Meldeakrobatik? Erster Wohnsitz? Zweiter nötig?

Hallo!

Wieviel Freiheit hat man bei der Anmeldung seines Wohnsitzes?
Beispiel:
Kinder (unverheiratetes Paar) in Ausbildung leben im der selben Kleinstadt wir deren Eltern, aber mieten eine Wohnung in ner anderen Strasse in der Nähe, wo sie überwiegend übernachten. Mietdauer wegen Ausbildungsdauer vermutlich nur ein paar Monate.
Futter, Couch, Fernseher ist bei den „Alten“ nach wie vor sehr bequem und billig.

  • Reicht ein erster Wohnsitz bei den Eltern (weil billiger)?
  • Ist Meldung eines zweiten Wohnsitzes nötig/ sinnvoll?
  • Gibt’s Spielregeln, wo erster oder zweite Wohnsitz sein müssen?
  • Wer könnte Veto einlegen, für wen (ausser „GEZ“) ist der Wohnsitzwechsel innerhalb der Kleinstadt überhaupt relevant?
  • Post kommt überall an
  • Steuer wird sowieso bezahlt
  • Meldeakrobatik soll vermieden werden

Grüße!

Timsy

Hallo!

Was für Meldeakrobatik ?
Ein Gang zum Bürgerbüro der Gemeinde und gut ist es, PA-Ausweise werden gleich vor Ort mit Adressaufklebern versehen.

Was ist bei Euch anders, warum die Extrawurst ?  GEZ ?

MfG
duck313

Hi,

Wieviel Freiheit hat man bei der Anmeldung seines Wohnsitzes?
Beispiel:
Kinder (unverheiratetes Paar) in Ausbildung leben im der
selben Kleinstadt wir deren Eltern, aber mieten eine Wohnung
in ner anderen Strasse in der Nähe, wo sie überwiegend
übernachten. Mietdauer wegen Ausbildungsdauer vermutlich nur
ein paar Monate.
Futter, Couch, Fernseher ist bei den „Alten“ nach wie vor sehr
bequem und billig.

  • Reicht ein erster Wohnsitz bei den Eltern (weil billiger)?
  • Ist Meldung eines zweiten Wohnsitzes nötig/ sinnvoll?
  • Gibt’s Spielregeln, wo erster oder zweite Wohnsitz sein
    müssen?

Dazu § 11 u. 12 MRRG

  • Wer könnte Veto einlegen, für wen (ausser „GEZ“) ist der
    Wohnsitzwechsel innerhalb der Kleinstadt überhaupt relevant?
  • Post kommt überall an

GEZ heißt jetzt Beitragservice - sind die Fragen dazu da um den Beitrag zu sparen?!
Post kann man sich überall hin schicken lassen kann, bis auf wenige Dinge wie z.B. die Wahlbenachrichtigung (die geht grundsätzlich erstmal an die gemeldete Hauptwohnungsadresse).

  • Meldeakrobatik soll vermieden werden

Akrobatik ist nicht notwendig, wenn man § 11 u. 12 MRRG beachtet.

Viel Gruß von Tara

Danke, aber damit ist keine meiner Fragen beantwortet.

Welche Gründe gibt es für den Gang zum Meldebüro und die Aufkleber?
Lohnt es sich für den Betroffenen oder ist es nur „Spiesserpflicht“?
Mancher geht lieber ins Cafe als ins Bürgerbüro :smile:
Oder schadet eine „Unterlassung“ irgendwem?
Die Steuer wäre ein berechtigtes Interesse der jeweiligen Gemeinde - wenn es aber die selbe ist?

  • Danke für „§ 11 u. 12 MRRG“, kannte ich nicht.
  • GEZ und Beitragservice ist wie PS und Kilowatt. PS versteht jeder, aber einen Beitragsservice kann auch ein Fussballverein einrichten… :smile:
    Worauf ich hinaus wollte: Schdet man sich oder irgendwem, wenn man sich Ummelden wegen ein paar Moanten spart und erst danach zur langfrisigen Wohnung (Studienort) ummeldet?

Grüße!

Timsy

  • Danke für „§ 11 u. 12 MRRG“, kannte ich nicht.
  • GEZ und Beitragservice ist wie PS und Kilowatt. PS versteht
    jeder, aber einen Beitragsservice kann auch ein Fussballverein
    einrichten… :smile:

die Gebühreneinzugszentrale ist nicht mehr existent weil es keine Gebühren mehr gibt, sondern einen Rundfunkbeitrag.

Worauf ich hinaus wollte: Schdet man sich oder irgendwem, wenn
man sich Ummelden wegen ein paar Moanten spart und erst danach
zur langfrisigen Wohnung (Studienort) ummeldet?

ja, man verstößt gegen das Meldegesetz und das kann ordnungswidrig verfolgt werden…, damit schadet man sich selbst - nämlich seinem Geldbeutel…

Viel Gruß von Tara

hallo,

Wieviel Freiheit hat man bei der Anmeldung seines Wohnsitzes?
Beispiel:
Kinder (unverheiratetes Paar) in Ausbildung leben im der selben Kleinstadt wir deren Eltern, aber mieten eine Wohnung in ner anderen Strasse in der Nähe, wo sie überwiegend übernachten. Mietdauer wegen Ausbildungsdauer vermutlich nur ein paar Monate.
Futter, Couch, Fernseher ist bei den „Alten“ nach wie vor sehr bequem und billig.

  • Reicht ein erster Wohnsitz bei den Eltern (weil billiger)?

nach dem Gesetz nicht.

  • Ist Meldung eines zweiten Wohnsitzes nötig/ sinnvoll?

Nach den Gesetz wäre es zumindest nötig.

  • Gibt’s Spielregeln, wo erster oder zweite Wohnsitz sein müssen?

Ja, die stehen im Gesetz.

  • Wer könnte Veto einlegen,

Na jedenfalls nicht die Meldebehörde.

für wen (ausser „GEZ“) ist der Wohnsitzwechsel innerhalb der Kleinstadt überhaupt relevant?

Wird der Wohnsitz nun gewechselt oder geht es um einen zweiten und nur um die Frage, welcher erster und zweiter ist?
Relavant kann das für den Eigentümer/Vermieter sein, der ja auch wissen möchte, wer da wohnt. So mancher war schon überrascht, dass in seiner vermieteten Wohnung zig Leute gemeldet sind. Auch Behörden die Sozialleistungen übernehmen könnten daran interessiert sein, wer wo mit wem lebt. Das gleiche könnte für solche Faxen wie die Müllabfuhr gelten.

  • Post kommt überall an
  • Steuer wird sowieso bezahlt
  • Meldeakrobatik soll vermieden werden

Also die Meldebehörde wird es in dem Fall am wenigsten interessieren. Aber es können eben noch ein paar andere Dinge dran hängen, wobei es nichtmal unbedingt darauf ankommen muss, was man meldet (oder nicht).
Ansonsten sichert natürlich je An-/Ab-und Ummeldung hochqualifizierte Arbeitsplätze und stärkt das Selbstbewusstsein deren Inhaber ob ihrer nachgewiesenen Daseinsberechtigung.
Allein das sollte es jedem Bürger wert sein.
Grüße