Meldebescheinigung zur SV: 'Ausl.MA'

Hallo,
auf einer Meldebescheinigung zur Sozialversicherung steht hinter der Betr-Nr. Einzugsstelle natürlich zunächst die Nummer, dann der Name der Krankenkasse und dahinter dann „Ausl.MA“.
Heißt das „Ausländischer Mitarbeiter“? Der Arbeitnehmer auf dessen Namen die Meldebescheinigung ausgestellt ist, hat die deutsche Staatsangehörigkeit, was auch unter „Staatsangehörigkeit“ richtig vermerkt ist…

Über eine Erklärung zu der Abkürzung „Ausl.MA“ würd ich mich freuen.

Hallo,

Ausl.MA wird das Merkmal sein, wenn ein Arbeitnehmer eine ausländische Meldeanschrift hat.

So ist auf Entgeltmeldungen neben der Staatsangehörigeit auch das Land zu melden:

z.B. Afghanistan = Staatsangehörigekeit = 423 = AFG
Agypten = 287 = ET

Gruß Woko