Meldebescheinigung dem AG vorlegen?

Hallo Zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen oder mir zumindest einen Tipp geben, wo ich eine Information zur Klärung bekomme.

Der Umzug ist fast ein Jahr her und die neue Adresse wurde damals dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt. Jetzt kam die nette Damen von der Personalabteilung und wollte eine Kopie der Meldebescheinigung haben. Einen Grund hat sie nicht genannt, nur dass sie diese bräuchte.

Das verstehe ich nicht so wirklich! Die Meldung der neuen Adresse ist erfolgt, der Umzug fast ein Jahr her und mir ist bisher nicht bekannt gewesen, dass man einen Umzug dem Arbeitgeber durch die Kopie der Meldebescheinigung belegen muss.

Ist man verpflichtet eine Meldebescheinigung vorzulegen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Allen ein schönes Wochenende!

LG
Dia’s Tochter

Hallo,

mir ist kein Gesetz bekannt, wonach dem Arbeitgeber eine Meldebescheinigung vorgelegt werden muss, es sei denn, der AG hätte Probleme, Korrespondenz dem Arbeitnehmer durch die Post zuzustellen.

Vielleicht genügt es auch, wenn man dem AG den Personalausweis mit der aktuellen Adresse vorlegt.

Schönen Tag noch.

Hi!

mir ist kein Gesetz bekannt,

Ganz genau!

Das ist die Aussage, die man bitte bei Dir genauso und ohne weiteren Kommentar stehen lassen kann!

PLONK

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Hi!

Einen Grund hat sie nicht
genannt, nur dass sie diese bräuchte.

Und was hat sie auf die passende Rückfrage „Wofür denn?“ geantwortet?

Ist man verpflichtet eine Meldebescheinigung vorzulegen?

Das wird Dir ohne weitere Details niemand sagen können.
Zahlt der Arbeitgeber Fahrtkosten?
Gibt es einen Tag frei, wenn man umzieht?
Existiert eine vertragliche Vereinbarung, die das regelt?

Gruß
Guido