Meldeadresse nach Kaufvertragsunterzeichnung

Hallo zusammen,

ich habe vor einigen Tagen ein Haus gekauft (Kaufvertrag unterschrieben), in dem ich demnächst auch wohnen möchte. Durch die sich hinziehenden Behördengänge kann es nun durchaus sein, dass ab Kaufvertragsunterzeichnung 6-8 Wochen ins Land gehen, bevor der Kaufpreis fließt und ich offiziell Eigentümer bin. Da ich aber meine derzeitige Wohnung bereits zum 30.09. gekündigt habe, wäre ich somit für besagte 6-8 Wochen ohne wirkliche Wohnung. Für diese Zeit habe ich aber eine Unterkunft. Ich habe mich nun mit dem Verkäufer bereits geeinigt, dass meine künftige Adresse als Meldeadresse gilt.Ich erhalte also bereits ab 01.10. den Briefkasten-Schlüssel. Da das ja nun in der Zeit alles schwebend ist, ist die Frage ob das Einwohnermeldeamt das akzeptieren wird? Muss ich für diese Zeit wirklich Untermiete zahlen oder ist prinzipiell egal?

ich würde denken: Egal!
Haben uns auch erst nach ca. 8 Wo. umgemeldet. War kein Thema. Schönes Wohnen

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, zieht der alte Besitzer also auch zum 30.09 aus…dann und nur dann wird das Einwohnermeldeamt den Wohnsitz als vollwertigen Wohnsitz zählen (gegen Vorlage des Kaufvertrags), ansonsten können Sie sich natürlich die Post dort hin schicken lassen, als fester Wohnsitz wird das aber behördlich noch nicht akzeptiert.

Gruß

Kartoffel Rose
Das mit der Kartoffel hab ich auch noch nicht gehört, aber könnte ich mir gut vorstellen, wenn der größte Teil der Schnittfläche auch die Kartoffel berührt. So eine große Wurzel ist ein guter Wasserspeicher und Staunässe/Schimmel sollte sich schwerer bilden