“
Soweit okay, das ist die „normale“ Einhaushaltfamilie.
„es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen.“
Auch klar. Das Kind wohnt bei dem, der das Sorgerecht hat:

Aber jetzt:
„Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht.“
Nach länger Überlegung kam ich zu dem Schluss, dass das heißen soll: Sollte keiner der beiden Eltern das Sorgerecht haben, kann einem davon das Recht zugeteilt werden, dass das Kind mit ihm den Wohnsitz teilt, d.h. bei ihm wohnt. So richtig praktisch kann ich mir das nicht vorstellen, aber auch gut.
„Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.“
Das ist nun nicht mehr relevant für die Frage hier.

Aber: wie beantwortet das Gesetz nun die Frage, bei wem das Kind gemeldet sein muss, wenn die Eltern sich das Sorgerecht teilen?

Ich weiß schon, warum ich nicht Jura studiert habe, ich steh nämlich auf dem Schlauch.

Gruß
Elke

Hallo

„Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des
Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen,
dem dieses Recht zusteht.“
Nach länger Überlegung kam ich zu dem Schluss, dass das heißen
soll: Sollte keiner der beiden Eltern das Sorgerecht haben,
kann einem davon das Recht zugeteilt werden, dass das Kind mit
ihm den Wohnsitz teilt, d.h. bei ihm wohnt. So richtig
praktisch kann ich mir das nicht vorstellen, aber auch gut.

Nein, das heißt: Besitzt jemand anders als die Eltern das Sorgerecht (z. B. Oma, Kinderheim,…), so ist die Meldeadresse dort.

„Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig
aufhebt.“
Das ist nun nicht mehr relevant für die Frage hier.

Jo.

Aber: wie beantwortet das Gesetz nun die Frage, bei wem das
Kind gemeldet sein muss, wenn die Eltern sich das Sorgerecht
teilen?

Es beantwortet sie überhaupt nicht. Das Kind muss dort gemeldet sein, wo ein Personensorgeberechtigter wohnt. Wenn zwei Personen sorgeberechtigt sind und unterschiedliche Meldeadressen haben, dann regelt sich die Meldeadresse nach dem Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes, das ich nicht zitieren kann, da keine Angabe zum Bundesland gemacht wurde. In der Regel ist die Meldeadresse dort zu wählen, wo der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse liegt. Bei einem Kind dürfte ein gewichtiges Indiz sein, wo es in den Kiga/zur Schule geht.

Ich weiß schon, warum ich nicht Jura studiert habe

Iich doch auch nicht.

Gruß
smalbop

Hallo,

Nein, das heißt: Besitzt jemand anders als die Eltern das
Sorgerecht (z. B. Oma, Kinderheim,…), so ist die
Meldeadresse dort.

Danke. Hab ich jetzt einmal zuviel oder einmal zuwenig um die Ecke gedacht. Egal, ich habs kapiert.

In der Regel ist die Meldeadresse dort zu wählen, wo der
Schwerpunkt der Lebensverhältnisse liegt. Bei einem Kind
dürfte ein gewichtiges Indiz sein, wo es in den Kiga/zur
Schule geht.

Und wenn beide Eltern im Haus nebeneinanderwohnen und die Aufenthaltszeiten ziemlich gleichmäßig verteilt sind, sucht man es sich wohl einfach aus.
Ich glaube nicht ,dass dann jemand mit Stoppuhr vorm Haus steht, um zu kontrollieren, will sagen: wenn von den Eltern keiner einen Aufstand macht, wird einfach akzeptiert, was die bei Behörden angeben.

Gruß
Elke

Hallo

und erst mal Danke für die Info.

Es beantwortet sie überhaupt nicht. Das Kind muss dort
gemeldet sein, wo ein Personensorgeberechtigter wohnt. Wenn
zwei Personen sorgeberechtigt sind und unterschiedliche
Meldeadressen haben, dann regelt sich die Meldeadresse nach
dem Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes, das ich nicht
zitieren kann, da keine Angabe zum Bundesland gemacht wurde.
In der Regel ist die Meldeadresse dort zu wählen, wo der
Schwerpunkt der Lebensverhältnisse liegt. Bei einem Kind
dürfte ein gewichtiges Indiz sein, wo es in den Kiga/zur
Schule geht.

In diesem Fall haben beide das Sorgerecht und wohnen in Baden-Württemberg. Beide Wohnsitze befinden sich in der Zugeordnung zur Schule des Kindes. Der Schwerpunkt der Lebensverhälltnisse liegt hier beim Vater.

Hallo

In diesem Fall haben beide das Sorgerecht und wohnen in
Baden-Württemberg. Beide Wohnsitze befinden sich in der
Zugeordnung zur Schule des Kindes. Der Schwerpunkt der
Lebensverhälltnisse liegt hier beim Vater.

_Meldegesetz Baden-Württemberg, § 17 (Mehrere Wohnungen)

(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.

(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. _

Gruß
smalbop