ich erklär kurz meine „Situation“. Ich bin seit über einem Jahr nirgends mehr gemeldet (ich war kurzzeitig obdachlos) und bin nun erstmal bei meinem Freund eingezogen.
Mein Personalausweiß ist auch nicht mehr gültig und ich wollte nun wissen, wenn ich einen neuen beantrage, was ich brauch.
Ich möchte gern meine Meldeadresse bei meinem Freund haben, damit ich überhaupt wieder Post bekommen kann. Ich steh allerdings nicht bei ihm im Mietvertrag, und möchte, wenn es geht auch nicht drinnen stehen, da es nur eine Übergangslösung ist und vor allem, weil es hauptsächlich darum geht, das ich dort meine Meldeadresse hab. MUSS ich dafür in seinem MV stehen?
Wenn nicht, was muss ich zum Amt mitnehemn, seinen Mietvertrag und eine Bestättigung von ihm?
Danke für die schnelle Antwort.
Brauch ich den nichtmal was schriftliches? Also als Nachweis oder so? Sonst könnte ich mich ja theoretisch bei jedem Hinz und Kunz melden, oder?
Danke, werde ich hoffentlich endlich haben.
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also bei uns braucht man einen nachweis! entweder in form des
mietvertrages oder die unterschrift des eigentümers!
Hi
da erkundige dich doch mal nach der aktuellen Rechtslage.
Die nachweispflicht ist vor längerem schon weggefallen.
Die Probleme, die dadurch entstehen, geistern seit zwei Wochen durch die Presse.
Hi,
du könntest auf jeden fall eine schriftliche Bestätigung deines Freundes mitnehmen, dass du dort wohnst. Das müsste reichen. Schließlich kann dich niemand zwingen, mit in den Mietvertrag einzusteigen, und du kannst trotzdem dort wohnen.
Ihr solltet das aber auch dem Vermieter mitteilen, damit es keine Probleme gibt. Der Vermieter ist berechtigt, daraufhin die verbrauchsabhängigen Nebenkostenvorauszahlungen zu erhöhen (z.B. Wasser).
Danke für die schnelle Antwort.
Brauch ich den nichtmal was schriftliches? Also als Nachweis
oder so? Sonst könnte ich mich ja theoretisch bei jedem Hinz
und Kunz melden, oder?
Danke, werde ich hoffentlich endlich haben.
Würd mich auch interresieren? Wird der Vermieter von der Behörde benachrichtigt nach dem Ummeldevorgang? oder ist es wirklich so das der vermieter überhaupt keine Rolle mehr beim Ummeldevorgang spielt?
Würd mich auch interresieren? Wird der Vermieter von der
Behörde benachrichtigt nach dem Ummeldevorgang? oder ist es
wirklich so das der vermieter überhaupt keine Rolle mehr beim
Ummeldevorgang spielt?
Der Vermieter wird nicht verständigt (dazu ist die Meldebehörde nicht zuständig/verpflichtet).
Früher waren Vermieter per Gesetz verpflichtet, Ein- und Auszüge zu melden (gemacht hat´s nur eine Minderheit oder die großen Vermieter wie Wohnungsbaugesellschaften etc).
Im Meldegesetz seit Dezember 2006 ist sogar die Mitwirkungspflicht der Vermieter herausgenommen worden.
Um aber Scheinmeldungen zu vermeiden, kann jeder Vermieter seiner Meldebehörde in regelmässigen Abständen mitteilen, welche Personen im Hause wohnhaft sind. Die Behörde kümmert sich dann um eine amtliche Abmeldung für Personen die gemeldet aber lt. Vermieter dort nicht wohnhaft sind; und kümmert sich auch um die Aufforderung zur Anmeldung für Personen die lt. Vermieter dort wohnhaft aber nicht gemeldet sind.
Vermieter haben auch ein Recht auf Hausauskunft (Ausweis und Grundbucheintrag vorlegen, eine anständige Begründung warum Hausauskunft gefordert wird - z.B. Verdacht auf Scheinmeldungen, Mietbetrug etc.).
Hausauskunft ist eine Auskunft über alle im Hause gemeldeten Personen, ohne dass der Vermieter eine einzige Person namentlich benennen muss.